Rekordhoch beim Bürgergeld: Mehr als jeder dritte Euro fließt in die Miete
Kanzler Merz will ein Wohnkosten-Limit für Bürgergeld-Empfänger prüfen lassen. Laut Mieterbund kann das Problem so nicht gelöst werden.
Berlin – Nach eigenen Angaben hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im März 2025 rund 1,48 Milliarden Euro für Mietkosten von Bürgergeld-Empfängern gezahlt. „Ein Rekordwert“, schreibt die Bild-Zeitung. Insgesamt seien im März 3,94 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Heißt: Mehr als jeder dritte Euro (rund 38 Prozent) floss in die Miete der Bürgergeld-Empfänger.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) brachte im ARD-Sommerinterview am vergangenen Sonntag die Idee eines Wohnkosten-Limits für Bürgergeld-Empfänger ins Gespräch. Er erklärte, die bisher von der Arbeitsagentur gezahlten Beträge stünden „auf dem Prüfstand der Koalition“, da sie zu hoch seien. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt widersprach diesen Reformplänen entschieden: „Leistungskürzungen wird es mit uns nicht geben“, äußerte sie gegenüber der Bild.
Bürgergeld: Mietkosten in der Kritik – Jobcenter sind bereits an Limits gebunden
Bereits im Februar 2024 wurde der Rekordwert von etwa 1,48 Milliarden Euro an Wohnkosten erstmals erreicht und sank bis Februar 2025 nur geringfügig.
Laut Bild erhalten insgesamt 181.667 Bedarfsgemeinschaften staatliche Unterstützung für Wohnungen oder Häuser mit mindestens 100 Quadratmetern. Darunter befinden sich 20.236 Ein-Personen-Haushalte sowie 22.861 Zwei-Personen- und 27.617 Drei-Personen-Haushalte mit 100 Quadratmetern oder mehr. Etwa 1,4 Millionen Bürgergeld-Empfänger leben allein, und 234.000 von ihnen verfügen über mindestens 60 Quadratmeter.
Jobcenter dürfen laut der Zeit bereits nur Mieten finanzieren, die eine bestimmte Preisgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird von jeder Kommune individuell festgelegt und orientiert sich am lokalen Mietniveau und den Leerstandsquoten.
Rekord-Ausgaben: Mieten für Bürgergeld-Empfänger hängen vom verfügbaren Wohnraum ab
Das Problem besteht darin, dass vielerorts kaum noch günstige Wohnungen verfügbar sind, was die Kommunen dazu zwingt, die Preisgrenzen ständig zu erhöhen. In einigen Fällen liegen die von den Jobcentern übernommenen Mietpreise sogar über dem Durchschnitt. Eine Datenauswertung des Pestel Instituts aus dem vergangenen Jahr verdeutlicht dies. Das Institut unterstützt Kommunen bei ihrer Arbeit.
In Deutschland sind Städte und Gemeinden verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Mensch eine Unterkunft hat, da Obdachlosigkeit eine Gefahr für Leib und Leben sowie die öffentliche Sicherheit darstellt. Daher übernehmen die Jobcenter auch Mieten, die über der festgelegten Preisgrenze liegen, wenn Bürgergeld-Empfänger glaubhaft machen können, dass sie keine günstigere Wohnung finden.
Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Mieterbunds in Bayern, erklärte der Zeit: „In Märkten wie München sind diese Menschen kaum in der Lage, in eine billige Wohnung umzuziehen. Weil es im bezahlbaren Segment schlicht nichts gibt.“ (jfw)