„Somalier sind Müll“? Verteidigung wirft Richter Rassismus vor – Mordprozess platzt

Nach einem Zwischenfall kurz vor der Urteilsverkündung in einem Mordprozess in München am Landgericht I hat ein Schwurgericht den Vorsitzenden Richter nach dem Vorwurf rassistischer Äußerungen abberufen. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden.

Dies bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts jetzt auf Nachfrage gegenüber FOCUS online. Nach rund einjährigen Ermittlungen müssen nun alle Zeugen erneut geladen sowie sämtliche Beweise vor einer neu besetzten Kammer präsentiert werden.

Richter-Abberufung in München: Umstrittener Trump-Vergleich im Mordprozess

Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Alten Botanischen Garten in München im September 2024 einen Mann nach einem Streit brutal gegen den Kopf getreten zu haben. Das 57 Jahre alte Opfer fiel daraufhin zu Boden, schlug mit dem Hinterkopf auf und verstarb. Die Staatsanwaltschaft klagte den 31-Jährigen wegen Mordes aus Heimtücke an.

Am 3. Dezember 2025 war einen Tag vor der geplanten Urteilsverkündung am Münchner Landgericht I unter anderem ein somalischer Zeuge gehört worden. Nachdem es dabei wiederholt zu Missverständnissen zwischen Zeugen, Dolmetscher sowie dem Richter gekommen war, soll der Richter laut dpa ungehalten sinngemäß gesagt haben: „Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“

Pikant daran: Der US-Präsident hatte in einer Sitzung des US-Kabinetts kurz zuvor mit einer aufsehenerregenden Bemerkung somalische Migranten in den USA schwer beleidigt und als „Müll“ bezeichnet.

Nach der Bemerkung des Münchner Richters stellten sowohl die Anwälte der Verteidigung als auch der Nebenklägerin, bei der es sich um die Tochter des Opfers handelt, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Sie stellten dabei auch einen direkten Bezug zur „Müll“-Äußerung von US-Präsident Trump her.

Befangenheitsantrag am Landgericht München: Der „böse Schein“ entscheidet

In der Begründung zum Ausschluss des Vorsitzenden Richters kommt die Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu einem differenzierten Schluss. So habe dem Richter eine ausdrücklich beleidigende Wortwahl nicht nachgewiesen werden können.

Die beisitzenden Richterinnen hätten im Wesentlichen bestätigt, dass der Vorsitzende Richter weder den Zeugen noch den Dolmetscher als „dumm“ bezeichnet habe, berichtet das Portal „Legal Tribune Online“ unter Berufung auf den Beschlusstext der Kammer.

Zudem habe der Richter „glaubhaft“ dargelegt, die zuvor in der internationalen Presse verbreiteten Äußerungen von US-Präsident Trump „zum Zeitpunkt seiner eigenen Bemerkung nicht gekannt“ zu haben. Gleichwohl habe er vor dem Schwurgericht eingeräumt, eine Äußerung mit Bezug auf Trump gemacht zu haben, für die er sich mit den Worten „Die Äußerung tut mir leid“ entschuldigt habe.

Das Schwurgericht begründete die Abberufung des Richters dennoch mit der „Besorgnis der Befangenheit“. Bei einer Befangenheit komme es nicht darauf an, was ein Richter wisse, meine oder beabsichtige. Entscheidend sei allein, dass die Bemerkung vor dem Hintergrund einer „breiten Berichterstattung über abwertende Aussagen des US-Präsidenten über Menschen aus Somalia“ gemacht worden sei. Dieser Eindruck, der sogenannte „böse Schein“, genüge für eine Abberufung, befand das Landgericht.

Nebenklage kritisiert rassistische Stereotype: Vertrauen in Justiz erschüttert

Der Richter hatte sich in einer dienstlichen Stellungnahme noch vor der Sitzung der Schwurgerichtskammer gerechtfertigt: Es sei ihm bei seiner Bemerkung über US-Präsident Trump darum gegangen, er könne Trump verstehen, wenn der sich zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten äußere.

Nach Ansicht von Anwältin Rita Drar, die die Nebenklägerin vertritt, ist jedoch die Bezugnahme auf Trump „sowohl in der Hauptverhandlung als auch in der nachfolgenden dienstlichen Stellungnahme gleichermaßen geeignet, das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit zu erschüttern“, erklärte Drar auf Anfrage von FOCUS online. Trump sei weltweit für abwertende und rassistische Äußerungen bekannt. Es sei in einem rechtsstaatlichen Verfahren weder erforderlich noch sachlich nachvollziehbar, auf einen solchen politischen Akteur Bezug zu nehmen.

Besonders kritisch sieht Drar die Angabe des Richters, er habe bereits „mehrfach Zeugen aus Somalia vernommen“, wobei sich diese „regelmäßig schwierig gestaltet hätten“. Drar nannte dies eine „pauschalisierende, ethnische Kollektivzuschreibung“.

Verständigungs- und Vernehmungsschwierigkeiten seien ein allgemein bekanntes Phänomen, das keinen Rückschluss auf Herkunft oder kulturelle Besonderheiten zulässt. Die Aussagen des Richters hätten aus Sicht ihrer Mandantin „den Eindruck mangelnder Unvoreingenommenheit vertieft“.

Neuer Prozesstermin am Landgericht München I noch unklar

Nach Angaben der Sprecherin des Oberlandesgerichts soll nun eine der bisherigen Beisitzerinnen den Vorsitz bei dem neu aufzurollenden Mordprozess übernehmen.

Die zweite Beisitzerstelle werde durch ein Mitglied der Vertreterkammer besetzt. Ein konkretes Datum für den Neustart des Verfahrens steht derzeit allerdings noch nicht fest.