Das Ratsbegehren sieht nur noch halb so viel Bebauung vor. Doch die Formulierung sorgt für heftige Debatten im Gemeinderat von Taufkirchen.
Mit 14:9 Stimmen haben die Taufkirchener Gemeinderäte am Dienstagabend ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht, das Verwaltung und Gremium als „echte Alternative“ zum Bürgerbegehren „Stoppt die Planung des Baugebietes Flaring“ verstanden wissen wollen.
Formal war der mit einem Juristen ausgearbeitete Wortlaut mehreren Räten zu kompliziert, Sosa Balderanou (CSU) nannte ihn sogar „irreführend“. Inhaltlich ist er ein großes Entgegenkommen für die Bürger, die sich gegen die Komplettversiegelung einer fast fünf Hektar großen grünen Wiese östlich der B15 stemmen.
Darum geht‘s
Die beiden Fragestellungen:
Bürgerentscheid 1: Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Taufkirchen (Vils) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 Flaring und 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Zielrichtung fortführt, Wohnbauflächen in einem nördlichen Teilbereich des bisherigen Umgriffs des Vorentwurfs für den Bebauungsplan Nr. 115 Flaring auf einer Fläche von ca. 2,75 ha anstelle von bislang 4,92 ha auszuweisen?
Bürgerentscheid 2: Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, in Flaring ein Wohngebiet zu realisieren, eingestellt und nicht mehr verfolgt wird?
Gemeinde steht unter Zugzwang
Der Kompromissvorschlag sieht nur noch eine Bebauung von einer etwas mehr als halb so großen Fläche im nördlichen Teilbereich vor. Von den ursprünglich über 130 Wohneinheiten, die unter anderem in sieben Blockbauten realisiert werden sollten, bleiben in dem Ratsbegehren noch 34 Doppel- und Einfamilienhäuser übrig.
Laut Beschlussvorlage soll das Ratsbegehren deutlich machen, „dass die Ausweisung von Wohnbauflächen für die Gemeinde Taufkirchen von großer Bedeutung ist“. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde im Flächennutzungsplan von 2021 „größere Flächen für eine langfristige Siedlungsentwicklung“ ausgewiesen habe, die Umsetzung aber an den Grundstückseigentümern scheiterte, die nicht verkaufen wollten.
In Flaring habe man „glücklicherweise“ eine „geeignete Fläche in der Nähe der Ortsmitte“ erwerben können. Vizebürgermeister Christoph Puschmann machte klar, „dass wir dem Bürger sonst nichts anbieten können, wir haben 0,0 mehr“.
In der Sache herrschte auch weitgehend Einigkeit. Die Debatte entzündete sich vielmehr an der juristisch korrekten Formulierung der Frage, ob man dafür sei, dass in Flaring auf 2,75 Hektar Wohnbauflächen ausgewiesen werden sollen. Bernd Friedrich (SPD) sagte, er habe die fünfzeilige Fragestellung seinen Lehrerkollegen vorgelegt und die hätten Probleme gehabt, sie zu verstehen.
Balderanou hatte zuvor die Inklusion ins Spiel gebracht und plädierte für eine „einfache Sprache“. Peter Attenhauser (AfD) fand, man solle die Bürger im Gemeindeblatt Kompass umfassend über die Pläne der Gemeinde und den Bürgerentscheid informieren. „dann könnten wir uns das Ratsbegehren sparen“.
Dazu rieten auch Friedrich und seine Parteigenossin Barbara Leiner, die sogar fürchtet, dass die Verkomplizierung des Bürgerentscheids auf Kosten der Wahlbeteiligung gehe. „Und es wird auch so schwierig genug, die Stimmen für das Ratsbegehren zusammenzubekommen“, sagte sie. Tatsächlich müssen die Bürger nun auf einem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ zum Bürgerbegehren und zum Ratsbegehren abstimmen.
Zusätzlich gibt es noch eine Stichfrage, die beide Begehren jeweils auf den Punkt bringt: „Realisierung auf ca. 2,75 Hektar“ oder „Planungsstopp Wohngebiet Flaring“. Diese Stichfrage ist dafür gedacht, dass Bürger bei den ausformulierten Fragen beide Male „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen.
Lieber nur das Bürgerbegehren
Manfred Slawny (SPD) schwang sich dazu auf, das Ratsbegehren „ein bisschen zu verteidigen“. Er machte deutlich, dass es „ein definitives Angebot“ für die Bürger sei und gab gleichzeitig Folgendes für den Fall zu bedenken, dass nur über das Bürgerbegehren abgestimmt werde: „Wenn der Bürgerentscheid dann abgelehnt wird, hat die Gemeinde freie Hand und kann die gesamte Fläche bebauen.“
Andernfalls sei das Ratsbegehren „bindend“. Wolle die Gemeinde auch im Süden bauen, müsse ein neues Bauleitverfahren eingeleitet werden. Das sei aber vielleicht gar nicht mehr nötig, wenn Wohnraum im Süden entstehe und „sich vielleicht neue Bauräume auftun“, so Slawny.
Neun Räte blieben dabei: Der Bürgerentscheid sei in dieser Form zu kompliziert. Einig war man sich über das vom Ministerium vorgeschlagene Datum: Die Bürger sollen am 19. April ihre Entscheidung treffen.
Überlegt werden soll noch, ob sie lediglich informiert werden, die Wahlunterlagen anfordern müssen oder zugestellt bekommen. Das müsse in einer Satzung festgelegt werden, informierte Verwaltungsleiter Johannes Pregler, der auch zum Abstimmungsleiter bestimmt wurde.