Die USA haben am Mittwoch einen Öltanker im Nordatlantik beschlagnahmt. Als Grund wurden "Verstöße gegen US-Sanktionen" im Zusammenhang mit Venezuela angegeben. Berichten zufolge war das Schiff unterwegs in das Land, änderte wegen drohender US-Kontrollen dann aber seinen Kurs. Der Tanker fuhr offenbar unter russischer Flagge und änderte bei der Flucht seinen Namen von "Bella 1" in "Marinera".
Das russische Verteidigungsministerium hat die Beschlagnahmung scharf kritisiert: "Kein Staat hat das Recht, Gewalt gegen Schiffe anzuwenden, die ordnungsgemäß unter der Gerichtsbarkeit anderer Staaten registriert sind." Laut UN-Seerechtskonvention dürfte die freie Fahrt nicht behindert werden.
Russlands Verweis auf internationales Recht ist zynisch: Das Regime von Präsident Wladimir Putin bricht im Krieg gegen die Ukraine selbst ständig Völkerrecht. Zudem ist allgemein bekannt, dass Russland mit seinen Schiffen international gültige Sanktionen umgeht und womöglich auch Spionageoperationen ausführt.
Tanker-Beschlagnahmung der USA ist rechtlich "hochproblematisch"
Nichtsdestotrotz halten Seerechtsexperten das Vorgehen der USA für unzulässig. Nele Matz-Lück, Professorin für Seerecht an der Uni Kiel, findet die Beschlagnahmung "hochproblematisch". Trotz einer Krise des Völkerrechts habe sie bis vor Kurzem das Seerecht noch als funktionierenden Bereich wahrgenommen. "Die jüngsten Ereignisse brechen mit dem Konsens, dass die Freiheit der Schifffahrt ein Kernprinzip des Seerechts ist." Die USA selbst hätten das jahrzehntelang verteidigt und eingefordert.
Auch Valentin Schatz, Juniorprofessor für Seerecht an der Leuphana Universität Lüneburg, sieht das Vorgehen der USA kritisch: "Wir sehen hier die Handlungen eines Staates, der sich bei der Verfolgung seiner Interessen im Hinblick auf Venezuela nicht einmal an grundlegende völkerrechtliche Normen gebunden sieht und Rechtsstaatlichkeit allenfalls als Hindernis sieht."
Von der freien Schifffahrt gibt es enge Ausnahmen
Grundsätzlich dürfe nur der Staat, unter dessen Flagge ein Schiff fährt, dieses in internationalen Gewässern anhalten, betreten und festsetzen. Im Fall der "Marinera" wäre das Russland gewesen, sofern der Tanker dort wirklich registriert war.
Sowohl Matz-Lück als auch Schatz erklären, dass es für diese Regel zwar enge Ausnahmen gebe – die aber wahrscheinlich bei dem Schiff nicht zur Anwendung kommen konnten. So hätten die USA beispielsweise die "Marinera" betreten dürfen, wenn Russland das erlaubt hätte. Die Äußerungen aus Moskau zeigen klar, dass das nicht der Fall war.
Vorgehen des russischen Tankers fällt nicht unter Piraterie
Eine weitere Ausnahme wäre es, wenn ein Schiff sich an Piraterie beteiligt. "Der Bruch von Sanktionen, die ein Staat einseitig verhängt, begründet keine Piraterie", erklärt Matz-Lück mit Blick auf die "Marinera". Sie sieht deshalb keine Anzeichen, dass der Tanker trotz der wahrscheinlich unguten Absichten unter diese Ausnahme fallen könnte.
Die USA hätten schließlich eine Handhabe gehabt, wenn der Tanker in den eigenen Hoheitsgewässern einen Rechtsbruch begangen hätte. Dann hätte die amerikanische Marine die "Marinera" ununterbrochen verfolgen müssen und sie dort festsetzen können. Das war aber nicht der Fall, auch wenn die Vereinigten Staaten den Tanker beschattet hatten.
Einzig beim Thema Beflaggung könnten die USA möglicherweise einen Ansatzpunkt für ihre Argumentation finden. "Der einzige Grund, aus dem ein Betreten zum Zweck der Kontrolle in Betracht kommen könnte, ist der Umstand, dass das Schiff die Flagge und den Namen gewechselt hat", erklärt Matz-Lück. Das sei während der Fahrt unzulässig – es sei denn, es findet tatsächlich ein Eigentumsübergang und eine Neuregistrierung statt und die neue Flagge dient nicht nur dem Verschleiern der Identität.
USA könnten sich mit einem Argument retten
Hier ist die Faktenlage allerdings unklar. Der Namenswechsel von "Bella 1" zu "Marinera" könnte auf eine Verschleierungstaktik hindeuten. Russland spricht davon, dass der Tanker vorläufig unter seiner Flagge registriert worden sei. "Trotzdem kann es sein, dass das Schiff zum Zeitpunkt des Zugriffs nicht ordnungsgemäß registriert und damit staatenlos war", betont die Seerechtlerin. Für solche Schiffe, die keine Flagge in Anspruch nehmen können, entfällt dann der Schutz.
Auch Schatz sieht das als "einzige potenziell tragfähige US-Argumentation". Russland müsse nun aber darlegen, dass das Schiff wirklich wirksam registriert wurde. "Sollte dies gelingen, waren die Maßnahmen der USA gegen die 'Marinera' völkerrechtswidrig."
Donald Trump und sein Militär könnten dann auch nicht damit argumentieren, dass die USA dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen nie beigetreten sind. Denn die freie Schifffahrt in internationalen Gewässern ist im Völkergewohnheitsrecht verankert – gilt also für alle Staaten. Klar ist aber auch: Es ist extrem unwahrscheinlich, dass der Fall vor ein internationales Gericht kommt, weshalb die Diskussion vor allem eine theoretische ist.