Jobcenter müssen „Abwärtsspirale“ von Bürgergeld-Empfängern durchbrechen

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Bei psychischen Erkrankungen droht Arbeitslosen eine „Abwärtsspirale“. Der Ausstieg aus der Grundsicherung wird für Empfänger zur Herausforderung.

Berlin – Zeit ist bei der Unterstützung von Bürgergeld-Empfängern bei der Arbeitsuche entscheidend: Wenn die Betroffenen zu lange ohne Job sind, werden sie für Arbeitgeber weniger attraktiv. Die Rückkehr in den Job wird schwieriger. Eine weitere Baustelle ist die psychische Gesundheit der Erwerbslosen. Diese kann unter dem Wegfall des Jobs als strukturierendes und sinnstiftendes Element im Alltag leiden.

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Jobenter müssen den Teufelskreis durchbrechen: Arbeitslosigkeit kann zu psychischen Erkrankungen führen. Gleichzeitig erschweren diese den Betroffenen die Rückkehr in Arbeit. (Symbolfoto) © Jan Woitas/dpa

Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich psychische Erkrankungen entwickeln. Diese nimmt laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erst mit dem Wiedereintritt in Arbeit ab. Dabei können die Erkrankungen die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und damit die Chancen auf einen neuen Job. „Arbeitslosigkeit alleine bedeutet bereits eine ausgeprägte psychische und soziale Belastung“, erklären die Fachleute mit Verweis auf frühere Studien. Umgekehrt können psychische Erkrankungen Ursache für den Jobverlust sein. Wenn psychische Erkrankungen vorliegen, kommt es laut den Forschern „deutlich häufiger“ zu Langzeitarbeitslosigkeit.

Bürgergeld-Empfängern droht „Teufelskreis“: Psychische Erkrankungen verhindern Arbeitsaufnahme

Durch Arbeitslosigkeit und eine psychische Krankheit könne „ein Teufelskreis oder zumindest eine nur schwer zu durchbrechende Abwärtsspirale in Gang gesetzt werden“, warnen die IAB-Experten.

Unter den Empfängern im Bezug von Bürgergeld und Arbeitslosengeld sind psychische Erkrankungen weit verbreitet. Das ist das Ergebnis einer aktuellen IAB-Studie. Dabei hatten die Forscher vier Millionen Datensätze des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Trotz der hohen Fallzahl ist die Studie jedoch nicht repräsentativ für alle Arbeitslosen. Das Ergebnis ist dennoch deutlich: 52,1 Prozent litten mindestens an einer psychischen Störung.

Etwas mehr als 40 Prozent der über vier Millionen Untersuchten der Jahre 2016 bis 2021 waren nicht leistungsfähig. Dabei geht laut IAB gerade eine psychische Erkrankung mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit einher. Insofern wird die Wiederaufnahme von Arbeit zu einer Herausforderung.

Jobcenter müssen „Abwärtsspirale so frühzeitig wie möglich durchbrechen“

Die IAB-Experten betonen in ihrer Untersuchung zu psychischen Erkrankungen und Arbeitslosigkeit die Notwendigkeit, die „Abwärtsspirale so frühzeitig wie möglich zu durchbrechen“. Dadurch sollen Krankheiten „nicht chronifizieren können und Arbeitslosigkeit, erst recht Langzeitarbeitslosigkeit, idealerweise gar nicht erst entsteht“. Denn es besteht eine wechselseitige Beziehung zwischen Erwerbslosigkeit und psychischen Erkrankungen.

Wichtig ist, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt werden. Die Diagnostik obliegt ausschließlich medizinischen Fachkräften, während die Jobcenter hier keine Rolle spielen. Dennoch erklärten die Berliner Jobcenter auf Anfrage von Ippen.Media: „Unser Personal erhält regelmäßig Schulungsangebote zur Beratung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Bei diesen klärt beispielsweise der Berufspsychologische Service (BPS) der Bundesagentur für Arbeit oder auch externe Fachstellen die Mitarbeitenden über verschiedene Krankheitsbilder auf.“

Jobcenter können Bürgergeld-Empfänger mit verschiedenen Mitteln unterstützen

In der Praxis zeigt sich dies oft darin, dass Absprachen nicht eingehalten werden oder Betroffene Schwierigkeiten haben, Vereinbarungen zu verstehen. In solchen Fällen können BPS-Fachkräfte hinzugezogen werden, um Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu geben.

Jobcenter haben verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Laut den Berliner Jobcentern können Arbeitsgelegenheiten auch auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zugeschnitten sein. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, „Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu stabilsiieren und an den Arbeitsmarkt heranzuführen“.

Leistungsberechtigte mit psychischen Erkrankungen können aus der regulären Arbeitsvermittlung in das Fallmanagement wechseln. „Dort ist eine intensivere Begleitung möglich, weil die Fachkräfte im Fallmanagement weniger Personen betreuen.“ Zudem können die Mitarbeiter spezifische Kontakte nutzen, um Beratungsstellen einzuschalten, die beispielsweise Selbsthilfegruppen anbieten. Auch Gutscheine für spezielle Coachings können von den Jobcentern ausgestellt werden.

Bei längeren oder härteren psychischen Erkrankungen stellt sich Frage des Grundsicherungsanspruchs

Besteht der Verdacht, dass die Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ziehen die Jobcenter den Ärztlichen Dienst hinzu. Dabei wird geprüft, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, was der Fall ist, wenn Bedürftige mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, auch mit Auflagen wie sitzender Tätigkeit. Ist dies nicht mehr möglich, wechseln die Betroffenen in das System der Erwerbsminderungsrente. Bei fortbestehender Bedürftigkeit greift dann die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Experten sprechen sich für einen Systemwechsel aus. „Wenn chronische oder psychische Krankheiten keine realistische Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt bieten, dann sollte ein Wechsel aus der Grundsicherung in ein besser passendes Unterstützungssystem wie die Sozialhilfe oder die Erwerbsminderungsrente geprüft werden“, so die Fachleute der Bertelsmann-Stiftung. Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte, fordert zudem eine Neudefinition der Erwerbsfähigkeit, da Betroffene nach der bisherigen Regelung kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und von Sozialleistungen abhängig bleiben.

Merz-Regierung will Erwerbsfähigkeit „realitätsnäher“ definieren

Im Oktober 2025 einigten sich CDU, CSU und SPD darauf, den Begriff der Erwerbsfähigkeit „realitätsnäher“ zu gestalten. Ziel ist es, dass Menschen, die „auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können“, die „für sie richtige Hilfe erhalten“. Im Dezember erklärte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von Ippen.Media, dass der Auftrag geprüft und zu „gegebener Zeit einen Vorschlag“ vorgelegt werde. (Quellen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berliner Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)