Nach 22 Jahren als Reinigungskraft entlassen: Frau fordert 28.500 Euro – und bekommt keinen Cent

Eine Reinigungskraft, die mehr als 22 Jahre lang an einer Tankstelle gearbeitet hatte, ist nach ihrer Entlassung mit einer Schadenersatzklage gescheitert. Wie die französische Tageszeitung „Le Figaro“ berichtet, bestätigte ein Berufungsgericht im Herbst 2025 die Kündigung wegen beruflich bedingter Arbeitsunfähigkeit und fehlender Umsetzbarkeit einer Weiterbeschäftigung.

Arbeitsrecht nach Berufskrankheit: Kündigung trotz 22 Dienstjahren

Die Frau war Ende der 1990er-Jahre eingestellt worden und verrichtete über Jahre körperlich schwere Reinigungsarbeiten. 2016 wurde sie wegen einer anerkannten Berufskrankheit krankgeschrieben, das Arbeitsverhältnis bestand formal weiter. Bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung im September 2021 erklärte die Betriebsärztin sie für dauerhaft ungeeignet, wie „Le Figaro“ berichtet.

Der Arbeitgeber leitete daraufhin das gesetzlich vorgesehene Verfahren ein und prüfte gemeinsam mit dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss mögliche Alternativen innerhalb des Unternehmens und der Unternehmensgruppe. Ergebnis der Prüfung: Es gebe keinen Arbeitsplatz, der mit den medizinischen Einschränkungen vereinbar sei. Anfang Dezember 2021 folgte die Kündigung wegen beruflicher Arbeitsunfähigkeit und fehlender Umklassifizierung.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist auch in Deutschland möglich, allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen (Symbolbild).
Eine Kündigung wegen Krankheit ist auch in Deutschland möglich, allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen (Symbolbild). Getty Images

28.500 Euro gefordert, 0 Euro erhalten: Gericht bestätigt Arbeitgeber-Pflicht

Die Arbeitnehmerin zog Ende 2022 vor Gericht und verlangte 28.500 Euro Schadenersatz wegen angeblich ungerechtfertigter Kündigung. Die Richter wiesen die Klage jedoch in beiden Instanzen ab. 

Die Pflicht zur Umschulung sei eine verstärkte Bemühenspflicht, aber keine Erfolgsgarantie, erklärte Arbeitsrechtler Henri Guyot gegenüber „Le Figaro“. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, Beschäftigte für einen völlig neuen Beruf auszubilden – die Kündigung wurde bestätigt, die Klägerin ging leer aus.

Arbeitsrecht in Deutschland: Kündigung wegen Krankheit unter engen Voraussetzungen

Auch in Deutschland kann eine Kündigung wegen Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit rechtlich zulässig sein – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Wie die Rechtsplattform „advocado“ erläutert, müssen Arbeitgeber eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs sowie eine Interessenabwägung zulasten des Arbeitnehmers nachweisen. Zudem besteht die Pflicht, vor einer Kündigung zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist.

Diese Pflicht gilt jedoch nicht unbegrenzt. Laut „advocado“ müssen Arbeitgeber keine neuen Stellen schaffen oder Beschäftigte für einen völlig neuen Beruf umschulen. Entscheidend ist, ob realistisch verfügbare und zumutbare Arbeitsplätze geprüft wurden. Ist das der Fall, kann eine krankheitsbedingte Kündigung auch in Deutschland rechtmäßig sein – selbst nach langjähriger Betriebszugehörigkeit.