Sanierungsgebiet in Schondorf: Alle Unklarheiten ausgeräumt
Im Grunde geht es nur um zwei Punkte: Vereinfacht gesagt um „Unser Dorf soll schöner werden“ und dabei um die Finanzierung dieser Maßnahmen. Mit Zuschüssen unterstützt die Städtebauförderung die Kommunen allerdings nur, wenn ein Sanierungsgebiet ausgewiesen wird.
Schondorf – Genau um das viel diskutierte und umstrittene Sanierungsgebiet in Schondorf ging es bei der Informationsveranstaltung in der vollbesetzten Aula der Grundschule. Bürgermeister Alexander Herrmann nannte dazu zwei konkrete Beispiele. Von den rund 650.000 Euro Sanierungskosten des Bahnhofschuppens gäbe es eine Förderung von bis zu 80 Prozent. Und von der einen Million, die alleine die Instandsetzung der maroden Ufermauer in den Seeanlagen kosten wird, würde der Staat 60 Prozent übernehmen. Selbst private Hausbesitzer könnten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen profitieren. Ein Teil der Herstellungskosten kann steuerlich geltend gemacht werden.
Sanierungsgebiet in Schondorf -Gemeinderat muss Gebiet und Satzung absegnen
Alles allerdings nur, wenn der Gemeinderat endlich das Sanierungsgebiet und die entsprechende Satzung absegnet. Im April hatte es dazu schon eine Infoveranstaltung gegeben, an der Bürgermeister Herrmann aus privaten Gründen nicht teilnehmen konnte. Damals gab es viel Kritik am geplanten Sanierungsgebiet, nachdem laut Herrmann „viele Unwahrheiten und teils nicht haltbare Gerüchte durch unseren Ort waberten.“ Da war von zu viel Mitspracherecht der Gemeinde bei Renovierung, Vermietung, Verkauf, Aufnahme einer Hypothek und sogar von einer möglichen Enteignung die Rede. Auch Ausgleichszahlungen an die Gemeinde wurden befürchtet, wenn sich durch die Sanierung des Gebiets der Wert des Grundstücks erhöht. Was beim beschlossenen „einfachen Verfahren“ ohnehin nicht möglich sei.
Um diese und alle Fragen bzw. Unsicherheiten zu klären, hatte sich Bürgermeister Herrmann diesmal kompetente Verstärkung mitgebracht: Von der Regierung von Oberbayern Baurätin Lara Nixel und Sachgebietsleiterin Maxi Bötsch sowie Claudia Wenzel und Sophie Lübbeke vom gemeindlichen Bauamt.
Wie Bürgermeister Herrmann vorausschickte, schaffen Sanierungsgebiet und -satzung die Basis für gemeindliche, also öffentliche Bauprojekte, die den Ort lebenswerter machen sollen. Über die Städtebauförderung könne man hier mit hohen finanziellen Zuschüssen rechnen, was sich in Zeiten klammer Gemeindekassen durchaus positiv auswirke. Aus den vorbereitenden Untersuchungen in Schondorf hätten sich städtebauliche Defizite und Empfehlungen ergeben, über die der Gemeinderat entscheiden müsse. Da das Sanierungsgebiet und die Sanierungssatzung auf öffentliche Baumaßnahmen abzielen, bestehe für private Haus- und Grundbesitzer keine Sanierungspflicht. Obwohl es im Rahmen der Städtebauförderung auch Anreize durch erhöhte steuerliche Abschreibungen gebe. Eine entsprechende Beratung könne durch die Gemeinde vermittelt werden.
Kein Verkauf zwingend
Die Frage nach einem Vorkaufsrecht der Gemeinde für private Häuser und Grundstücke musste Bürgermeister Herrmann mit „Ja, aber“ beantworten. Denn das Vorkaufsrecht sei extrem eingeschränkt. Zum einen könne die Gemeinde nur in einen bestehenden, also vor dem Notar unterschriebenen Vertrag eintreten. Und das auch nur dann, wenn der Verkauf einem der Sanierungsziele entgegen stehe. Die Gemeine dürfe also weder einen Eigentümer zum Verkauf zwingen noch einen Preis diktieren.
Natürlich kam auch die Frage auf, warum die Gemeinde nicht erst die laufenden Projekte fertigstelle, bevor man sich anderen zuwende. Dazu der Bürgermeister: „Der Umbau der Uttinger Straße als Ergebnis der Feinuntersuchung, die Sanierung des Bahnhofschuppens oder die Neugestaltung der Seeanlagen sind Projekte der Städtebauförderung. Die Sanierungssatzung ist Voraussetzung für die Bezuschussung.“ Das bedeute, die Projekte stehen und fallen mit dem Beschluss der Sanierungssatzung, die fünfzehn Jahre lang gelte.
Das Schondorfer Sanierungsgebiet soll drei Bereiche umfassen: Den alten Siedlungskern von Oberschondorf entlang der Landsberger Straße vom Bahnübergang bis zur Abzweigung der Blombergstraße mit St. Anna-, Linden- und Ringstraße sowie den oberen Teil der Schulstraße. Dazu den Ortskern rund um das Rathaus mit Greifenberger- und Bahnhofstraße sowie Uttinger Straße. Im alten Unterschondorf liegen die Bahnhofstraße, das St.-Jakobs-Bergerl, An der Point und die Seestraße bis zum südlichen Ende der Seeanlagen im Sanierungsgebiet. Ebenso wie die Seeberg-Siedlung.
Meine news
Häufige Lösung
Wie Lara Nixel von der Regierung von Oberbayern gegenüber dem KREISBOTEN erklärte, haben sich bis dato Landsberg, Apfeldorf, Thaining, Hofstetten, Fuchstal, Penzing, Finning, Windach, Eglfing, Denklingen, Dießen und Obermeitingen für eine Sanierungssatzung entschieden. Utting, Greifenberg, Pürgen und Schondorf stünden kurz davor.