Tempolimit „bei Nässe“: Wann genau das Zusatzschild gilt
Gilt auch eine feuchte Fahrbahn schon als „nass“? Lesen Sie hier, wann das Zusatzschild „bei Nässe“ greift – und welche Bußgelder drohen.
Verkehrsschilder werden manchmal durch sogenannte Zusatzzeichen ergänzt. Das kann beispielsweise ein Parkschild mit dem Zusatz „werktags“ sein oder auch eine Schneeflocke unter einem Tempolimit. Ebenfalls immer in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist das Zusatzschild „bei Nässe“ anzutreffen. Dieses Zusatzschild signalisiert, dass das angegebene Tempolimit bei nasser Fahrbahn einzuhalten ist. Es existiert allerdings keine gesetzliche Definition dafür, wann eine Straße als „nass“ gilt. Dennoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor einigen Jahren in einer Grundsatzentscheidung (AZ: 4 StR 560/77) Kriterien dafür festgelegt.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.
Zusatzschild „bei Nässe“: Unterschied zwischen „nass“ und „feucht“
Laut BGH ist eine Straße „nass“, wenn „sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.“ Ein guter Indikator dafür kann sein, wenn das vorausfahrende Fahrzeug eine Sprühfahne erzeugt, wie der ADAC erläutert. Allerdings reichen einzelne Pfützen, Wasseransammlungen oder leichter Nieselregen nicht aus, um eine Straße als „nass“ zu klassifizieren. Auch wenn die Fahrbahn lediglich feucht ist, was an einer leicht dunklen Verfärbung der Oberfläche erkennbar ist, muss die Geschwindigkeitsbegrenzung laut ADAC nicht beachtet werden.
Diese Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung „bei Nässe“ hält, muss mit den regulären Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen, wie das Online-Portal Bußgeldkatalog.org informiert. Diese können zwischen 20 und 800 Euro liegen. Zudem können ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen. Selbst wenn kein Zusatzschild „bei Nässe“ sichtbar ist und die Fahrgeschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst wird, kann ein Bußgeld verhängt werden. Hierbei variiert die Höhe des Bußgeldes zwischen 100 und 145 Euro, abhängig davon, ob der Verstoß mit einer Gefährdung oder einem Unfall einhergeht.