Ein Mittvierziger sucht auf Knuddels sexuellen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Doch hinter einem Profil stecken verdeckte Ermittler der Kripo.
Den zusammengekrümmten Mann auf der Anklagebank schüttelt ein Weinkrampf durch, als der Staatsanwalt die Anklage verliest: versuchter Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Vor zwei Jahren stand die Kripo in einem kleinen Ort im südlichen Landkreis bei ihm vor der Tür. Hausdurchsuchung unter den Augen des Teenager-Sohnes. Die Ehefrau erfährt davon, als sie von der Arbeit nach Hause kommt. Er beichtet. Sie unterstützt ihn auf dem Weg zur Therapie. „Sie ist mein fester Halt“, sagt er unter Tränen.
Er glaubte, mit Zwölf- und Dreizenjährigen zu chatten
Der 47-Jährige war bei „Knuddels“ aktiv, einem Chat-Portal, das häufig Kinder und Jugendliche nutzen. „Es gibt keinen Grund, sich als erwachsener Mann dort anzumelden“, sagt etwa der Staatsanwalt. Außer, um sich an Minderjährige heranzumachen. Das versucht der Mittvierziger, schreibt Nutzerin „Svenia08“, die er für eine 13-Jährige hält, wie gern er ihre Brüste sehen, mit ihr schlafen wolle. Schreibt „KimmyElfe“, vorgeblich eine Zwölfjährige, sie solle ihm Nacktfotos schicken, er wolle sie zwischen den Beinen streicheln.
Nur: „Svenja08“ ist ein anderer Mann, der sich als Teenagerin ausgibt. Und „KimmyElfe“ eine verdeckte Ermittlerin. „Knuddels“ verfolgt seit Jahren der Ruf, dass dort Pädophile Kontakt zu Minderjährigen suchen. Erst seit Oktober gibt es, wohl auch deshalb, eine ab-18-Beschränkung. Entsprechend häufig komme die Plattform „in Wellen“ den Ermittlern der Kripo Erding unter, sagt ein Polizeibeamter als Zeuge aus: „Wir haben bei Knuddels sehr viele Konten ermittelt.“
Strafbar ist auch der Versuch: Geständnis unter Tränen rettet vorm Gefängnis
Für den 47-Jährigen sei das Strafverfahren Grund genug, sich sein Problem einzugestehen, sagt er zitternd aus. „Es tut mir tierisch leid. Das war so vollidiotisch von mir.“ Er habe bereits nach einem Therapieplatz gesucht, brauche dafür aber wohl erst eine Verurteilung. Die bekommt der Geständige vom Schöffengericht und schrammt dank Geständnis und Therapiebereitschaft knapp am Gefängnis vorbei. Möglicherweise kam es zu gar keinem Kontakt zu „echten“ Minderjährigen, doch schon der Versuch ist strafbar, und einzelne strafbare Porno-Fotos tauscht der Mann mit Gleichgesinnten auf der Plattform aus. Es setzt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, Therapiepflicht und eine Geldstrafe von 2400 Euro an den Kinderschutzbund.