Warum ein Jobcenter 10.500 Euro-Bürgergeld nicht mehr eintreiben darf

Das Jobcenter Köln verlangte Leistungen, die es 2007 und 2008 gezahlt hatte, von einer Bürgergeld-Empfängerin zurück, weil das Geld nach Auffassung der Behörde zu Unrecht überwiesen worden sei. Da die Betroffene den Betrag nicht freiwillig zurückzahlte, leitete die Behörde die Zwangsvollstreckung ein. Das Hauptzollamt wurde eingeschaltet – eine gängige Praxis, wenn Jobcenter offene Forderungen eintreiben wollen.

Ein Versuch, dann jahrelang keine Meldung mehr

Im Februar 2010 kam es zum Pfändungsversuch. Doch auf dem Konto der Frau war nichts zu holen. Damit war der Vollstreckungsversuch gescheitert. Was folgte, war jahrelange Funkstille. Weder neue Bescheide noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen wurden erlassen.

Erst 2021, mehr als elf Jahre später, meldete sich das Jobcenter wieder. Die Forderung über rund 10.500 Euro wurde erneut geltend gemacht. Die Betroffene wehrte sich und bekam schließlich recht. Das Bundessozialgericht entschied (Aktenzeichen B 7 AS 17/24 R): Die Forderung ist längst verjährt.

Für Rückforderungen gilt diese Frist

Die Richter stellten klar, dass Rückforderungsansprüche der Jobcenter grundsätzlich einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Nur unter engen Voraussetzungen kann sich diese Frist auf 30 Jahre verlängern. Dafür ist ein neuer, eigenständiger Verwaltungsakt erforderlich, der die Forderung erneut feststellt oder vollstreckbar macht.

Ein erfolgloser Pfändungsversuch genügt dafür nicht. Die Pfändungsniederschrift sei lediglich eine Wissenserklärung, so das Gericht. Das bedeutet: Ein Pfändungsprotokoll ist kein neuer Bescheid, sondern nur eine Feststellung und hält alte Schulden nicht künstlich am Leben. 

Das Dokument hatte keine rechtliche Wirkung und könne deshalb weder eine neue Verjährungsfrist auslösen noch die bestehende verlängern. Ein erfolgloser Pfändungsversuch verschafft dem Jobcenter keinen neuen Zeitvorteil, sondern setzt lediglich die reguläre vierjährige Verjährungsfrist in Gang – und genau diese ließ die Behörde anschließend verstreichen.

Untätiges Jobcenter: Alte Forderungen sind hinfällig

Die Klägerin gewann den Rechtsstreit in allen drei Instanzen. Bereits das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten der Frau recht gegeben. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Entscheidungen und setzte damit ein klares Signal: Jobcenter können alte Forderungen nicht durch Untätigkeit künstlich am Leben halten.

Für Bürgergeld-Empfänger ist das Urteil von großer Bedeutung. Wer mit alten Rückforderungen konfrontiert wird, sollte genau prüfen, wann der letzte wirksame Bescheid erlassen wurde. Mahnungen oder gescheiterte Vollstreckungsversuche reichen nicht aus, um die Verjährung über Jahrzehnte zu verlängern.

Das Bundessozialgericht knüpft damit an seine frühere Rechtsprechung an. Bereits in früheren Urteilen hatte es klargestellt, dass einfache Mahnungen keine 30-jährige Verjährung auslösen. Nun ist auch eindeutig: Selbst der Gang zum Hauptzollamt und ein Pfändungsversuch ändern daran nichts, wenn sie erfolglos bleiben.

Deutlich mehr Klagen gegen Jobcenter

Für die Jobcenter ist das Urteil eine deutliche Mahnung und es steht vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl von Auseinandersetzungen zwischen Bürgergeld-Empfängern und Jobcentern. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen im vergangenen Jahr mehr als 500.000 Widersprüche gegen Bescheide der Jobcenter ein. Das waren rund 78.000 mehr als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der Klagen stieg auf über 53.000.

In den meisten Fällen setzen sich die Jobcenter aber durch. Rund 61 Prozent der Widersprüche wurden zurückgewiesen oder von den Betroffenen selbst zurückgezogen. Auch vor Gericht bestätigten die Richter in etwa zwei Dritteln der abgeschlossenen Verfahren das Vorgehen der Jobcenter.

Umso größer ist die Bedeutung des aktuellen BSG-Urteils. Es betrifft keinen Rechenfehler im Einzelfall, sondern setzt eine grundsätzliche Grenze: Alte Rückforderungen dürfen nicht allein durch Untätigkeit oder gescheiterte Vollstreckungsversuche am Leben gehalten werden. Gerade bei Erstattungs- und Rückforderungsfragen – einem der häufigsten Streitpunkte – schafft das Urteil neue Klarheit.