„Nicht rechtmäßig“ – Straße in Peißenberger Wohngebiet könnte Tempo-30-Status verlieren
Um den Verkehr auf der relativ breiten Fahrbahn zu entschleunigen, wurden zu Jahresbeginn am Kirnbergl Tempo-30-Schilder aufgestellt. Doch nun hat das Landratsamt mitgeteilt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung rechtlich nicht zulässig ist. Ob sich die Marktgemeinde juristisch zur Wehr setzt, ist noch offen.
Erst hü, dann hott: Knapp drei Monate ist es erst her, dass der Bauhof am Kirnbergl Tempo-30-Schilder installiert hat. Gut möglich, dass der Bauhof bald erneut zum Einsatz an der Haupterschließungsstraße für die Wohngebiete an der Hutterer-Leite und am Mühlpointfeld ausrücken muss, um die Verkehrszeichen wieder abzumontieren. Klingt wie ein Schildbürgerstreich, ist aus Sicht der Gemeinde aber wohl bittere Realität.
Tempo-Beschränkung „nicht rechtmäßig“
Wie Bürgermeister Frank Zellner (CSU) auf Anfrage der Heimatzeitung bestätigt, hat die untere Verkehrsbehörde am Landratsamt die verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeinde für die Tempo-Beschränkung als „nicht rechtmäßig“ eingestuft. Geschwindigkeitsbegrenzungen, so die Argumentation des Landratsamts, dürften nur dort erlassen werden, wo im Vergleich zum üblichen Straßenverkehr eine höhere Gefahrensituation herrschen würde. Das sei am Kirnbergl eindeutig nicht der Fall. „Jetzt müssen wir überlegen, wie wir mit der Ankündigung des Landratsamts umgehen“, erklärt Rathauschef Frank Zellner.
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Eine fachaufsichtliche Weisung durch das Landratsamt zum Abbau der Schilder, so der Rathauschef, habe die Marktgemeinde noch nicht erhalten. Werde sie ausgesprochen, würde es zunächst zu einem Anhörungsverfahren kommen, in dem die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben könnte. Bleibt das Landratsamt bei seiner Auffassung, bliebe der Kommune nur noch der Klageweg, um die Tempobeschränkung durchzusetzen. Letztlich, so Zellner, müsse der Marktrat entscheiden, ob eine rechtliche Auseinandersetzung gewünscht sei: „Das würde dann hin- und hergehen. Und das Ganze wäre natürlich auch mit Kosten verbunden.“
Rechtliche Auseinandersetzung hätte Kosten zur Folge
Ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Gemeinde könnte die Novellierung der Straßenverkehrsordnung sein. Darauf wies in der jüngsten Marktratssitzung auch Matthias Bichlmayr (Grüne) hin. Die Rathausverwaltung müsse sich nun durch die Kommentare zur neuen StVO durcharbeiten, was sicher eine „Herkulesaufgabe“ sei.
Grüne ziehen Antrag zurück
Im März hatte die Marktratsfraktion von „Bündnis 90 / Die Grünen“ den Antrag gestellt, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten. Wie Hauptamtsleiter Ludwig Hanakam in der jüngsten Marktratssitzung erläuterte, habe die Initiative nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) inzwischen die Arbeit eingestellt, was die Grünen wiederum dazu veranlasst hätte, ihren Antrag zurückzuziehen. Wie auf der Homepage der Initiative zu lesen ist, wird die Kampagnenarbeit des kommunalen Zusammenschlusses insgesamt als Erfolg gewertet. Die erlassene Verwaltungsvorschrift zur StVO-Novelle, so heißt es, würde die neuen Spielräume für die Kommunen nicht wieder einschränken, sondern selbigen angemessene Leitlinien an die Hand geben, wie die neuen Regelungen im Sinne einer stadt- und umweltverträglichen Gestaltung von Mobilität und Verkehr genutzt werden können. Dies betreffe insbesondere die Anordnungsmöglichkeiten für Maßnahmen zugunsten des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs. Bei der Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten indes sei noch nicht die gewünschte Flexibilität erreicht worden, auch wenn die StVO hier ebenfalls kleinere Verbesserungen bereithalten würde.
Der Grünen-Fraktionssprecher schlug deshalb vor, die Expertise eines Verkehrsrechtsexperten einzuholen: „Ich will niemandem zu nahe treten, aber ich habe das Gefühl, dass wir, sobald es um Fußgängerfurten, Zebrastreifen oder Tempo-30-Zonen geht, alle miteinander ins Schwimmen geraten.“ Durch eine fachliche Beratung, so Bichlmayr, würde man besser einschätzen können, „was wir dürfen und was nicht.“ Dass man am Kirnbergl die Tempo-30-Schilder vermutlich wieder abschrauben müsse, sei letztlich „mehr als ärgerlich“.
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Forderung nach Verkehrsexperten
Frank Zellner nahm Matthias Bichlmayrs Vorschlag wohlwollend zur Kenntnis. Der Peißenberger Rathauschef kündigte im Marktrat zudem an, bezüglich der StVO-Novellierung bei den kommunalen Verbänden nachzufragen.