Es war die Reaktion auf die nächtliche Abschiebung: Rund 90 Menschen bekundeten in Berg öffentlich ihre Solidarität mit der alleinerziehenden Mutter aus Nigeria und deren Kindern. Die AfD hatte im Vorfeld Kontakt mit der Grundschule aufgenommen. Die Schulleitung sagte die Teilnahme an der Aktion kurzfristig ab.
Berg - „Es gibt keine Heimat für sie in Nigeria, ihre Heimat ist hier“, ruft Joy Dickson auf Englisch auf dem Parkplatz des MTV Berg ins Mikrofon. Rund 90 Menschen hören ihr zu, einigen kommen angesichts der Verzweiflung in Dicksons Stimme die Tränen. Die 28-Jährige stammt aus Nigeria und hat zwei Kinder – genau wie Imuetynian Osayande, die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion am vergangenen Mittwoch mit ihrem Sohn (7) und ihrer Tochter (11) abgeschoben wurde. Polizisten holten die Familie kurz nach Mitternacht aus der Asylbewerberunterkunft in Berg, um sie zum Flughafen zu bringen. Die 41-jährige Mutter reagierte panisch, sprang aus dem Fenster im ersten Stock des Containerbaus und verletzte sich.
Rund 90 Menschen versammelten sich am Dienstag zu einer Solidaritätsaktion, sie zogen von der Oskar-Maria-Graf-Grundschule über die Gemeinschaftsunterkunft zum MTV Berg, wo eine kurze, emotionale Kundgebung stattfand. Dazu aufgerufen hatte eine spontan formierte Gruppe. Unter den Organisatoren und Teilnehmern sind Freunde der Familie, sozial Engagierte, Eltern von Schülern, ein paar Lehrkräfte (ausdrücklich als Privatpersonen), Mitglieder des Asylhelferkreises und unter anderem der Grünen.
Sie alle verstehen nicht, warum eine alleinerziehende Mutter zurück in ein Land soll, in dem sie schlimmste Gewalt erfahren hat. Vor allem aber geht es ihnen um die Kinder, für die aus ihrer Sicht besonders humane Maßstäbe gelten müssten: Tochter Abundance besuchte die Mittelschule Starnberg, Sohn Derick die Grundschule in Aufkirchen. Beide waren gut integriert, nahmen an Förderprogrammen und Sportangeboten im Ort teil. Und beide kennen Nigeria nicht, sie sind in Italien und Deutschland geboren.
Die Kinder seien nicht mal in der Schule sicher vor Terrorgruppen wie Boko Haram, sagt Joy Dickson. Es herrsche dort Gesetzlosigkeit. Die junge Frau fürchtet sich selbst vor einer Abschiebung. Ihr Asylverfahren laufe noch, sagt sie dem Starnberger Merkur auf Nachfrage. Alina Stroiu, die Osayandes Nachwuchs als Leiterin eines Sportprojekts kennt, sagt bei der Kundgebung: „Die Kinder haben überhaupt keine Grundlage, mit den Widrigkeiten in Nigeria klarzukommen. Sie wären gut für die Zukunft unseres Landes gewesen.“
Apropos Kinder: Die Aktion war vor allem für sie geplant gewesen, für die Mitschüler, die mit Abundance und Derick Freunde verloren haben. Doch von ihnen sind nur wenige gekommen. Zunächst hatte es von den Organisatoren geheißen, die Oskar-Maria-Graf-Schule beteilige sich. Doch sie zog sich wenige Stunden vorher zurück. Die Eltern erhielten ein Schreiben der Schulleitung, die Diskussionen seien „nun leider doch sehr politisch geworden“. Eine Pressemitteilung der AfD gab am späten Nachmittag Aufschluss: Eltern aus Berg hätten sich im Vorfeld vertrauensvoll an den Ortsverband Starnberger See gewandt. Vorsitzender Ulrich Haase habe daraufhin Kontakt mit der Schulleitung gesucht, um sie aufzufordern, politisch neutral zu agieren.
Mittlerweile hat auch die Regierung von Oberbayern mit ihrer Ausländerbehörde zum Fall Osayande Stellung genommen. Die Familie, die schon 2018 nach Deutschland eingereist war, habe in den vergangenen Jahren insgesamt drei Asyl- und Asylfolgeanträge gestellt. „Alle Anträge wurden vom dafür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und abgelehnt, zuletzt mit Bescheid vom 19. September, der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bestätigt wurde“, schreibt Sprecher Wolfgang Rupp auf Merkur-Nachfrage. Die Familie sei ausreisepflichtig gewesen. „Sie wurde vor der Abschiebung mehrfach, aber erfolglos aufgefordert, freiwillig auszureisen.“ Warum Polizisten Mutter und Kinder nachts aus dem Bett gerissen haben? Rupp: „Der Zeitpunkt der Abschiebung ergibt sich aus dem Umstand, dass der vom Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen organisierte Abschiebungsflug bereits für sieben Uhr terminiert war.“
Die Ausländerbehörden seien bundesgesetzlich dazu verpflichtet, Rückführungen durchzuführen, wenn die Ausreisepflicht nicht freiwillig erfüllt wird. Die Abschiebung von straffällig gewordenen und gefährlichen Ausreisepflichtigen habe „hohe Priorität. Daraus folgt jedoch nicht, dass bei allen anderen vollziehbar Ausreisepflichtigen von der Durchsetzung der Ausreisepflicht abzusehen ist“, so Rupp.