FOCUS-online-Reporter Niklas Golitschek ist vor Ort beim Prozess in Hamburg.
Wichtige Protagonisten:
- Christina Block, Angeklagte (Anwälte Ingo Bott & Paula Wlodarek)
- Stephan Hensel, Nebenkläger & Blocks Ex-Mann (Anwälte Gerd Uecker & Dr. Philip von der Meden)
- Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin im Prozess
- Gerhard Delling, Angeklagter & Blocks Partner (Anwalt Dr. David Rieks)
- Dr. Andreas C., Angeklagter & ehemaliger Familien-Anwalt der Blocks (Anwalt Marko Voß)
- Andreas P., Angeklagter & ehemaliger Zielfahnder (Anwältin Gül Pinar)
- David Barkay, mutmaßlicher Chef der Entführer der Block-Kinder
- Tal S., Angeklagter & einer der mutmaßlichen Entführer der Block-Kinder (Anwalt Dr. Sascha Böttner)
- Klara und Theodor, Kinder von Christina Block und Stephan Hensel, in der Silvesternacht entführt
- Uta B., Cousine von Christina Block
27. Prozesstag - Entwicklungen im Ticker
16 Uhr: Noch bevor der Anwalt seinen Antrag abschließen kann, unterbricht Richterin Hildebrandt - die Zeit ist um und der Verhandlungstag beendet. "Also muss ich nochmal von vorne anfangen", murrt Daum.
Mitangeklagte Uta B. nicht in vollem Umfang über Tatvorwürfe informiert
15.58 Uhr: Daum moniert insbesondere die Relation. Es gebe auch keinen Beleg, dass Uta B. Kenntnis von der Gewalt gegen die Kinder gehabt habe. Trotzdem sitze sie auf der Anklagebank - anders als die Inhaber des Alpakahofs in Süddeutschland. Dabei seien die in die Planung der Rückholung involviert gewesen, hätten ihr Haus zur Verfügung gestellt, die mutmaßlichen für die Ausreise zum Flughafen gebracht und womöglich Block mit den Kindern bis vor Hamburg gefahren. Sie müssten sich jedoch dafür nicht verantworten, wundert sich Daum.
15.53 Uhr: Angeklagte müssten in allen Einzelheiten über Art und Umfang unterrichtet werden. Die Mitteilung müsse genau und vollständig erfolgen. "Das war und ist unerlässlich", betont Daum und bemängelt eine ungenau verfasste Anklage. Dabei habe sich Uta B. umfassend geäußert und die Verteidigung habe klar gemacht, dass kein strafbares Verhalten vorliege. Bis zum 5. Januar 2024 habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter gelegen. Deshalb könne seiner Mandantin auch keine Freiheitsberaubung vorgeworfen werden. Zumal die Kinder freiwillig und ohne Widerstand in ihr Auto gestiegen seien, um nach Hamburg zu fahren.
15.46 Uhr: Nach einigen organisatorischen Punkten erhält Anwalt Daum das Wort. Er stellt einen Antrag, seine Mandantin Uta B. über alle Tatvorwürfe zu unterrichten. Bis jetzt habe sie keine transparente und vollständige Mitteilung erhalten - eine Voraussetzung für ein faires Verfahren.
Jugendamt war überrascht von "normalem" Zustand der Kinder
15.32 Uhr: Der Eindruck, den das Jugendamt bei dem kurzen Besuch gewann, entsprach offenbar nicht dem von entführten Kindern. "Ich war überrascht, wie normal die Kinder auf mich gewirkt haben", sagt die Zeugin über das erste Treffen.
Zeugin bleibt bei Frage zur Entführung plausible Antwort schuldig
15.14 Uhr: Zu den "Verwunderungsmomenten" der Kinder angesichts der fehlenden Vorhänge und der vielen Duschgels konkretisiert die Zeugin: "Sie hatten das offensichtlich anders in Erinnerung."
15.04 Uhr: Die Fragen der Staatsanwaltschaft sind unbequem. Mehrfach grätschen die Verteidiger dazwischen, halten die Fragen für unzulässig. Richterin Hildebrandt versucht, die Diskussion zu unterbinden. Der Knackpunkt bleibt: Wieso wurde die Entführung nicht durch die Vertreterinnen des Jugendamts angesprochen. Schließlich wäre das auch für die Einschätzung des Kindeswohls relevant gewesen. "Das spielt sicherlich eine Rolle", sagt die Zeugin und bleibt eine plausible Antwort schuldig. Zu diesem Zeitpunkt hätte sie nicht einschätzen können, wer am Hergang mitgewirkt habe.