Bürgergeld-Hammer trifft „Arbeitsverweigerer“ und „Terminverweigerer“: Das sind die Eskalationsstufen

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Der Druck auf Bürgergeld-Empfänger steigt. In der neuen Grundsicherung sollen harte Sanktionen gelten – bis hin zur Leistungseinstellung. Dabei gibt es klare Abläufe.

Berlin – Der Bundestag arbeitet derzeit an der neuen Grundsicherung. Im Vergleich zum Bürgergeld will die Bundesregierung mit ihrer Reform die Verbindlichkeit stärken. Empfänger sind damit stärker unter Druck, Termine in den Jobcentern wahrzunehmen und Arbeitsangebote anzunehmen. Das soll künftig auch dann gelten, wenn Weiterbildungen und andere Qualifizierungsmöglichkeiten eine langfristige Integration in Arbeit ermöglichen würden.

Ein Mann betritt ein Jobcenter in Berlin-Mitte.
Bei der Bürgergeld-Reform gelten für Empfänger deutlich härtere Sanktionen – für Jobcenter werden die Abläufe klarer. (Symbolfoto) © Jens Kalaene/dpa

Denn bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen soll bei der Grundsicherung wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Das ist der erste Punkt, der mehr Druck auf die Empfänger ausübt. Statt Weiterbildungsmaßnahmen ist die schnelle Aufnahme von Arbeit das Ziel. Die zweite entscheidende Neuerung ist der Ablauf von Sanktionen. Union und SPD stärken dabei den Kooperationsplan und geben den Jobcentern klare Eskalationsstufen beim Aussprechen von Leistungsminderungen bis zur Entziehung an die Hand.

Merz verschärft Bürgergeld-Sanktionen: Jobcenter haben in der Grundsicherung schärfere Sanktionen

Im Bürgergeld sprechen Jobcenter die meisten Sanktionen wegen verpasster Termine aus. Ausgehend von September 2025 zwölf Monate zurück, was den derzeit aktuellsten verfügbaren Zahlen entspricht, haben Jobcenter 438.943 Leistungsminderungen verhängt. Davon entfielen 375.615, also rund 86 Prozent, auf verpasste Termine. Bisher konnten die Mitarbeiter lediglich das Bürgergeld um zehn Prozent über die Dauer von einem Monat kürzen.

Hier will die Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) den Jobcentern mehr Handhabe ermöglichen. In der neuen Grundsicherung sieht sie einen klaren Ablaufplan mit mehreren Eskalationsstufen gegen „Terminverweigerer“, wie es im Gesetzentwurf heißt, vor. Diese reichen von einer einfachen erneuten Einladung bis hin zur Einstellung der Leistungen, die einen neuen Antrag nötig macht. Das sind die Eskalationsstufen im Überblick:

  1. Verpassen Grundsicherungsempfänger zum ersten Mal einen Termin, prüfen die Jobcenter durch eine Anhörung, ob ein wichtiger Grund, etwa Krankheit, vorlag. Gab es keinen wichtigen Grund, passiert zunächst nichts. Stattdessen sollen Jobcenter zügig zu einem neuen Termin einladen.
  2. Beim zweiten Mal gibt es ebenfalls eine Anhörung. Dann folgt eine Minderung des Regelsatzes um 30 Prozent für einen Monat.
  3. Beim dritten verpassten Termin in Folge soll die Anhörung persönlich erfolgen. Gibt es keinen wichtigen Grund für das Fernbleiben, folgt der vollständige Entzug des Regelbedarfs. Miete und Heizkosten bleiben unberührt.
  4. Nach der Streichung des Regelsatz haben die Betroffenen 30 Tage Zeit, sich im Jobcenter melden. Wenn sie es machen, bekommen sie die Leistungen nachträglich gezahlt, allerding um 30 Prozent reduziert.
  5. Melden sich die Sanktionierten nicht, stellt das Jobcenter die Nichterreichbarkeit fest. Ein vollständiger Leistungsausschluss ist dann die Folge. Um wieder Leistungen zu bekommen, ist dann ein neuer Antrag nötig.

