Die Grünen wollen den Haushalt der Merz-Regierung vor dem Verfassungsgericht anfechten. Die Union weist die Vorwürfe zurück und spricht von einem Ablenkungsmanöver.
Berlin – „Der Haushalt 2025 verstößt gegen das Grundgesetz. Friedrich Merz und Lars Klingbeil haben Milliarden Euro zweckentfremdet und damit gegen die Verfassung verstoßen.“ Mit diesen scharfen Worten geht der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Andreas Audretsch, die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) an. Welche Macht Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Haushaltsfragen haben können, wurde bereits in der letzten Wahlperiode deutlich. Ende 2023 leitete eine Entscheidung der Karlsruher Richter zum Klima- und Transformationsfonds das Ende der Amtszeit von Bundeskanzler Olaf Scholz ein. Könnte der schwarz-roten Koalition jetzt ein ähnliches Schicksal drohen wie damals der Ampel?
Zwei Rechtsgutachten bilden die Basis für die Bedenken der Grünen bezüglich der Verfassungskonformität des Etats. Diese sollen dazu dienen, „gemeinsam mit der Zivilgesellschaft“ Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe „auszuloten und voranzutreiben“. „Statt die mit unserer Hilfe mobilisierten 500 Milliarden Euro Kredite für echte, neue Investitionen zu verplanen, verschiebt sie Ausgaben so lange hin und her, dass sie das Geld für andere Zwecke nutzen kann“, bemängelte die Fraktion am Freitag. Audretsch ergänzte: „Das werden wir nicht akzeptieren.“
Merz-Regierung weist Vorwürfe zurück – „Union spricht von Ablenkungsmanöver“
Die schwarz-rote Koalition weist die Anschuldigungen energisch zurück. „Die Vorwürfe der Grünen sind vor allem ein Ablenkungsmanöver von den eigenen haushaltspolitischen Versäumnissen. Immerhin waren sie es, die mit der Ampel am Bundeshaushalt 2025 gescheitert sind“, erklärte Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber dem Münchner Merkur von Ippen.Media. „Das Sondervermögen ist verfassungsrechtlich sauber ausgestaltet, parlamentarisch beschlossen und an klare Regeln gebunden“, führte Bilger bezüglich der Kritikpunkte weiter aus.
Die Sozialdemokraten äußerten sich verhaltener zu der geplanten Verfassungsbeschwerde. „Wir werden die Gutachten sorgfältig auswerten. Klar ist aber: Nach unserer rechtlichen Einschätzung sind die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zweckentsprechend und verfassungsgemäß verwendet“, betonte Thorsten Rudolph, der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber unserer Redaktion. „Es handelt sich offenkundig um den zunehmend verzweifelten Versuch der unsichtbaren Grünenführung, etwas öffentliche Aufmerksamkeit zu erhalten“, fügte der SPD-Politiker hinzu.
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität erhielt noch vom „alten“ Bundestag im Februar 2025 die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Nicht nur Union und SPD, sondern auch die Grünen votierten dafür. Laut Finanzministerium sollen die Gelder den Investitionsrückstand in Deutschland beheben. 300 Milliarden Euro sind für Bundesinvestitionen (Bundessäule) eingeplant. 100 Milliarden Euro sollen über den Klima- und Transformationsfonds zusätzliche Investitionen für die Klimaneutralität bis 2045 ermöglichen. Weitere 100 Milliarden Euro fließen an die Länder für Investitionen in ihre Infrastruktur und die der Kommunen (Ländersäule).
Grüne wollen in Karlsruhe gegen Merz-Haushalt klagen – doch zentrale Frage bleibt offen
Derzeit bleibt offen, auf welchem Weg die Grünen ihre Beschwerde realisieren möchten. Der übliche Pfad über eine abstrakte Normenkontrolle steht der Fraktion vermutlich nicht offen. Dafür wären ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten nötig. Diese Hürde schaffen die Grünen selbst zusammen mit der Linken nicht. Als einzige Option bliebe eine Kooperation mit der AfD, die die Grünen jedoch kategorisch ablehnen.
Was genau die Fraktion plant, bleibt jedoch im Dunkeln. Eine Anfrage unserer Redaktion zur konkreten Umsetzung der Verfassungsbeschwerde und zur Rolle der Zivilgesellschaft ließ die Grünen-Fraktion unbeantwortet. Stattdessen verwies man auf die Aussagen von Sebastian Schäfer, dem haushaltspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion. Dieser hatte am Freitag lediglich erklärt: „Eine Normenkontrollklage steht uns aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht zur Verfügung. Wir werden deshalb weiter auf die Zivilgesellschaft zugehen, um so den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken.“ Prinzipiell kann jeder Bürger eine Verfassungsbeschwerde einlegen, der sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht.
Neuer Haushalts-Streit? Ampel-Erfahrung zeigt politische Sprengkraft von Verfassungsklagen
Welche politische Brisanz Verfassungsklagen gegen den Bundesetat entwickeln können, erlebte insbesondere die Ampel-Regierung. Im November 2023 bestätigte das Bundesverfassungsgericht eine Klage der Unionsfraktion im Bundestag zum Nachtragshaushalt 2021. Die damalige Ampel-Koalition hatte nicht verwendete Corona-Hilfen von 60 Milliarden Euro in das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgeschichtet. Die Karlsruher Richter bewerteten dieses Vorgehen als verfassungswidrig und rissen damit ein enormes Loch in die Haushaltspläne von SPD, Grünen und FDP. Der anschließende Haushaltsstreit schwächte die Koalition zunehmend, bis sie letztendlich im November 2024 auseinanderbrach.
Die CDU/CSU besaß allerdings ausreichend Mandate im Bundestag, um den Weg über die abstrakte Normenkontrolle zu gehen. Daher kann dieser Fall nur eingeschränkt als Blaupause für die Grünen herhalten. Er verdeutlicht aber, welche Folgen eine erfolgreiche Klage haben könnte.
Vorwurf der „Wahlgeschenke“ – Grüne kritisieren Mittelverwendung des Sondervermögens
Mit ihrer Beschwerde nehmen die Grünen das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz ins Visier, das noch der vorherige Bundestag mit ihrer Unterstützung beschlossen hatte. Sie beschuldigen die Bundesregierung, den Kreditrahmen nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte verwendet, sondern indirekt für „Wahlgeschenke“ wie die Mütterrente eingesetzt zu haben. Zudem werde die Investitionsquote im Etat irreführend kalkuliert, so der Grünen-Haushaltspolitiker Schäfer.
Die Partei spricht seit geraumer Zeit von „Verschiebebahnhöfen und Haushaltstricksereien“ mit diesen Mitteln. Grünen-Vorsitzender Felix Banaszak beschuldigte die derzeitige Regierung, das Geld nicht zusätzlich in die Infrastruktur zu investieren, sondern damit „die Mütterrente, die Gastrosteuer und den Agrardiesel“ zu finanzieren. Dies sei ein „flexibler Umgang mit der Wahrheit“ gegenüber den Grünen sowie den Bürgerinnen und Bürgern, erklärte er gegenüber RTL und ntv. (Quellen: eigene Anfragen, dpa, RTL/ntv) (fdu)