Mit der geplanten „Mütterrente III“ ändert sich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten grundlegend. Insbesondere Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, profitieren von einer verbesserten Anrechnung. Dies soll auch zu höheren Rentenansprüchen führen.
Im August hat die Bundesregierung Ihr neues Rentenpaket 2025 in erweiterter Form auf den Weg gebracht. Die Reform sieht neben der allgemeinen Stabilisierung des Rentenniveaus auch eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten in Deutschland vor. Was dies für Eltern konkret bedeutet, dass erfahren Sie hier.
Mütterrente III: Wesentliche Änderungen bei Kindererziehungszeiten und Rentenleistung
Gleichstellung aller Geburtsjahrgänge: Mit der Reform werden die Kindererziehungszeiten für alle Kinder, unabhängig von ihrem Geburtsjahr, vollständig gleichgestellt. Bisher erhielten Eltern von Kindern, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet, während es für vor 1992 geborene Kinder nur zweieinhalb Jahre waren. Künftig werden auch für diese älteren Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet – und somit um sechs Monate aufgestockt.
Erhöhung der Entgeltpunkte für ältere Kinder: Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die sogenannten Rentenpunkte. Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten bereits ab 2025 nun 2,5 Entgeltpunkte pro Kind statt der bisherigen zwei Punkte auf ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Für alle Geburtenjahrgänge ab 1992 bleibt es bei drei Rentenpunkten.
Zusätzliche sechs Monate für einige Fälle: In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Adoptionen oder der Erziehung im Ausland, können ebenfalls zusätzlich sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden. Die Anrechnung von Erziehungszeiten erfolgt einfacher, wenn die Voraussetzungen im Dreijahreszeitraum nach der Geburt erfüllt werden.
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Zuschlag bei fehlenden Erziehungszeiten: Auf Antrag wird auch denjenigen ein Zuschlag gewährt, die bisher keinen Zuschlag erhalten haben, aber die Voraussetzungen innerhalb des erweiterten Dreijahreszeitraums erfüllen.
Anhebung der monatlichen Rentenzahlung: Die zusätzliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten führt automatisch zu einer Steigerung des späteren monatlichen Rentenbetrags. Beispielsweise kann ein Elternteil mit zwei vor 1992 geborenen Kindern mit einer Erhöhung von rund 204 Euro im Monat rechnen.
Anrechnung für Bestandsrentner erfolgt automatisch: Für Rentnerinnen, die bereits eine Rente beziehen, erfolgt die Berücksichtigung der neuen Regelungen zur Mütterrente automatisch, sofern die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung korrekt erfasst sind. Ein gesonderter Antrag ist hier nicht erforderlich.
Mit der Stärkung der Mütterrente im Reformpaket 2025 wird anerkannt, dass Kindererziehung eine umfassende gesellschaftliche Leistung ist, die sich nicht nur auf die ersten Lebensjahre beschränkt. Sie soll die Nachteile für Eltern, die wegen Kindererziehung im Job pausiert oder weniger gearbeitet haben, weiter ausgleichen.
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Rentenleistung für die Kindererziehung: Drei Rechenbeispiele zur Mütterrente
Die Höhe der Mütterrente hängt von der Anzahl und dem Geburtsjahr der Kinder ab. Die Änderungen im Rentenpaket 2025 führen laut aktuellem Rentenwert von 40,79 Euro pro Entgeltpunkt zu den folgenden Berechnungen (Stand: November 2025):
| Alter der Kinder | Entgeltpunkte insgesamt | Monatlicher Betrag 2025 |
|---|---|---|
| Beide Kinder vor 1992 geboren | 5,0 (2,5 pro Kind) | 203,95 Euro |
| Beide Kinder ab 1992 geboren | 6,0 (3,0 pro Kind) | 245,74 Euro |
| Ein Kind vor, ein Kind ab 1992 geboren | 5,5 (2,5 bzw. 3,0 pro Kind) | 224,35 Euro |
Reform der Mütterrente: Die Auswirkungen auf den Rentenbescheid
Die Kindererziehungszeiten werden im Rentenbescheid nicht separat als „Mütterrente“ aufgeführt, sondern als Pflichtbeitragszeiten verbucht. Dadurch erhöhen sie direkt die Rentenhöhe. Auch müssen die Rentenversicherungsträger bei Neufeststellung nicht Millionen von Rentenbescheiden neu ausstellen, da die verbesserte Anerkennung pauschal berücksichtigt wird.
Mütterrente-Reform 2025: Wichtige Schritte für Mütter und Väter
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rät allen Eltern, die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto zu klären und gegebenenfalls einen Antrag auf Klärung des Rentenkontos zu stellen, damit die korrekten Zeiten erfasst werden. Eine erstmalige oder nachträgliche Anerkennung kann mit dem Formular V0800 (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) bei der DRV erfolgen.
Neue Mütterrente: Geplante Auszahlung und Finanzierung
Die Verbesserung der Mütterrente ist Teil des bereits beschlossenen Rentenpakets 2025. Dennoch erfolgt die Auszahlung der erweiterten Mütterrente voraussichtlich nicht sofort, sondern erst schrittweise bis zum Jahr 2028. Die genaue Rentensteigerung hängt von den individuellen Umständen und den dann geltenden aktuellen Rentenwerten (Geldwert pro Entgeltpunkt) ab. Die Mehrkosten durch die Mütterrente sollen zudem teilweise über Steuern finanziert werden.
Mütterrente III: Wer profitiert von der Reform und wo gibt es Kritik?
Die Reform der Mütterrente kommt vor allem Eltern zugute, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, da ihre Erziehungszeiten aufgewertet werden. Aber auch junge Eltern profitieren, da die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten die langfristige Rentenperspektive stärkt. Allerdings muss der Gesetzentwurf aus dem Rentenpaket 2025 erst noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, um endgültig in Kraft zu treten.
Die anhaltende Kritik an der Mütterrente konzentriert sich hauptsächlich auf hohe Kosten und unklare Finanzierung, die sich negativ auf die Generationengerechtigkeit auswirken könnten, da die Rentenkasse belastet wird. Bemängelt werden zudem der geringe Nutzen für Betroffene sowie mangelnde Treffsicherheit: Die zusätzliche Rentenleistung von rund 20 Euro bringt vor allem für Frauen mit geringen Rentenansprüchen eine kaum nennenswerte monatliche Aufstockung und erreicht längst nicht alle Betroffene, die Unterstützung am dringendsten benötigen – beispielsweise Alleinerziehende oder Frauen mit gebrochenen Erwerbsbiografien.
Dies alles und der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die geplante Ausweitung ruft Kritiker, wie beispielsweise den Deutsche Familienverband, auf den Plan, der dringenden Nachbesserungsbedarf in Sachen Mütterrente sieht.