Söder attestiert der AfD „Clan-Strukturen“ – die fordert jetzt „Transparenz“ in Verwandtenaffäre

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Der CSU-Chef warnt gleichzeitig vor „Hysterie“. Und die AfD verteidigt das „Überkreuz-Modell“ im Rahmen des aktuellen Abgeordnetengesetzes.

München – Die AfD steht seit Tagen in der Kritik und muss sich Vorwürfen der Vetternwirtschaft stellen. Ein Experte sieht im Agieren der Partei im Gespräch mit dem Münchner Merkur von Ippen.Media sogar eine „systemische Struktur“. Jetzt hat CSU-Chef Markus Söder die Lage kommentiert: „Die Beschäftigungsverhältnisse bei AfD-Abgeordneten muten mittlerweile wie Clan-Strukturen an“, sagte er der Mediengruppe Bayern (17. Februar). 

Attestiert der AfD „Clan-Strukturen“: CSU-Chef Markus Söder © Tobias Schwarz/AFP

Die AfD radikalisiere sich immer weiter „nach rechts außen“, statt sich zur Mitte zu bewegen, betonte Söder. Sein Rat laute: Die Partei müsse weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. „Zweitens, kein hysterisch-moralisches Verbot zu fordern, denn das könnte der AfD einen Märtyrerstatus geben“, fügte Söder an.

AfD-Verwandtensaffäre: Union offen für Gesetzesverschärfung

Als Reaktion auf die AfD-Verwandtschaftsaffäre will die Unionsfraktion im Bundestag gesetzliche Verschärfungen zur Beschäftigung von Angehörigen im Parlamentsbetrieb prüfen. Es gehe darum, „wie das Abgeordnetengesetz verschärft werden kann, um diesen Missbrauchs-Sumpf trockenzulegen“, sagte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt, Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, am Dienstag dem Nachrichtenportal t-online.

Abgeordnetengesetz – der aktuelle Stand

Die bisherige Regelung im Abgeordnetengesetz verbietet es Parlamentariern lediglich, Mitarbeiter gegen Bezahlung zu beschäftigen, mit denen sie selbst „verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren“. Dasselbe gilt laut Gesetz für Lebenspartner oder frühere Lebenspartner. Die bezahlte Anstellung von Angehörigen bei anderen Abgeordneten der Partei ist laut Gesetz zulässig. Kritiker werfen der AfD nun vor, durch solche Anstellungen die Regelungen des Abgeordnetengesetzes zu umgehen.

„Wir wollen jeglichen weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden“, so Hoppenstedt. Zuvor hatte sich auch der Koalitionspartner SPD offen für eine Gesetzesverschärfung gezeigt.

Was könnte eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes bedeuten?

  • Ein Verbot der Einstellung von Verwandten von allen Fraktionsmitgliedern (sehr restriktiv).
  • Eine Offenlegungspflicht für alle familiären Verhältnisse im Mitarbeiterstab (Transparenzlösung).
  • Eine Genehmigungspflicht durch die Bundestagsverwaltung bei offensichtlichen Überkreuz-Anstellungen.

Abgeordnetengesetz: Grüne sehen laut Mihalic „keinen Änderungsbedarf“

Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic sprach sich am Dienstag (17. Februar) gegen eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes aus. Das Gesetz sehe bereits „strenge Regelungen“ vor, weswegen die Grünen keinen Änderungsbedarf sähen. Ihre Fraktion missbillige aber ausdrücklich jedwede missbräuchliche Praxis „als politischen Freundschaftsdienst“. Dazu zählt die „Verabredung zur wechselseitigen Einstellung von Familienangehörigen“ der jeweiligen Bundestagsabgeordneten.

Abgeordnetengesetz in Deutschland – der rechtliche Graubereich

Zur Einordnung: Nach der sogenannten „Verwandtenaffäre“ im Frühjahr 2013 hatte der Bayerische Landtag sein Abgeordnetengesetz drastisch verschärft, was als eines der strengsten Gesetze dieser Art in Deutschland galt. Das Abgeordnetengesetz hat dennoch Schwachstellen:

Regelungsebene Aktueller Status Möglicher Durchlass
Direktes Verbot Abgeordnete dürfen keine eigenen Verwandten/Partner anstellen. Gilt nur für das eigene Büro
Überkreuz-Modell Rechtlich nicht geregelt Abgeordneter A stellt die Frau von Abgeordnetem B ein – und umgekehrt
Finanzierung Steuerzahler (Mitarbeiterpauschale) Solange eine Arbeitsleistung erfolgt, ist es schwer, Missbrauch juristisch nachzuweisen.

Im Abgeordnetengesetz ist bereits festgelegt, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner oder Ex-Partner auf Kosten der Steuerzahler anstellen dürfen. Die Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist nicht geregelt („Überkreuz-Modell“).

AfD-Vizechef fordert anderen Umgang seiner Partei mit Verwandtenaffäre

Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Kay Gottschalk hat unterdessen einen Strategiewechsel seiner Partei im Umgang mit der Verwandtenaffäre gefordert. „Wir sollten transparenter damit umgehen“, sagte Gottschalk am Mittwoch (18. Februar) im Deutschlandfunk.

Sein Rat an den Bundesvorstand sei: „Man muss proaktiv mit den Dingen umgehen.“ Nötig sei nun, klare Regeln zur Beschäftigung von Familienangehörigen zu finden – und diese Anstellungen auch gegen Kritik zu verteidigen, wenn die Betroffenen für die Posten fachlich geeignet seien, so Gottschalk.

„Ich habe kein Problem mit der Besetzungspraxis, wenn die Menschen wirklich geeignet sind“, sagte der Vizeparteichef. Es sei kein generelles Problem, etwa den Vater eines AfD-Politikers bei einem anderen AfD-Politiker anzustellen, „wenn er eine tolle Eignung“ habe, meinte Gottschalk. (Quellen: dpa, AFP) (frs)

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