„Vertragsstrafe kann Emotionen wecken“: Tölzer soll 35 Euro für Parkverstoß zahlen, den er nicht begangen hat

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Wer sein Auto länger als eineinhalb Stunden auf dem Tölzer Lidl-Parkplatz an der Demmeljochstraße abstellt, muss sich auf 35 Euro Vertragsstrafe einstellen. © Arndt Pröhl

Ein Tölzer erhielt eine Zahlungsaufforderung wegen angeblicher Überschreitung der Parkdauer. Nun ging er gegen die Park-Strafe vor. Mit Erfolg.

Bad Tölz – Das System gibt es mittlerweile auf vielen Supermarkt-Parkplätzen: Damit die Flächen möglichst nur von Kunden während des Einkaufs genutzt werden, setzen die Betreiber auf digitale Parkraumüberwachung. Das heißt, dass die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge automatisch erfasst werden. Wer länger parkt als zugelassen, der wird zur Kasse gebeten. Der Tölzer Hans Göserich setzte sich jetzt genau dagegen zur Wehr – mit Erfolg.

Tölzer wehrt sich Erfolgreich gegen Zahlungsaufforderung

Göserich staunte, als ihm kurz vor Weihnachten eine Zahlungsaufforderung ins Haus flatterte. 35 Euro sollte er berappen. Das in Grünwald ansässige Unternehmen Mobility Hub Parkservice warf ihm vor, im Zeitraum vom 11. Dezember, 16.19 Uhr, bis zum 13. Dezember, 18.02 Uhr, sein Auto auf dem Parkplatz des Discounters Lidl an der Demmeljochstraße in Bad Tölz abgestellt zu haben. Wie einem Schild an der Einfahrt zu entnehmen ist, gilt dort jedoch eine Höchstparkdauer von eineinhalb Stunden. Bei Überschreitung dieses Limits werde ein Betrag von 35 Euro erhoben.

Diese Strafe sollte auch Göserich bezahlen. „Es stimmt, dass ich an beiden Tagen dort geparkt habe“, erklärt er. An einem Tag sei er kurz da gewesen, um an der dortigen Packstation ein Paket abzuholen, am anderen habe er bei Lidl eingekauft. Dazwischen aber habe er sein Auto keineswegs zwei Tage vor dem Discounter stehen lassen. „Ich kann nachweisen, dass ich dazwischen meine Tochter besucht und einmal auf dem Parkplatz am Schloßplatz geparkt habe“, so der Tölzer. Er legte deswegen Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung ein. Außerdem wandte er sich an unsere Zeitung, die daraufhin eine Anfrage zu dem Fall an das Grünwalder Unternehmen schickte.

Firma storniert Verstoß

Am Freitag nun teilte ein Sprecher der Mobility Hub Parkservice GmbH mit: „Nach eingehender Prüfung wurde der betreffende Verstoß storniert. Der Vorgang ist damit abgeschlossen, und für den Parkenden entstehen keinerlei nachträgliche Kosten.“ Darüber hinaus seien vor Ort Maßnahmen ergriffen worden, „um vergleichbare Vorfälle künftig zu vermeiden“, so der Sprecher. „Mobility Hub prüft kontinuierlich alle Prozesse und Systemkomponenten, um Optimierungspotenziale zu erkennen und auszuschöpfen.“

Zur generellen Funktionsweise des Systems erklärt das Unternehmen, dass die Parkdauer der einzelnen Fahrzeuge über einen Kennzeichenscan an Ein- und Ausfahrt erfasst werde. Dies erfolge im Einklang mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. „Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt, es wird lediglich ein Scan des Nummernschildes aufgenommen.“ Das Unternehmen verweist auf die hohe Nutzerfreundlichkeit dieser Art von Parkraummanagement. Der Anspruch des Anbieters sei: „Parken soll so einfach und transparent funktionieren, dass man nicht mehr darüber nachdenken muss.“

Sprecher: System funktioniert in 99,5 Prozent der Fälle

Jede Rückmeldung dazu nehme das Unternehmen sehr ernst und verstehe, „dass Vertragsstrafen bei Nutzern Emotionen wecken können“. Gleichzeitig sei es „wichtig, die Größenordnung einzuordnen“. Das System wickle mit rund 150 000 Stellplätzen an mehreren Hundert Standorten monatlich mehrere Millionen Parkvorgänge ab. „In mehr als 99,5 Prozent der Fälle funktioniert das reibungslos.“ Nur 0,2 bis 0,5 Prozent aller Vorgänge führen demnach überhaupt zu einem potenziellen Verstoß. „Das liegt im Verhältnis zum Gesamtvolumen im unteren Promillebereich“, so der Sprecher. Zudem werde ein erheblicher Teil dieser Fälle nach Prüfung oder aus Kulanz storniert.

Parkende, die dennoch eine Vertragsstrafe erhalten haben, könnten sich zudem über den Link https://service.mh-parkservice.de/ auf einem Portal mit Aktenzeichen und Kennzeichen einloggen und ihr Anliegen schildern.