Boomender Tourismus, schmutzige Folgen: Kreuzfahrtschiff kippt Fäkalien in die Donau

Der boomende Kreuzfahrttourismus auf der Donau bringt wirtschaftliche Vorteile, sorgt aber zunehmend für Umweltprobleme. In Oberösterreich und im bayerischen Passau soll es mehrfach vorgekommen sein, dass Kreuzfahrtschiffe Abwässer – teils mit Fäkalien – illegal in den Fluss geleitet haben.

Kreuzfahrttourismus auf der Donau wächst – Umweltauflagen geraten unter Druck

Wie die österreichische Plattform „Heute“ berichtet, wurden allein im Jahr 2025 rund 2000 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen in oberösterreichischen Orten gezählt – mehr als im Jahr zuvor. Während der Güterverkehr auf der Donau zurückging, nahm die Zahl der Schiffstouristen deutlich zu. Mit dem wachsenden Tourismus steigt jedoch auch der Druck auf Umweltkontrollen, wie „Heute“ berichtet.

Der Schutz von Gewässern gehört zu den zentralen Aufgaben von Umweltbehörden in Deutschland und Europa. (Symbolfoto)
Der Schutz von Gewässern gehört zu den zentralen Aufgaben von Umweltbehörden in Deutschland und Europa. (Symbolfoto) IMAGO

Kontrollen auf der Donau: Beanstandungen trotz Vorschriften

Kreuzfahrt- und Kabinenschiffe sind verpflichtet, Abwässer entweder über funktionierende Kläranlagen an Bord zu reinigen oder in Sammeltanks zu speichern und fachgerecht zu entsorgen. 

Dennoch kommt es immer wieder zu Verstößen. Laut dem zuständigen österreichischen Ministerium wurden 2025 bei 45 kontrollierten Kabinenschiffen fünf Beanstandungen festgestellt – eine davon in Linz.

Illegale Abwassereinleitung kann teuer werden

Wer Abwasser unerlaubt in die Donau einleitet, begeht ein Verwaltungsdelikt in Österreich. Es drohen Geldstrafen von bis zu 3600 Euro, in schweren Fällen sind weitere rechtliche Schritte möglich, heißt es auf „Heute“. 

Auch in Deutschland ist das Einleiten von Abwasser in Flüsse streng geregelt. Der Bußgeldkatalog Bayern zeigt, wie teuer Umweltverstöße werden können: Wer Abwasser unbefugt in oberirdische Gewässer wie Flüsse einleitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Illegale Einleitung von Abwasser kann bis zu 50.000 Euro kosten

Für gewerbliches Abwasser, das ohne Genehmigung in ein Gewässer gelangt, sind Bußgelder von 500 bis zu 50.000 Euro möglich. Auch andere wassergefährdende Flüssigkeiten oder größere Mengen können schnell im fünfstelligen Bereich enden.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei unter anderem nach Art, Menge und Gefährlichkeit der Stoffe sowie danach, ob der Verstoß einmalig oder über einen längeren Zeitraum erfolgt ist.