Haft und Psychiatrie für Plieninger Horror-Eltern

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Der Prozess gegen ein Elternpaar aus dem Landkreis Ebersberg drehte sich um Kindesmisshandlung. (Symbolbild) © Nicolas Armer/dpa (Symbolfoto)

Die Mutter quälte ihre Tochter acht Jahre lang. Der Vater schaute zu und reichte ihr den Gürtel zum Schlagen.

Pliening – Weil sie ihre Tochter und ihren Sohn über viele Jahre immer wieder körperlich misshandelt hatte, muss eine Frau aus Pliening für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Zusätzlich verfügte das Landgericht München II am Mittwoch die Unterbringung in einer Psychiatrie, wo die schwere Persönlichkeitsstörung der 45-Jährigen behandelt werden soll. Verurteilt wurde auch ihr Ehemann (60): Wegen Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen erhielt er acht Monate Haft auf Bewährung.

Hauptopfer sind heute im Internat

Die Tochter ist heute 17 Jahre alt, der Sohn 13. Insgesamt hat das Paar vier Kinder. Die beiden älteren, Hauptopfer der Quälereien, sind in einem Internat, die jüngeren bei Pflegeeltern. Die große Schwester musste das Martyrium acht Jahre lang erdulden, seit sie im Kindergarten war. Mindestens im Wochentakt erlitt sie Schläge, mit der Hand, einem Kleiderbügel oder mit Stöcken eines Strauchs, die sie der Mutter selbst bringen musste.

Im Jahr 2016 weckte die Angeklagte das Kind auf und verlangte, dass sie ihr die grauen Haare mit einer Pinzette vom Kopf entfernt. Als der schlaftrunkenen Tochter die Pinzette aus der Hand fiel, schlug die Mutter mit einem Ledergürtel zu, stach ihr die Pinzette in den Oberschenkel und fügte ihr so eine stark blutende Wunde zu. Bis heute trägt sie eine Narbe. Auch ihr kleiner Bruder wurde über Jahre Opfer der Misshandlungen.

Angeklagte räumt Vorwürfe ein

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe durch ihren Verteidiger eingeräumt. Als sie sich daraufhin auf eigene Faust äußerte, habe sie ihren Kindern einen Teil der Schuld zugeschoben, sagte Richterin Gunilla Evers. Zwei wesentliche Punkte trugen demnach zu den Taten bei: Zum einen die Persönlichkeitsstörung, wegen derer die Mutter vermindert schuldfähig ist, und dass ihr Ehemann sich nicht schützend vor die Kinder stellte.

Frau mit „Alpha-Gen“

Der 60-Jährige hatte im Verfahren ausgesagt, seine Frau, die auch ihn schlug, habe „das Alpha-Gen“. Er habe zwar dazwischengehen wollen, das sei ihm aber nicht gelungen. In einem Fall vor gut drei Jahren verlangte die Mutter nach einem Gürtel, um ihre Tochter zu züchtigen. Daraufhin reichte er ihr den seinen. Während sie auf das Kind losging, bat er sie, aufzuhören, seufzte dann jedoch und ging aus der Wohnung.

„Das Gesetz legt Ihnen die elterliche Sorge auf“, tadelte Evers den Angeklagten. Sowohl er als auch seine Frau, die bis heute verheiratet sind und die Eheringe tragen, nahmen das Urteil ziemlich regungslos auf, nur ihre Verteidiger reagierten hörbar unzufrieden.

Die Unterbringung in der Psychiatrie diene dem Schutz der Allgemeinheit, sagte die Richterin – und das beziehe sich vor allem auf die Kinder. Zur gleichen Zeit läuft noch ein Verfahren vor dem Familiengericht: Die Eltern versuchen dort, das Sorgerecht für ihre Kinder wiederzubekommen.