Eine Zuschauerin kritisiert in der ARD-Arena die Regeln beim Hinzuverdienst zur Witwenrente. Und erhält von Kanzler Friedrich Merz eine klare Antwort.
München – In der ARD-Arena stellte sich Bundeskanzler Friedrich Merz am 8. Dezember 2025 den Fragen von 150 ausgewählten Bürgern. Eine besonders emotionale Wortmeldung kam von einer 44-jährigen Witwe. Sie sprach ein Problem an, das Millionen von Hinterbliebenen in Deutschland betrifft: Die restriktiven Zuverdienstgrenzen bei der Witwenrente.
Die Zuschauerin schilderte eindringlich ihre Situation: „Ich beziehe Witwenrente. Auch als Frau eines Beamten hat man nicht ausgesorgt als Witwe – das denken viele – weil das System sieht nicht vor, dass ein Mann mit 39 Jahren verstirbt.“ Ihre Witwenrente sei entsprechend gering, da ihr Mann noch nicht lange eingezahlt habe. „Ich habe Bock zu arbeiten“, betonte sie: „Aber es gibt die Hinzuverdienstgrenze.“
„Was halten Sie für eine Verbesserung?“ – Zuschauerin stellt Merz konkrete Frage zu Witwenrente in ARD-Arena
Das Problem ist real und betrifft mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland, die eine Hinterbliebenenrente beziehen. Wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt, liegt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung seit Juli 2025 bei 1076,86 Euro monatlich. Übersteigt das Nettoeinkommen diesen Betrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt.
Die Witwe verwies in der Arena auf den Koalitionsvertrag, in dem eine „Verbesserung der Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebene“ festgeschrieben ist. Ihre konkrete Frage an Merz: „Was halten Sie für eine Verbesserung? Weil eine symbolische Erhöhung von 200 Euro wären reine Kosmetik, das würde uns nicht weiterbringen.“ Die Frau untermauerte ihre Forderung mit beeindruckenden Zahlen: „Wir sind 1,2 Millionen Hinterbliebene im erwerbsfähigen Alter. 86 Prozent würden gerne mehr arbeiten.“
Wegen Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrente können viele nur in Teilzeit arbeiten
Wie Das Erste bereits berichtete, führt die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug von Witwenrente dazu, dass viele nur in Teilzeit arbeiten und sich dadurch keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche aufbauen können – ein direkter Weg in die Altersarmut.
Merz äußerte zunächst sein Mitgefühl für den Verlust des Ehemannes und kündigte dann konkrete Schritte an: „Wir werden nächstes Jahr eine umfassende Rentenreform machen. Und da steht diese Frage mit auf der Liste.“ Der Kanzler wurde konkret: „Ich habe gerade heute Morgen mit Frau Bas telefoniert und wir setzen noch in diesem Jahr die Kommission ein, die wird sehr hochrangig besetzt und wir werden uns dann Vorschläge machen lassen bis spätestens Ende Juni.“ Diese Ankündigung gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen Rentenreform-Pläne der Bundesregierung besondere Bedeutung.
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Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrente: Merz übt selbst Kritik am bestehenden System
Die Bundesregierung plant bereits eine umfassende Betrachtung des Gesamtsystems der Altersvorsorge. Eine Rentenkommission soll bis Mitte 2026 Vorschläge für Reformen der Altersvorsorge vorlegen, auf deren Grundlage im zweiten Halbjahr 2026 eine umfassende Rentenreform folgen soll.
Besonders aufhorchen ließ Merz‘ grundsätzliche Kritik am bestehenden System: „Wir müssen den Menschen einen Anreiz geben, zu arbeiten. Wenn sie durch Arbeit Nachteile haben, machen wir politisch etwas falsch.“ Diese Aussage deutet auf eine mögliche Kehrtwende in der Rentenpolitik hin.
Die Problematik ist nicht neu. Verschiedene Parteien haben bereits Anträge zur Änderung der Hinzuverdienstgrenzen gestellt, die jedoch bisher abgelehnt wurden. Die FDP fordert eine Gleichstellung der Bezieher von Witwenrenten mit den Beziehern von vorgezogenen Altersrenten. (Quellen: ARD-Arena, Das Erste, Deutsche Rentenversicherung) (tt)
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