Albtraum statt Wellness: Urlauber zahlt 2000 Euro für Luxusunterkunft und landet im Schmutz-Paradies

Ein Wiener Professor wollte in Bad Gastein eigentlich einen erholsamen Winterurlaub verbringen – zahlte knapp 2000 Euro für sechs Nächte im Hotel „eighteen86“. Statt eines komfortablen Doppelzimmers soll er ein winziges Zimmer mit Stockbetten vorgefunden haben, so eng, dass er sich „kaum bewegen“ konnte. Dazu kam ein Fernseher, dessen Kabel nicht einmal bis zur Steckdose reichte.

Der Gast schildert gegenüber der „Krone“ vor allem massive Hygienemängel: Staubschichten, Spinnweben und allgemeiner Schmutz auf Kästen und Gerät. Auf seine Bitte nach einem anderen Zimmer, reagierte das Management laut Bericht zunächst abweisend und verwies darauf, alles entspreche „exakt“ der Online-Ausschreibung – inklusive Stockbetten. Ersatz wurde zunächst abgelehnt. 

Nach Medienanfrage plötzlich neues Zimmer

Erst nachdem die „Krone“ beim Hotel nachfragte, kam Bewegung in den Fall. Das Haus kündigte an, den Vorgang zu prüfen, und bot dem Professor schließlich ein deutlich besseres Zimmer an. Der Aufenthalt wurde laut Bericht „großzügigerweise“ vom Hotel übernommen, online wirbt die Unterkunft mit deutlich ansprechenderen Zimmerbildern.

Im Skiort Bad Gastein wollte ein Wiener Professor sein Traumzimmer für den Urlaub beziehen. Und wurde böse überrascht.
Im Skiort Bad Gastein wollte ein Wiener Professor sein Traumzimmer für den Urlaub beziehen – und wurde böse überrascht. Imago Images

Hotel räumt Mängel ein und entschuldigt sich

In einer Stellungnahme spricht das Management von einem „technischen Defekt“ beim Fernseher und räumt ein, dass die Sauberkeit des Zimmers nicht dem eigenen Standard entsprochen habe. Für beides entschuldige man sich ausdrücklich, Kundenzufriedenheit und Top-Service seien für Betreiber Keyone sehr wichtig. Als Reaktion habe man dem Gast „umgehend ein alternatives Zimmer“ angeboten.

Reisemängel richtig reklamieren

Reisemängel sollten immer sofort vor Ort reklamiert werden. Entscheidend ist die Schnelligkeit: Nach § 651o BGB müssen Reisende einen Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder seiner örtlichen Vertretung, meist der Reiseleitung, anzeigen. Wichtig ist zudem eine gründliche Dokumentation – also Fotos und Videos machen und, wenn möglich, Zeugen benennen. 

Anschließend sollte der Mangel offiziell gemeldet werden: Bitten Sie die Reiseleitung darum, den Sachverhalt schriftlich festzuhalten und ein unterschriebenes Mängelprotokoll zu erstellen; eine rein mündliche Klärung reicht nicht aus. Zugleich sollten klare Erwartungen formuliert und eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden, bis wann der Reiseveranstalter die Mängel beseitigen soll.

Fakten zu Bad Gastein

  • Lage und Höhe: Bad Gastein liegt auf etwa 1000 Metern Höhe im Gasteinertal im Salzburger Land (Österreich), inmitten des Nationalparks Hohe Tauern. Der Ort ist bekannt für seine steile Hanglage und den markanten Wasserfall, der direkt durch den Ortskern rauscht.
  • Wasserfall: Der Gasteiner Wasserfall ist ein dreistufiger Fall mit insgesamt 341 Metern Höhe und gilt als eines der beeindruckendsten Naturdenkmäler der Alpen. Er prägt das Stadtbild und wurde schon von Künstlern wie Thomas Ender gemalt.
  • Geschichte als Kurort: Seit dem Mittelalter bekannt für radonhaltige Thermalquellen. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert mondäner Kurort ("Monte Carlo der Alpen") mit Gästen wie Kaiser Franz Joseph, Sisi, Bismarck und Schopenhauer. Die Belle-Époque-Architektur mit Grand Hotels prägt den Ort bis heute.