Rentner (84) verursacht Unfall mit Fahrerflucht und lässt verräterische Spur zurück

Am Dienstag, 9. Dezember 2025, meldete ein Zeuge der Polizei ein beschädigtes Verkehrsschild an der Oerlinghauser Straße in Bielefeld-Lämershagen. Die Beamten fanden vor Ort eindeutige Spuren, die auf einen Verkehrsunfall hindeuteten.

Nach ersten Ermittlungen war ein unbekannter Autofahrer in Richtung Oerlinghausen unterwegs, als er von der Fahrbahn abkam. Innerhalb einer Strecke von etwa 50 Metern kollidierte das Fahrzeug zunächst mit einem Verkehrsschild und anschließend mit einer Schutzplanke. Der Unfallverursacher beging Fahrerflucht, geht aus einer Pressemitteilung der Polizei Bielefeld hervor.

Kennzeichen am Unfallort führt die Beamten auf die Spur eines 84-Jährigen

Die Polizei erhielt einen entscheidenden Hinweis auf das beteiligte Fahrzeug direkt an der Unfallstelle. Unter dem beschädigten Verkehrsschild fanden die Beamten das Kennzeichen eines Dacia Sandero. Der Gesamtschaden wurde auf etwa 2500 Euro geschätzt. Die Ermittlungen führten die Beamten schließlich zum Haus eines Rentners im Kreis Lippe.

Bei einer Überprüfung des Fahrzeugs an der Adresse des Halters konnten die Polizisten Schäden feststellen, die mit dem Unfallhergang übereinstimmten. Der Fahrer, ein 84-jähriger Mann aus dem Kreis Lippe, wurde als Unfallverursacher identifiziert. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher, um weitere Gefahren im Straßenverkehr zu verhindern. 

Ein Roter Dacio Sondero in Rumänien
Der 84-Jährige fuhr einen Dacia Sandero. Weitere Details gab die Polizei nicht zum Unfallfahrzeug bekannt (Symbolbild). IMAGO / CHROMORANGE

Fahrerflucht: Definition, Strafen und Delikte

Laut dem Bußgeldkatalog 2025 ist eine Fahrerflucht folgendermaßen definiert: 

  • Tatbestand Fahrerflucht: Wer nach einem Unfall nicht anhält und die Feststellung der eigenen Person, des Fahrzeugs und der Beteiligung ermöglicht oder nicht angemessen wartet, begeht eine Unfallflucht. Ein Zettel am Scheibenwischer ersetzt die Pflicht zur Meldung bei der Polizei nicht.
  • Strafrahmen nach § 142 StGB: Fahrerflucht wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Bei Personenschäden fällt die Bewertung strenger aus. Die konkrete Sanktion richtet sich stets nach Schadenshöhe und Umständen des Einzelfalls.
  • Verkehrsrechtliche Folgen und Schwellenwerte:
    • Unter 600 Euro Sachschaden ist häufig eine Einstellung gegen Geldauflage möglich.
    • Bei 600 bis 1300 Euro drohen in der Regel eine Geldstrafe etwa in Höhe eines Monatsgehalts, zwei Punkte und Fahrverbot.
    • Über 1300 Euro sind eine höhere Geldstrafe, drei Punkte und Führerscheinentzug mit mindestens sechs Monaten Sperrfrist üblich.
  • Weitere Straftatbestände: Bei Verletzten kommen unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) sowie je nach Pflichtverstoß fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) hinzu. Bei Todesfällen ist fahrlässige Tötung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.
  • Selbstanzeige und Strafmilderung: Eine zeitnahe Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden kann bei geringem Schaden die Strafe entfallen lassen oder mildern, sofern die Polizei noch nicht ermittelt. Bei Schäden über 1300 Euro ist eine Strafmilderung meist ausgeschlossen.