Menagehaus-Zeile in Penzberg: Jury soll öffentlich Fassaden-Variante wählen
Die Stadt Penzberg geht beim geplanten Neubau anstelle der Menagehaus-Zeile einen besonderen Weg: Ein Jury soll öffentlich tagen und eine Fassadenvariante für den Gebäudekomplex auswählen. Darauf verständigte sich der Stadtrat einstimmig.
Penzberg – Der vom Stephanskirchner Investor „BayernWohnen“ geplante große Gebäudekomplex anstelle des Menagehauses an der Bahnhofstraße sowie der Nachbargebäude bis zur Einmündung der Friedrich-Ebert-Straße beschäftigt Penzbergs Lokalpolitik und Denkmalverein seit geraumer Zeit. Am Dienstagabend (28. Januar) legte der Stadtrat das weitere Verfahren fest.
Der Penzberger Stadtrat brachte am Dienstag einen Bebauungsplan für das Areal der Menagehaus-Zeile an der Bahnhofstraße auf den Weg
Gegen die Stimme von Kerstin Engel (Grüne) beschloss das Lokalparlament, einen neuen Bebauungsplan für die betreffenden drei Grundstücke an der Bahnhofstraße und einem an der Friedrich-Ebert-Straße aufzustellen. Dies könnte im beschleunigten Verfahren erfolgen, wie Stadtbaumeister Justus Klement erklärte. Zudem gibt es eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit samt extra Infoveranstaltungen – die Verwaltung verwies auf ein großes Interesse an dem Bauvorhaben.
Rechtliche Sorgen, Schadensersatz und ein Ratsbegehren
Die Bürgerinitiative „Für den Erhalt der Menagehaus-Zeile“, die sich aus dem Penzberger Denkmalverein heraus gebildet hat, sammelte Unterschriften mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass das Menagehaus und die noch erhaltenen historischen Gebäude in Penzbergs Innenstadt bestehen bleiben?“. Eine Frage, die mittlerweile manchen Stadtrat sorgenvoll umtreibt, fürchten er oder sie doch rechtliche Konsequenzen. Schließlich befinden sich die vom Denkmalverein explizit herangezogenen Gebäude wie Menagehaus samt Umgebung sowie Café Ahammer und Bayrischer Hof in Privatbesitz. Dies wurde in der Sitzung am Dienstagabend deutlich.
Allen voran Aleksandar Trifunovic (CSU) wollte gleich mehrere rechtliche Fragen geklärt haben, bevor der Stadtrat über die Zulässigkeit eines eingereichten Bürgerbegehrens zu befinden hat. Denn der Stadtrat muss in diesem Fall unverzüglich über einen Bürgerentscheid entscheiden. Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ein „mögliches Abstimmungsergebnis des Bürgerbegehrens“ für die Privateigentümer und welche Konsequenzen hätte dieses auch für die Stadt?, will Trifunovic geklärt haben. Er befürchtet zudem eine aus seiner Sicht unzulässige Einschränkung des „Abwägungsgebots“ für die Stadträte bei ihrer Entscheidung – sollte das Bürgerbegehren planerische Entscheidungen vorwegnehmen oder verbindlich festlegen bis hin zum kategorischen Ausschluss privater Interessen. Trifunovic wollte wissen, ob es eine „unzulässige“ Einschränkung durch das Bürgerbegehren gibt. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) sagte zu, dass die Verwaltung die Anfrage prüfen wird.
Elke Zehetner (SPD) fürchtete auch mögliche finanzielle Forderungen von Investoren im Falle von planerischen Grenzen durch das Bürgerbegehren in der Innenstadt. Es möge deshalb auch geprüft werden, ob die Stadt Schadensersatzpflichtig sei, verlangte Zehetner. Zudem warnte sie davor, dass die Stadt „in der eigenen Planungshoheit beschnitten“ werden könnte.
Stadtratskollege Trifunivoc brachte gleich noch eine neue Variante ins Spiel: Das Gremium möge doch überlegen, ob es nicht selber ein Ratsbegehren auf den Weg bringen will, lautete sein „Appell“. Beschließt dieses der Stadtrat, muss bei einem Bürgerentscheid über zwei Fragen abgestimmt werden. Zuletzt geschah dies 2018 beim Entscheid über den Abriss des damaligen Wellenbads und den Bau des neuen Familienbads. ab
Drei Fassaden-Varianten für die Jury
Vor allem aber ist parallel zu diesem Verfahren eine Bürgerbeteiligung bei der Fassadengestaltung des Gebäudekomplexes vorgesehen. Denn die Optik ist einer der Knackpunkte, so mancher in Penzberg fürchtet um das Gesicht der Bahnhofstraße. Der Investor soll drei Fassaden-Varianten einreichen, die einer Jury vorgelegt werden. Die Juroren wählen einen Vorschlag aus – dieser wird dann Grundlage für den zum Bebauungsplan gehörenden städtebaulichen Vertrag, den die Stadt mit dem Bauherrn abschließt. Dieser Vertrag sei wichtig, weil er die „Qualitäten“ der Bauplanungen sichere, wie Stadtbaumeister Klement erklärte. Es geht aber nur um die Fassade, die Kubatur des Gebäudes wird im Bebauungsplan geregelt.
Wer soll Juror sein?
Doch wer soll in der Jury sitzen? Darüber entbrannte eine lange Diskussion im Stadtrat. Am Ende verständigte sich das Gremium auf eine Zusammensetzung: Bürgermeister Stefan Korpan und Stadtbaumeister Klement, jeweils eine Vertretung der Stadtratsfraktionen, des Denkmalvereins und der Innenstadt-Akteure. Auch ein externer Architekt, ein Bauhandwerkslehrling oder -geselle und ein eingeschriebener Penzberger Architekturstudent sind vorgesehen. Das Besondere: In der Jury sollen je ein Schüler aller Penzberger Schulen ab der 8. Klasse (die in Penzberg wohnen) sitzen. Gibt es mehr Interessenten, entscheidet laut Korpan das Los. Die öffentliche Jurysitzung soll voraussichtlich im Metropol-Saal stattfinden, ein Termin wurde nicht genannt.
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Für Jury melden
Interessenten, die in der Fassaden-Jury mitarbeiten wollen und aus den vom Stadtrat festgelegten Kategorien kommen, können sich bei der Stadtverwaltung melden. Meldungen sind bis Freitag, 14. Februar, per E-Mail an bauverwaltung@penzberg.de möglich.
Sperrzeit für Verfahren
Jack Eberl (FLP) wollte wissen, ob Bebauungsplan und Jury mit dem Bürgerbegehren der BI zum Erhalt der Menagehaus-Zeile kollidiert. Dessen Initiatoren haben nach eigenen Angaben die erforderliche Zahl an Unterschriften beisammen. Wann das Begehren zur Prüfung im Rathaus eingereicht wird, ist noch nicht bekannt. Laut Rathaus-Geschäftsleiter Roman Reis beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Stadtrat das Begehren für zulässig erklärt, eine Sperrzeit: Bis zum Bürgerentscheid sei das Menagehaus-Verfahren gestoppt. Davor könnte der Eigentümer das nicht denkmalgeschützte Gebäude abreißen, wie Bürgermeister Korpan („Wir haben einen Bauträger, der sehr kooperativ ist“) sagte. „Aktuell haben wir keine Handhabe.“
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