Abgemeldetes Auto parken: Die Regeln in Deutschland – und welche Bußgelder drohen
Ein abgemeldetes Auto darf nicht einfach überall geparkt werden. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder und sogar die Entsorgung des Fahrzeugs.
In Deutschland ist es Pflicht, ein Kennzeichen am Auto zu haben, wenn man damit auf öffentlichen Straßen fahren möchte. Selbst mit ungestempelten Nummernschildern darf man nur in Ausnahmefällen unterwegs sein – wie etwa bei Fahrten zur Hauptuntersuchung, und auch dann nur, wenn das Fahrzeug versichert ist. Doch wie verhält es sich mit dem Parken? Wo ist es erlaubt, ein nicht zugelassenes Auto abzustellen?
Ohne Zulassung kein Parken auf öffentlichem Grund
Die Regelung ist eindeutig: Ein abgemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichem Grund geparkt werden. Das bedeutet, dass auch Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen dort nicht abgestellt werden dürfen. Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug trotzdem im öffentlichen Raum geparkt wird, kann das teuer werden. Denn der Versicherungsschutz endet in der Regel spätestens um Mitternacht am Tag der Abmeldung. Aus rechtlicher Sicht ist das nicht zugelassene Auto nun ein nicht fahrbereites Fahrzeug.

Abgemeldetes Auto unzulässig geparkt: Was der rote Aufkleber bedeutet
Wenn ein nicht zugelassenes Auto längere Zeit auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht, bringen Polizei oder Ordnungsamt einen roten Aufkleber am Fahrzeug an. Dies kann aufgrund von Beschwerden von Anwohnern passieren oder einfach, weil das Fahrzeug den Beamten aufgefallen ist. Auf dem Aufkleber steht der Hinweis, dass das Auto sofort entfernt werden muss. Spätestens jetzt sollte der Fahrzeugeigentümer schnell handeln.
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Keine Reaktion auf roten Aufkleber – das kann richtig teuer werden
Wenn man der Aufforderung nicht nachkommt, können Bußgelder von bis zu 1.600 Euro drohen. Nach einigen Wochen wird das Fahrzeug in der Regel entsorgt – und das kann sehr teuer werden. Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro sind möglich, dazu kommen noch die Kosten für das Abschleppen und Entsorgen. Wer glaubt, durch das Entfernen der Kennzeichen auf der sicheren Seite zu sein, irrt: Auch über die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) kann der letzte Halter ermittelt werden.
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Es ist wichtig zu wissen, dass auch private Straßen und Wege zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, wenn sie von der Allgemeinheit mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers genutzt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise auch private Straßen, die mit „Anlieger frei“ gekennzeichnet sind.
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück oder einem Grundstück von Freunden oder Verwandten abgestellt werden. Auch eine private Garage kann als Abstellplatz dienen.