Prozess-Hammer! Vater von Christina Block wirft Richterin Befangenheit vor

Unternehmer Eugen Block stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer 32 am Landgericht Hamburg. Im Verfahren gegen Christina Block und weitere Personen, das zur Zeit vor der Großen Strafkammer 32 am Landgericht Hamburg verhandelt wird, ist der Unternehmer Eugen Block als Zeuge geladen. 

Der 85-Jährige hat nach Zugang der Ladung in der vergangenen Woche entschieden, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, weil er die Vorsitzende Richterin für befangen hält.

Block-Prozess: Das stört Eugen Block an Richterin Isabel Hildebrandt 

Diese Befangenheit sieht er durch den am 20. September 2025 im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel über die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt begründet. Aus diesem Grunde hat Eugen Block, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerhard Strate, am 27. Oktober bei der Präsidentin des Landgerichts Hamburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Eugen Block macht die Befangenheit der Richterin zum Thema, weil die von ihm gewünschte Zusammenführung seiner Familie ohne ein unabhängiges Gericht nicht möglich ist. Die neuste Wendung in dem Fall ist, dass Christina Block ihre Kinder nicht mehr sehen darf. 

Einem zur richterlichen Vernehmung geladenen Zeugen ist es grundsätzlich möglich, im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde auf Verhaltensweisen eines Richters hinzuweisen, die den begründeten Verdacht erwecken, er sei in seiner Amtsführung von unsachlichen Motiven beeinflusst. Diesen Verdacht sieht der Unternehmer durch die Berichterstattung im "Hamburger Abendblatt" genährt.

Eugen Block und seine Tochter Christiana bei einem Empfang zu Beginn des Jahres
Eugen Block und seine Tochter Christiana bei einem Empfang zu Beginn des Jahres Picture Alliance/ABBfoto

Block-Anwalt: Richterin hätte nie Öffentlichkeit suchen dürfen 

Der am 20. September in der Wochenendausgabe erschienene Artikel wurde auf der Titelseite des Mediums mit einem Foto und der Überschrift „Die Richterin im Block- Prozess – Wer ist die Frau, die am Ende entscheiden muss?“ angekündigt und trug im Innenteil die Überschrift „Diese Richterin hat im Block-Prozess die Saalhoheit“, darunter die Unterzeile "Isabel Hildebrandt ist eine der prägenden Figuren im Verfahren gegen die Unternehmerin. Eine langjährige Weggefährtin erzählt."

Diese Weggefährtin ist Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin einer Schwurgerichtskammer des Hamburger Landgerichts, und die Gesprächspartnerin des Abendblatts für den Bericht. Sie wird unter anderem mit der Aussage zitiert, Isabel Hildebrandt sei eine "absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“. Auch von Hamburg als "nächstem großen Karriereschritt" für die in die Hansestadt Hamburg gewechselte Richterin ist in dem Artikel die Rede.

„Womit wir es hier zu tun haben, ist ein absoluter Regelverstoß“, betont Rechtsanwalt Gerhard Strate und begründet weiter: „Die Äußerungen der Jessica Koerner hätten nie und nimmer Eingang in einem Artikel des Hamburger Abendblatts gefunden, wenn Frau Koerner nicht vor deren Veröffentlichung des Einverständnisses der Frau Hildebrandt sicher gewesen wäre. Der Höhepunkt der Hypokrisie wird erreicht, wenn Frau Koerner betont ‚Wir führen Prozesse öffentlich, aber nicht für die Öffentlichkeit‘. Das mag zwar generell zutreffen. Hier war es aber anders. Denn dieses Stück wurde einzig und allein für die Öffentlichkeit produziert.“

Block-Prozess: Aus diesem Grund könnte die Richterin befangen sein

Die im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit des Richters, so Gerhard Strate weiter, gibt ihm keinen Freibrief zu einer auf die eigene Person fokussierten Öffentlichkeitsarbeit. Der Rechtsanwalt hat jetzt im Namen von Eugen Block die Einholung einer dienstlichen Äußerung der Richterinnen Koerner und Hildebrandt beantragt.

Im Hinblick darauf, dass Eugen Block Gebrauch von seinem Aussageverweigerungsrecht macht, führt Rechtsanwalt Gerhard Strate aus: „Dieser Artikel und die partielle Mitwirkung der abgelehnten Richterin daran begründen die Besorgnis der Befangenheit. Kein Zeuge muss es sich gefallen lassen, von einer befangenen Richterin vernommen zu werden.“