Ein 39-jähriger Mann, der einen Mitcamper schwer verletzte, wird aus der Psychiatrie entlassen. Nach intensiver Behandlung sieht das Landgericht München II seine Rückkehr in die Gesellschaft als gesichert an. Seine Zukunft: Ein überwachtes Einzelwohnen in seiner eigenen Wohnung.
Das Landgericht München II hat einen psychisch kranken Mann vor dem weiteren Verbleib in der Psychiatrie bewahrt, obwohl der 39-Jährige im November 2023 auf einem Wohnmobil-Platz in Sulzemoos einen Mitcamper lebensgefährlich verletzt hatte. Aufgrund einer intensiven Behandlung sah es die 1. Strafkammer als gesichert an, dass der Mann bei einer engmaschigen Betreuung in die überwachte Freiheit entlassen werden kann.
Es war der Horror pur, was der ehemalige Münchner Postbote in jener Nacht auf einem Wohnmobil-Parkplatz anstellte (wir berichteten). Kaum einer der Mitcamper fand damals Schlaf. Der psychotische Mann war auf der Suche nach dem Licht, er leuchtete die Wohnmobil-Besitzer an, platzierte sein Wohnmobil zwischen die Luxus-Fahrzeuge. Er lief schreiend über den Platz.
Beim dritten Polizeibesuch rastet er aus
Zweimal kam die Polizei vorbei. Der 39-Jährige zeigte sich stets kooperativ und ließ sich widerstandslos in seinen Wagen schicken. Wohl deshalb stellte niemand den Gesundheitszustand des Angeschuldigten infrage.
Doch dann schob er eine Mülltonne ganz nah an das luxuriöse Wohnmobil des späteren Opfers. Vermutlich aus Sorge vor unnötigen Kratzern wagte sich der Besitzer aus seinem Fahrzeug – was sich als fataler Fehler erweisen sollte. Der Postbote zerschnitt ihm das Gesicht. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Als die Polizei damit zum insgesamt dritten Mal auf den Wohnmobil-Parkplatz kam und den Angreifer festnehmen wollte, entwickelte der schmächtige Mann in seinem Wahn Bärenkräfte und setzte sich gegen einen fast zwei Meter großen Kampfsportler unter den Beamten massiv zur Wehr.
Messerstecher war nicht schuldfähig
Im Prozess dann änderte sich das Bild. Der Münchner hockte zusammengesunken auf der Anklagebank, verfolgte beinahe teilnahmslos die Verhandlung. Offensichtlich realisierte er, was er da angestellt hatte, er erlebte sein Opfer, das ihn nicht mehr sehen wollte – und alles nur, weil er, seit 20 Jahren psychisch krank, an einen Therapeuten gelangt war, der seinen Schwerpunkt nicht auf die Medikamente gelegt hatte. Aus diesem Grund hatte der 39-Jährige auch aufgehört, seine bis dahin verschriebenen Tabletten zu nehmen – die Folgen waren bekanntlich verheerend.
Dank Medikamenten wieder in der eigenen Wohnung
Erst in Haar in der psychiatrischen Klinik wurde der Mann wieder medikamentös genauestens eingestellt. Mittlerweile bekommt er die Mittel über eine sogenannte Depotspritze. An seiner nicht vorhandenen Schuldfähigkeit zur Tatzeit änderte das aber nichts. Deshalb konnte der Mann auch nicht für die schreckliche Tat von Sulzemoos bestraft werden. Allenfalls hätte ein Verbleib in der Psychiatrie wie eine Ersatzstrafe wirken können. Doch aus Sicht der Ärzte gibt es aktuell keinen Anlass für eine weitere stationäre Unterbringung.
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Deshalb wird der Mann in den nächsten Tagen in ein forensisch organisiertes und damit überwachtes Einzelwohnen überführt. Dieses findet in seiner eigenen Wohnung statt. Offenbar stammt der 39-Jährige aus betuchten Verhältnissen.