Vorranggebiete im Landkreis Landsberg: ausweisen trotz Artenschutz

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Kiebitze sind Wiesenbrüter – und in Bayern vom Aussterben bedroht: Trotz möglicher Artenschutzeinwände können solche Gebiete dennoch als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden, informiert der Regionale Planungsverband München. © iStock/CreativeNature_nl

Nach dem ersten Beteiligungsverfahren zum Steuerungskonzept Windenergie in der Region München, zu der auch der Landkreis Landsberg gehört, gibt es Änderungen.

Landkreis – Insgesamt 315 Stellungnahmen zum geänderten Steuerungskonzept Windenergie in der Region München sind von Januar bis Ende März dieses Jahres beim Regionalen Planungsverband (RPV) eingegangen – darunter 60 von Trägern öffentlicher Belange und 142 von Privatpersonen. Der RPV hat jetzt den angepassten Entwurf beschlossen.

Änderungen in der Planung von Windkraft-Vorranggebieten im Landkreis Landsberg - wegen ziviler Luftfahrt

Das Ergebnis dieser ersten Beteiligungsphase: Aus bisher 65 Vorranggebieten für Windenergie sind 58 geworden, die Gesamtfläche hat sich von rund 110 Quadratkilometern auf circa 103 Quadratkilometer reduziert, was 1,87 Prozent der Regionsfläche entspricht. Das erste Teilflächenziel, mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche auszuweisen, ist damit mehr als erreicht. Der RPV wolle aber bereits mit dem jetzigen Fortschreibungsverfahren das eigentlich erst für Ende 2032 vorgesehene Ziel von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche erreichen, betont RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann.

Änderungen habe es vor allem wegen der zivilen Luftfahrt gegeben, sagt Wißmann: „Einige geplante Vorranggebiete entfallen, andere werden kleiner.“ Man bündele die Gebiete wie ursprünglich geplant in 21 Flächen-Cluster. „Wir konzentrieren die Windenergieanlagen auf zusammenhängenden Flächen, die sich mit Landschaften abwechseln, die keine Anlagen aufweisen.“ Drei der ursprünglich vorgesehenen Cluster im norden des Planungsgebietes seien wegen der zivilen Luftfahrt gestrichen.

Der RPV könne grundsätzlich bereits ausgewiesene kommunale Flächen als Vorranggebiete aufnehmen – auch wenn sie im Widerspruch zum Artenschutz stünden, betont Wißmann. Man habe das Vorgehen mit dem Umweltministerium jetzt geklärt: als einheitliche Regelung für den gesamten Freistaat. „Bereits rechtswirksame Planungen haben somit Bestand, und zwar bayernweit.“

Diese Regelung betreffe 15 Gebiete, die der RPV im Dezember 2024 zur Prüfung aufgenommen hatte: 14 im Landkreis Starnberg – die aber alle wegen des Flughafens Oberpfaffenhofen entfallen müssten: Der Bau von Windrädern mit der Referenzhöhe von 265 Metern sei dort nicht möglich. Ein weiteres Gebiet im Landkreis Landsberg, das wegen geeigneter Habitate für kollisionsgefährdete Vogelarten wie Rohrweihe oder Wespenbussard sowie für Wiesenbrüter und Feldvögel artenschutzrechtlich als bedenklich galt, wurde beibehalten und um einen kleineren Bereich im Süden vergrößert: in der Gemeinde Obermeitingen.

Vorranggebietsplanung für Windenergie im Landkreis Landsberg: Vögel in Obermeitingen nicht gefährdet

Laut dem Ornithologen und Gebietsbetreuer Alex Klose handelt es sich um ein Wiesenbrüter- und Feldvogelgebiet. Probleme sieht er wegen der Ausweisung aber nicht: „Wir haben dort bereits die Kerngebiete ausgenommen, in denen viele Feldvögel und Wiesenbrüter sind.“ Auf dem jetzt ausgewiesenen Gebiet dünne sich der Bestand bereits massiv aus. Das Gebiet sei für den Kiebitz-Bestand nicht relevant.

„Bedingt könnten dort Lerche und Rebhuhn von Windkraft betroffen sein.“ Seiner Ansicht nach störe Windkraft diese Arten aber weniger als beispielsweise manch Ausbau eines Aussiedlerhofes. „Wir müssen die Windkraft vorwärtsbringen, das ist wichtig.“ Dafür sei dieser Kompromiss sinnvoll.

Auch der Vorsitzende der Kreisgruppe des Bund Naturschutz‘ (BN) Landsberg Peter Satzger setzt hier an. Essenziell sei es, Vorranggebiete auszuweisen. Was dem BN allerdings etwas aufstößt, ist der Hangrücken westlich des Ammersees. Zwar habe der RPV dort die angezeigten ‚Artenschutz-Gebiete‘ aus der Planung genommen. „Aber der Abstand der direkt daneben ausgewiesenen Flächen ist uns etwas zu gering“, kritisiert Satzger. Man werde diesen Punkt aber beim zweiten Beteiligungsverfahren nochmals angehen. Das soll am 7. Januar im kommenden Jahr starten und voraussichtlich bis zum 8. Februar laufen. Der Beschluss zur Änderung des Regionalplans durch den Planungsausschuss ist für April angesetzt.

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Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/lokales/landsberg-kreisbote/vorranggebiete-im-landkreis-landsberg-ausweisen-trotz-artenschutz-94075282.html