Arbeitsgericht hebt Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden bei Stöger Automation in Königsdorf auf

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Die IG Metall sowie der DGB hatten zu der Kundgebung vor dem Betriebsgelände des im Königsdorfer Gewerbegebiet ansässigen Schraubautomatenherstellers Stöger Automation aufgerufen. © Sandra Gerbich

Das Arbeitsgericht München hat das Hausverbot gegen den Betriebsratsvorsitzenden der Stöger Automation für rechtswidrig erklärt. Beide Seiten haben sich auf eine Mediation verständigt.

Ein monatelanger Konflikt bei der Stöger Automation im Königsdorfer Gewerbegebiet hat eine entscheidende Wendung genommen. Das Arbeitsgericht München hat das umstrittene Hausverbot gegen den Vorsitzenden des Betriebsrates aufgehoben und damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Der Betriebsratsvorsitzende kann ab sofort wieder ungehindert das Firmengelände betreten.

Ursprung des Konflikts bei der Firma Stöger Automation in Königsdorf

Der Streit zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung war Anfang August eskaliert. Auslöser waren Meinungsverschiedenheiten über Kurzarbeit und Schichtpläne, die offenbar zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Management und dem Betriebsratsvorsitzenden geführt hatten. Als Reaktion auf diese Auseinandersetzungen verhängte die Firma Stöger Automation ein Hausverbot gegen den gewählten Arbeitnehmervertreter – eine drastische Maßnahme, die in der Arbeitswelt selten angewendet wird.

Die Entscheidung der Geschäftsführung stieß auf erheblichen Widerstand in der Belegschaft. Knapp 70 Mitarbeiter, Gewerkschafter und Sympathisanten versammelten sich jüngst zu einer Kundgebung vor dem Betriebsgelände, um ihren Unmut über die Situation zum Ausdruck zu bringen. Die Demonstranten forderten nicht nur die Rücknahme der Sanktionen gegen ihren Betriebsratsvorsitzenden, sondern auch eine faire und respektvolle Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Gerichtsentscheidung bringt Wende

Das Arbeitsgericht München hat nun eine klare Entscheidung getroffen und das Hausverbot für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung stärkt die Position der Arbeitnehmervertretung erheblich und unterstreicht die Bedeutung der Betriebsratsarbeit im deutschen Arbeitsrecht. Es zeigt: Betriebsräte haben weitreichende Rechte und Pflichten, die durch ein Hausverbot nicht einfach außer Kraft gesetzt werden können.

Mediation als Weg zur Versöhnung bei Stöger Automation

Besonders bemerkenswert ist, dass sich beide Konfliktparteien auf eine Mediation verständigt haben. Dieser Schritt zeigt den Willen sowohl der Unternehmensleitung als auch der Arbeitnehmervertretung, den Konflikt konstruktiv zu lösen. Mit externer Moderation sollen die verhärteten Fronten aufgeweicht und eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden.

Die IG Metall, vertreten durch den 1. Bevollmächtigten Karl Musiol von der IG Metall Weilheim, hat ihre Unterstützung für diesen Mediationsprozess zugesagt. Die Gewerkschaft will nach eigenen Angaben „nach Kräften“ dabei helfen, dass die Gespräche erfolgreich verlaufen und eine dauerhafte Lösung gefunden wird. „Sie werden sich mit externer Moderation einschließen und so lange sprechen, bis wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist“, teilt Musiol per Schreiben mit.

Positives Signal für die weitere Zusammenarbeit

Der Fall bei Stöger Automation zeigt exemplarisch, wie wichtig eine funktionierende Sozialpartnerschaft in Unternehmen ist. Konflikte zwischen Management und Betriebsrat können schnell eskalieren und das Betriebsklima nachhaltig belasten. Die Bereitschaft beider Seiten, sich auf eine Mediation einzulassen, ist ein positives Signal und könnte als Vorbild für ähnliche Situationen in anderen Betrieben dienen.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die externe Moderation tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbeziehungen bei Stöger Automation führen kann.

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