Legalisierung von Cannabis: Rücknahme des Gesetzes für CDU ist ein „zentrales Ziel“
Deutschland legalisiert Cannabis: Im Falle eines Wahlsieges streben CDU und CSU an, diese Legalisierung rückgängig zu machen.
Berlin – Mit dem 1. April wird der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Thorsten Frei (CDU), der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, betonte gegenüber der Augsburger Allgemeinen, dass die Drogenpolitik, insbesondere unter dem Aspekt des Jugendschutzes, ein entscheidender Punkt sei. Im Falle einer Regierungsübernahme wolle die Union die Cannabis-Legalisierung zurückziehen. Die Rücknahme der Cannabis-Legalisierung werde daher ein harter Punkt in möglichen Koalitionsverhandlungen sein.
Union warnt: Legalisierung von Cannabis löst keine Probleme
Frei betonte, dass die Legalisierung von Cannabis keine Lösung für bestehende Probleme darstelle. „Es ist eine Illusion, dass das Gesetz mit Eigenanbau den Schwarzmarkt austrocknet. Nicht jeder Konsument wird selbst anbauen oder einem sogenannten Social Club beitreten.“ Daher werde der Schwarzmarkt weiterhin bestehen. „Nur werden die Drogendealer, wenn sie sich halbwegs clever anstellen, keine Strafverfolgung mehr fürchten müssen“, sagte Frei.
Neue Regelungen und Herausforderungen: Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Ab dem 1. April gelten neue Regelungen für den Besitz und Konsum von Cannabis: Alle, die über 18 Jahre alt sind, dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Das bezieht sich explizit um den Eigengebrauch. Die Weitergabe und Verkauf bleiben weiterhin verboten. Zusätzlich ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen zu Hause gestattet, unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen.
Schwarzmarkt-Risiko trotz Legalisierung:
Trotz der Legalisierung zum 1. April könnten Erwachsene zwar legal größere Mengen Cannabis besitzen, jedoch könnte dieses nicht objektiv aus legalen Quellen stammen, kritisierte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. „Vor allem die ersten Monate werden zu einem Booster für den Schwarzmarkt“, warnte der CDU-Politiker. Dies stellt einen zentralen Kritikpunkt in der politischen Debatte dar. Diese Bedenken wies Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zurück. Er argumentierte, dass es keine Rolle spiele, wann die Pflanze gekauft oder angebaut wurde, sondern dass sie nun legal sei und somit auch der Konsum.
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Kontrollen und Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit
An Orten, an denen kein explizites Verbot besteht, ist der Konsum von Cannabis gestattet. Es ist jedoch untersagt, auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten sowie in der Nähe von Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen zu konsumieren – innerhalb eines Radius von 100 Metern um den Eingangsbereich herum. Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr gelten Fußgängerzonen ebenfalls als Orte, an denen das Kiffen untersagt ist. Ebenfalls verboten ist der Konsum in Anwesenheit von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Kontrolle und Durchsetzung dieser Regeln wird jedoch als Herausforderung für die Ordnungsämter und die Polizei angesehen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen drohen empfindliche Geldbußen und sogar Gefängnisstrafen. Insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige wird als schwerwiegend betrachtet und entsprechend hart bestraft. Personen, die die zulässige Menge an Cannabis leicht überschreiten, können mit einem Bußgeld belegt werden, das gemäß Gesetz bis zu 30.000 Euro betragen kann. Bei einem Fund von mehr als 30 Gramm im Rucksack, über 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung wird das Strafrecht angewandt, was im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Personen, die an Orten konsumieren, an denen dies nicht gestattet ist – wie Spielplätzen, tagsüber in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Minderjährigen – begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ebenfalls hohe Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro.
Konsequenzen für Minderjährige beim Cannabiskonsum
Wenn Minderjährige beim Konsum von Cannabis erwischt werden, ist die Polizei verpflichtet, die Eltern zu benachrichtigen. Besonders bei jüngeren Konsumenten mit riskantem Konsumverhalten wird auch das Jugendamt involviert. In solchen Fällen ist eine Teilnahme an Präventionsprogrammen vorgesehen. Jugendliche müssen zudem mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die Menge des gefundenen Cannabis die erlaubten Mengen für Erwachsene überschreitet, oder wenn sie mit dem Handel oder der Weitergabe der Droge an andere Minderjährige in Verbindung gebracht werden. (dpa/jek)