Die 35 Ausnahmen von den Radlverboten in den neuen Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach gehen den Mountainbikern noch nicht weit genug. Sie kündigen kritische Stellungnahmen an.
Landkreis – Das Landratsamt hat vorgelegt, jetzt ist die breite Öffentlichkeit dran. Bis 11. August nimmt die Kreisbehörde Stellungnahmen und Einwände zu den Entwürfen für die Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach entgegen. Zumindest einer Gruppe juckt es dabei schon gehörig in den Fingern: den Mountainbikern. Sowohl die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), als auch der Deutsche Alpenverein (DAV) haben auf Anfrage unserer Zeitung entsprechende Äußerungen in Aussicht gestellt. Und obwohl beide Verbände die Entwürfe erst noch im Detail prüfen wollen, lassen sie durchblicken, dass sich an ihrer Kritik trotz der in den Verordnungen enthaltenen 35 Ausnahmen grundsätzlich nichts geändert hat.
Wie berichtet, hatten DIMB und DAV zusammen mit zahlreichen anderen Unterzeichnern in einem Positionspapier die geplante Neuregelung des Radfahrens in den Landschaftsschutzgebieten scharf kritisiert. Vor allem die pauschale Beschränkung auf Wege von mehr als 1,5 Meter Breite sorgte für Unmut. Diese komme einer pauschalen Sperrung gleich und widerspreche den nicht zuletzt von der Steuerungsgruppe Mountainbike favorisierten individuellen Lenkungsmaßnahmen bei konkreten Nutzungskonflikten auf bestimmten Strecken.
Kritik an „pauschaler Wegebreitenregelung“ bleibt
Die nun in den Entwürfen enthaltenen Ausnahmen, die auf 35 beliebten Strecken mit einer Breite von weniger als 1,5 Meter das Radfahren erlauben sollen, reichen DIMB und DAV bei Weitem nicht. Zwar stimme dieses Vorgehen des Landratsamtes „insofern optimistisch, als die Verantwortlichen die Bedeutung des Radfahrens im Landkreis zumindest im Ansatz anerkannt haben und versuchen, hier auf dem Papier ein Entgegenkommen zu zeigen“, schreibt Nicolas Gareis, Referent Mountainbike und Umwelt beim DAV. Dennoch sei dies keine nachhaltige Lösung, da durch die nach wie vor pauschale Wegebreitenregelung weiterhin eine „weitreichende Einschränkung im Vergleich zum aktuellen Stand“ bestehen würde. Thomas Holz von der DIMB Interessengemeinschaft Bayerische Voralpen fasst sich noch kürzer und verweist auf die jüngste Stellungnahme der Verbände mit Hintergründen und Konkretisierungen zum Positionspapier, auf die das Landratsamt bisher leider nicht reagiert habe.
Darin beteuern DIMB und DAV unter anderem, dass sie bei der Neufassung der Schutzgebietsverordnungen zwar ihre Position vorbringen durften, aber – anders als in der von diesem Prozess unabhängigen Steuerungsgruppe Mountainbike – nicht weiter einbezogen wurden. Nichtsdestotrotz machen die beiden Verbände trotz ihrer angekündigten kritischen Stellungnahmen deutlich, dass sie weiterhin für einen konstruktiven Dialog mit dem Landratsamt zur Verfügung stünden und für Lösungsvorschläge offen seien.
Unterschiedliche Auffassungen zu Kompromissbereitschaft
Zumindest in Bezug auf den bisherigen Verlauf scheint dies aus Sicht des Landratsamtes nicht wirklich der Fall gewesen zu sein. Gerade die DIMB habe laut Aussage von Josef Faas, Teamleiter Fachlicher Naturschutz, nichts Konkretes im Sinne eines Kompromisses beigetragen. Eine Sprecherin der Behörde betont zudem, dass die Prüfung der Radfahreignung von Wegen mit einer Breite von weniger als 1,5 Meter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des medial wirksamen Positionspapiers noch gar nicht abgeschlossen gewesen sei.