„Fatales Signal“: EU verschärft Asylrecht – mit diesen Auswirkungen für Deutschland

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Die EU ändert ihr Asylsystem grundlegend. Damit könnten Asylverfahren in Deutschland schneller enden. Menschenrechtsorganisationen warnen.

Strasburg – Die EU hat ihre Asylregeln verschärft. Das Europäische Parlament stimmte für die Einführung einer ersten EU-weiten Liste mit sicheren Herkunftsländern. Künftig gelten folgende Staaten als sicher:

  • Kosovo
  • Bangladesch
  • Kolumbien
  • Ägypten
  • Indien
  • Marokko
  • Tunesien
Symbolbild Abschiebung und freiwillige Ausreisen
EU-Mitglieder werden Migranten künftig schneller abschieben können. (Symbolfoto) © Julian Stratenschulte/dpa

Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder sollen beschleunigt geprüft werden. Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sichere Herkunftsländer gelten. Von den Bestimmungen sind Staaten ausgeschlossen, in denen Krieg herrscht oder schwere Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Mit den neuen Regeln will die EU ihre Asylverfahren vereinheitlichen und verkürzen.

EU-Regeln: Beweislast liegt nun stärker bei Asylsuchenenden

Nach den neuen Regelungen liegt die Beweislast stärker bei den Asylsuchenden. Sie müssen nun nachweisen, dass die Einstufung in ihrem konkreten Fall nicht anwendbar ist – beispielsweise, weil sie aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung geflüchtet sind. Häufig wird auch der Zugang zum Arbeitsmarkt stärker eingeschränkt.

Die EU-Kommission wird die Lage in den aufgelisteten Ländern und in den EU-Beitrittskandidaten überwachen und die Regeln gegebenenfalls anpassen. So könnte die Kommission feststellen, dass ein Land vorübergehend nicht mehr als sicher gilt. Die EU-Mitgliedsstaaten können auf nationaler Ebene zusätzliche sichere Herkunftsländer bestimmen.

Zudem beschloss das Parlament, dass Nationalstaaten Migranten künftig auch in Drittstaaten abschieben dürfen, zu denen diese keinen Bezug haben. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen.

EU legt die Grundlage für das Ruanda-Modell

Mit der veränderten Drittstaaten-Regelung legt die Europäische Union die Grundlage für das in Großbritannien bereits getestete „Ruanda-Modell“. Das bedeutet: Menschen können ohne inhaltliche Prüfung ihres in der EU gestellten Asylantrags abgelehnt werden, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten.

Ab sofort zählen dazu nicht mehr nur Staaten, in denen Migrantinnen und Migranten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Mitglieder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass sie Migranten aufnehmen und Asylanträge dort gestellt werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.

Die neuen Regeln sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Parlaments bereits vorher angewendet werden. Die Vereinbarungen müssen noch förmlich vom Rat angenommen werden.

EU-Abgeordneter Bullmann hält Liste für hochproblematisch

Berichterstatterin Lena Düpont (CDU) von der konservativen EVP-Fraktion begrüßte die Entscheidung des Parlaments. „Mit der heutigen Abstimmung über das Konzept der sicheren Drittstaaten legen wir einen weiteren wichtigen Grundstein für ein funktionierendes, glaubwürdiges Asylsystem“, teilte sie dem Münchener Merkur von Ippen.Media mit und fügte hinzu: „Indem wir es ermöglichen, offensichtlich unbegründete Asylanträge künftig schneller und effizienter abzulehnen, beschleunigen wir die Asylverfahren, entlasten die Systeme der Mitgliedstaaten und helfen den Menschen, nicht jahrelang in einer rechtlichen Grauzone festzustecken.“

Der EU-Abgeordnete Udo Bullmann (SPD) kritisierte die neuen Regeln. Sichere Herkunftsländer seien nicht für alle Menschen sicher. „Wer politische Verfolgung, Diskriminierung oder staatliche Willkür erlebt, braucht eine individuelle Prüfung und keine pauschale Einstufung. Die Entscheidung über Asylanträge darf nicht politisch motiviert sein, sondern muss von Fall zu Fall geklärt werden. Ich halte diese Liste sogenannter `sicherer Herkunftsländer´ daher für hochproblematisch“, sagte das Mitglied im EU-Entwicklungsausschuss unserer Redaktion.

Laut Bullmann hatte das EU-Parlament erst kürzlich Verschlechterungen bei Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten in mehreren der nun als sicher eingestuften Staaten verurteilt. Zudem habe die EU-Asylagentur unter anderem die neuen Einstufungen von Ägypten, Tunesien und Bangladesch bezweifelt.

EU-Parlamentarier warnt vor faktischer Abschaffung des EU-Asylrechts

Bullmann warnte vor der faktischen Abschaffungen des Asylrechts in der EU. „Mit der Ausweitung des Konzepts des `sicheren Drittstaats´ wird es künftig möglich sein, Asylanträge als unzulässig abzulehnen, ohne dass eine inhaltliche Prüfung erfolgt. Das sogenannte Verbindungselement – also eine tatsächliche Beziehung der schutzsuchenden Person zu diesem Drittstaat – wird faktisch ausgehebelt“, sagte der Sozialdemokrat.

Das Recht aus Asyl sei in der EU-Grundrechtecharta verankert. Wenn Mitgliedsstaaten dieses Recht durch „lose bilaterale Abkommen umgehen können, dann ist das ein fundamentaler Systemwechsel in die falsche Richtung“, meint Bullmann.

Nach seinen Angaben könnten die Regeln für Asylsuchende in Deutschland bedeuten, dass sie ab Juni 2026 im Schnellverfahren in sichere Heimatländer zurückkehren müssen. Auch, wenn ihre individuelle Situation nicht sicher wäre. Zudem könnten Migranten in Drittstaaten abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren.

Pro Asyl kritisiert neue EU-Regeln

Laut Bullmann macht sich die EU künftig stark abhängig von Drittstaaten mit teilweise zweifelhaftem rechtsstaatlichen Profil. Drittstaaten könnten diese Abhängigkeit ausnutzen, um EU-Mitglieder politisch oder finanziell zu erpressen. „Europa darf keine Politik einschlagen, die Grundrechte relativiert und uns in Abhängigkeiten drängt. Unsere Migrationspolitik muss wirksam sein, aber sie darf nicht auf Kosten des individuellen Rechts auf Asyl gehen“, sagte Bullmann.

Auch die Flüchtlingsschutz-Organisation kritisierte die neuen EU-Regeln. „Die doppelte Verschärfung des Flüchtlingsrechts sendet ein fatales Signal an die Welt: Europa macht dicht und verweigert mit aller Härte seine Verantwortung für Schutzsuchende“, kritisierte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl. (Quellen: Pressedienst Europäisches Parlament, Pro Asyl, eigene Recherche)

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/politik/eu-verschaerft-asylrecht-mit-diesen-auswirkungen-fuer-deutschland-zr-94169800.html