Amber Sucstorf und Tobias Mahl betreuen Straftäter auf Bewährung. Manchmal dauert es Jahre, bis die Tür aufgeht. Und manchmal fällt sie doch noch zu.
Wer bei seiner Verurteilung am Gefängnis vorbeischrammt, den hat die Justiz weiter auf dem Zettel. Verhängt das Ebersberger Amtsgericht eine Bewährungsstrafe, beginnt häufig erst die Arbeit für Amber Sucstorf (28) und Tobias Mahl (33). Sie sind Bewährungshelfer am Landgericht München II, zuständig für den Landkreis Ebersberg. Beim Schöffentag des Amtsgerichts berichteten sie jüngst von ihrer Arbeit.
Wir sind bodenlos ehrlich.
Zwischen 150 und 160 Menschen aus dem Landkreis unterliegen demnach zurzeit Bewährungsauflagen. Sie müssen etwa Kontakt zu ihrem Bewährungshelfer halten, sich beim Gericht melden, wenn sie umziehen, Sozialstunden oder Therapiemaßnahmen ableisten, Kontaktverbote einhalten, Geldauflagen abstottern. Knapp 30 davon sind in Sucstorfs und Mahls Kartei als „Risikoprobanden“ mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit eingestuft. Weil sie zudem ein gewisses Gefährdungspotenzial haben, schauen die Bewährungshelfer bei dieser Kundschaft besonders genau hin. „Mit der Beziehung zu unseren Klienten steht und fällt unsere Arbeit“, sagt Sucstorf.
Es gehe dabei um eine Mischung aus Kontrolle und Unterstützung. Grundsätzlich ist die Bewährungszeit eine Zwangsmaßnahme; entsprechend zäh und unwillig starte häufig das gerichtlich verordnete Miteinander. „Manchmal dauert es Jahre, bis die Tür aufgeht“, sagt Mahl. Und manchmal klappt es gar nicht. Ein Klient aus dem Landkreis habe es trotz Verlängerung auf fünf Jahre Bewährungszeit einfach nicht geschafft, seinen Drogenkonsum einzubremsen und sei auch so einfach nicht zugänglich für die Bewährungshelfer. Sie hätten deshalb kürzlich einen Widerruf seiner Bewährung empfohlen; dem Mann droht damit, dass er seine Haftstrafe doch noch antreten muss.
Von „Drehtür-Klienten“ und Hofnungsschimmern
In mehr als zwei Dritteln der Fälle ende die Bewährung aber erfolgreich, subsumieren Sucstorf und Mahl. Natürlich gebe es „Drehtür-Klienten“, die bald darauf wieder bei ihnen anklopfen müssten. Und bei manchen sei es schon ein Fortschritt, wenn die Schwere der Delikte nachlasse, etwa der Schläger zum Schwarzfahrer abrüstet. Doch viele Verurteilte nähmen die Zwangssituation Bewährungsstrafe als Chance an. „Uns kommt man nicht aus“, sagt Tobias Mahl. „Und manchmal sind wir die einzige Konstante, die diese Menschen haben.“ Den Hintern hochzubekommen bedeute für manche schlicht, die Post wieder zu öffnen, nach langer Wohnungslosigkeit eine Ein-Zimmer-Butze mit einer Matratze als einziger Einrichtung vorzeigen zu können oder eine Ausbildung anzufangen. „Für uns mag sich das banal anhören“, sagt Sucstorf. Für jemanden auf der schiefen Bahn könne es der erste Schritt zurück Richtung Gesellschaft sein.
Damit das bei möglichst vielen klappt, sind die Bewährungshelfer vor Ort vernetzt, von der Caritas-Suchtberatung über die Arbeitsagentur, die Polizei bis hin zum sozialen Umfeld der Klienten. Sie vermitteln Antiaggressionstrainings, kontrollieren, dass Drogentests absolviert werden – Kriminalität und Sucht gehen oft Hand in Hand – und melden Fortschritte und Rückschläge an das Gericht.
Bewusst mit Straftätern arbeiten: Zwischen Menschlichkeit und Risiko
Das Arbeiten mit Straftätern haben sich die beiden studierten Sozialpädagogen bewusst ausgesucht, erzählen sie. „Wir machen den Job sehr gerne“, sagt Mahl. Und Sucstorf ergänzt, ihr gehe es darum, bei aller Stigmatisierung die Menschen hinter den Taten nicht zu vergessen. Berührt habe sie etwa, als die Tochter eines Klienten zur Welt gekommen sei – und dieser als allererstes sie als seine Bewährungshelferin angerufen habe, um überglücklich die Nachricht zu verkünden.
Natürlich gelte es aber auch Risiken abzuwägen. Nicht bei allen Probanden schauen die Bewährungshelfer, die meist alleine unterwegs sind, daheim vorbei. Und manche schlechte Nachricht teile man lieber im Büro mit oder am Telefon mit. Übergriffig geworden sei noch niemand, zumindest nicht körperlich, sagt Amber Sucstorf; verbal ausfallend – das komme schon vor. „Gefahr ist relativ.“ Oft helfe im Zweifel eine klare Ansage und der Hinweis, dass Fehlverhalten unangenehme Folgen haben kann. „Wir sind bodenlos ehrlich“, sagt Sucstorf.