Feuerwerkstouristen strömen ins Dorf und "lassen Müll zurück": Die Bewohner haben genug

Baarle-Hertog ist eine belgische Exklave in den Niederlanden und gehört zur flämischen Provinz Antwerpen. Etwa 3000 Menschen wohnen dort. Die Grenze verläuft kreuz und quer durch Straßen, Gärten und Häuser. Nicht weniger als 30 Grundstücke belgischen und niederländischen Staatsgebiets fließen ineinander. Es gibt aber noch eine Besonderheit: Hier dürfen laut "Interreg" Feuerwerkskörper ganzjährig verkauft werden. 

Johan lebt in kurzer Entfernung zu zwei Feuerwerksläden. "Es ist, als würde ich jede Nacht zwischen zwei tickenden Zeitbomben schlafen", sagte der 37-Jährige gegenüber dem niederländischen Portal "Omroepbraban"

Feuerwerkstouristen strömen ins Dorf und lassen Müll zurück:  "Das ist wirklich ein großes Problem hier"  

Was er fürchtet, erfreut andere. Im Vorfeld des Jahreswechsels strömen immer mehr Feuerwerks-Touristen in das kleine Dorf. "Sie kommen seit letztem Sommer aus der ganzen Welt und lassen Müll zurück", klagte Natasja van Steenbrugge, Bewohnerin der flämischen Gemeinde, gegenüber "Envandaaghet"

Und weiter: "Sie stehen in Schlangen und warten in Reihen, bis sie den Laden betreten können. Die Menschen stehen auf dem Bürgersteig, pinkeln an Hausfassaden und hinterlassen Unordnung. Das ist wirklich ein großes Problem hier im Dorf." 

Wie Natasja plagen auch sie Ängste. "Die Transporter, die die Läden beliefern, dürfen offiziell vom Lager zum Laden fahren und müssen unterwegs nicht anhalten. Die Frage ist, ob die Entladung nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen erfolgt."

Verkauf von Feuerwerkskörpern: So ist die Regelung in Deutschland

Anders als in Baarle-Hertog dürfen in Deutschland Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden, wobei bei einem Sonntag der Verkauf schon ab dem 28. Dezember beginnt. Wichtig ist, nur zugelassene Ware mit BAM- oder CE-Kennzeichnung zu kaufen, da der Verkauf illegaler Ware (zum Beispiel aus dem Ausland ohne Zulassung) verboten ist.

Generell zugänglich sind Feuerwerke der Kategorie F1 (zum Beispiel Wunderkerzen) ab 12 Jahren ganzjährig, während F2 (Böller, Raketen) nur zu Silvester erlaubt ist, sofern die allgemeine Erlaubnis (nicht nur Verkaufs-) gilt und keine lokalen Verbote bestehen. Händler müssen sich bei der Stadt melden und Lagerbestände genau beachten. 

Allgemeine Regeln für den Verkauf: 

  • Verkaufszeitraum (Kategorie F2): 29. bis 31. Dezember (beginnt bei Sonntag am 28. Dez.).
  • Zulassung: Nur geprüfte Feuerwerkskörper mit BAM- oder CE-Kennzeichnung (inklusive Registrierungsnummer) sind erlaubt.
  • Händler-Anmeldung: Händler müssen Verkaufswillige mindestens zwei Wochen vorher bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzeigen.
  • Lagerung: Es gelten strenge Mengen- und Brandschutzvorschriften für Verkaufs- und Lagerräume.