Wenn die Empfänger zwischendurch zu einem Termin gehen, folgt auch beim insgesamt dritten verpassten Termin nicht der Regelsatzentzug. Stattdessen folgt die Kürzung um 30 Prozent.

Merz-Regierung schafft klaren Ablaufplan für Grundsicherungsentzug bei verpassten Terminen

Gehen die Eskalationsstufen so durch den Bundestag und werden zum Gesetz, schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit für die Bestimmung der Nichterreichbarkeit. Bereits jetzt können Jobcenter bei verpassten Terminen – alternativ zu Minderungen – die Nichterreichbarkeit feststellen und das Bürgergeld streichen. Auch vorläufige Zahlungseinstellungen sind möglich. Das sei bei „wiederholten Meldeversäumnissen und zum Beispiel Rückläufern der Post“ der Fall, wenn Jobcenter-Beschäftigte „im Einzelfall nicht mehr feststellen“ könnten, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bürgergeld-Bezug erfüllt seien“, hatte ein Sprecher der Berliner Jobcenter im Herbst 2025 erklärt.

Bei den Terminen zur Arbeitsvermittlung geht es um die Beratung und eine Potenzialanalyse. Daraus erstellen Jobcenter und Arbeitsuchende den Kooperationsplan. Dann machen Jobcenter Vermittlungsvorschläge. Bewerben sich Grundsicherungsempfänger nicht, prüft das Jobcenter, ob ein wichtiger Grund oder eine Pflichtverletzung vorlag. Im zweiten Fall folgt eine Sanktion von 30 Prozent.

Bei abgelehnten bestehenden Jobangeboten können Jobcenter den Regelsatz der Grundsicherung streichen

Gehen Empfänger zu einem Vermittlungsgespräch und bekommen ein Jobangebot und nehmen das nicht an, muss das Jobcenter erneut den Grund prüfen. Liegt ein wichtiger Grund nicht vor, erstellen sie einen Verwaltungsakt mit einem Leistungsentzug für zwei Monate. Bedingung ist laut Gesetzentwurf, dass die Arbeitsaufnahme „tatsächlich und unmittelbar möglich“ ist und „willentlich verweigert“ wird. Nach einem Monat prüfen die Jobcenter, ob das Angebot noch besteht. Wenn das nicht mehr der Fall ist, soll es den Entzug aufheben. Wenn sie weiterhin besteht, bleibt die Streichung auch im zweiten Monat bestehen – bis zum Wegfall des Angebots.

Damit will die Bundesregierung die bisherige „Arbeitsverweigerer-Regelung“, wie sie im Entwurf erklärt, „wirkungsvoller und praxistauglicher“ machen. Jobcenter haben bereits die Möglichkeit, Bürgergeld-Empfängern den Regelsatz für zwei Monate zu entziehen, wenn sie Arbeit ablehnen. Seit Ende März 2024 geht das, wenn Arbeitsuchende innerhalb eines Jahres wegen einer Pflichtverletzung sanktioniert wurden und dann ein Arbeitsangebot ablehnen.

Nur sehr kleine Anzahl der Bürgergeld-Empfänger lehnt überhaupt Arbeit ab

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat es jedoch erst eine „niedrige zweistellige“ Anzahl an diesen harten Sanktionen gegeben. Die Forscher begründeten es mit den hohen Hürden für die Vollsanktionen. Diese hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2019 festgelegt.

Doch auch unabhängig davon sind abgelehnte Stellenangebote selten. Von Oktober 2024 bis September 2025 haben Jobcenter deshalb rund 29.000 Minderungen ausgesprochen. Dabei ist jedoch nicht klar, wie viele Empfänger mehrfach sanktioniert wurden. Künftig müssen die Betroffenen jedoch mit dem Leistungsentzug rechnen. Auch wenn sie nur eine kleine Minderheit sind und der Arbeitsmarkt derzeit kaum aufnahmefähig ist. (Verwendete Quellen: Bundesregierung „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“, Bundesagentur für Arbeit)