Renten, Krankenkassen, Energiepreise, Online-Handel und selbstfahrende Autos – zum Jahresende treten in Deutschland zahlreiche Neuerungen in Kraft. Wir zeigen, was sich im Dezember für Sie ändert.
Krankenkassen: Zusatzbeiträge steigen, Freibetrag entlastet
Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest. Erwartet wird ein Anstieg auf durchschnittlich 2,9 Prozent – ein Plus von 0,4 Prozentpunkten. Gleichzeitig steigt der Freibetrag für Betriebsrenten auf 197,75 Euro pro Monat, was für Rentner eine kleine Entlastung bringt, sofern sie pflichtversichert (KVdR) sind.
Gut zu wissen: Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Nachteile zu einer anderen Kasse wechseln.
Rentenzuschlag wird direkt integriert
Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag, der für bestimmte Erwerbsminderungsrentner und Hinterbliebene gezahlt wird, direkt in die reguläre Rente integriert (verrentet).
Die technische Umsetzung erfolgt, indem der Zuschlag in Form zusätzlicher persönlicher Entgeltpunkte (Rentenpunkte) dem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Dadurch wird der bisher separat ausgezahlte Zuschlag dauerhaft Teil des Rentenbescheides, fließt in die monatliche Zahlung ein und erhöht automatisch alle zukünftigen Rentenanpassungen.
Wichtig: Eine Folge der Neuerung betrifft Erwerbsminderungsrentner, die gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Durch die Integration in die Rente ab Dezember 2025 zählt der Zuschlag nun als Teil der Gesamtrente und wird somit als Einkommen nach §97 SGB VI bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Dies kann in bestimmten Fällen zu einer Kürzung der Witwen- oder Witwerrente führen.
Schluss mit Bargeld: Rentenzahlung nur noch aufs Konto
Ebenfalls ab dem 1. Dezember stellt die Deutsche Post die Barauszahlung von Renten endgültig ein. Wer bislang Renten per Zahlungsanweisung bar erhalten hat, bekommt sein Geld künftig ausschließlich auf ein Bankkonto überwiesen. Eine Kontoverbindung wird damit ab Januar 2026 verpflichtend.
Wer noch kein Konto besitzt, sollte schnell handeln: Ohne gültiges Konto kann die Rentenzahlung vorübergehend ausbleiben – sie wird jedoch nachträglich überwiesen, sobald ein Konto eingerichtet ist. Jetzt kostenlos auf FOCUS online Girokonten vergleichen.
Neue Verbraucherrechte im Online-Handel
Ab dem 19. Dezember 2025 wird ein verpflichtender Widerrufsbutton eingeführt. Verbraucher können Verträge so direkt und rechtssicher widerrufen, ohne lange nach E-Mail-Adressen oder Formularen suchen zu müssen.
Für Online-Shops wird der Widerrufsbutton jedoch erst ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt können Verbraucher Verträge so direkt und rechtssicher per Klick widerrufen.
Online-Shops sind verpflichtet, den Button gut sichtbar einzubauen. Wer die Pflicht ab Juni 2026 nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und damit eine Verlängerung der Widerrufsfristen.
Bahnfahrplanwechsel: Mehr Verbindungen – aber höhere Preise
Am 14. Dezember 2025 tritt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem den Fernverkehr. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 verzichtet die Deutsche Bahn (DB) voraussichtlich auf Preissteigerungen im Fernverkehr. Flex- und Sparpreise sowie alle BahnCards bleiben damit unverändert. Beobachter sehen darin eine Reaktion auf die anhaltenden Pünktlichkeitsprobleme und die zahlreichen Betriebsstörungen im Fernverkehr.
Unter anderem sorgen zusätzliche Verbindungen für mehr ICE-Sprinter zwischen Berlin und Stuttgart sowie Hamburg und Frankfurt, auch die Strecke München–Berlin wird weiter ausgebaut.
Im Regionalverkehr hingegen gibt es Änderungen: Das Deutschlandticket wurde bereits zum 1. Januar 2025 von 49 auf 58 Euro im Monat verteuert. Zum 1. Januar 2026 folgt die nächste Erhöhung – dann kostet das Ticket vermutlich 63 Euro.
Wer Tickets noch vor dem 14. Dezember bucht, kann für spätere Reisen von den alten Preisen profitieren.
Neues Gesetz für autonomes Fahren
Ab dem 1. Dezember 2025 erlaubt Deutschland erstmals gesetzlich das Fernsteuern von Fahrzeugen. In einer fünfjährigen Testphase können Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen gesteuert werden – etwa um Carsharing-Autos automatisch zum nächsten Nutzer zu bringen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen.
Die Fernsteuerung ergänzt autonome Systeme und ermöglicht menschliches Eingreifen aus der Distanz, wenn die Technik an ihre Grenzen stößt. Die Bundesregierung erhofft sich wichtige Erkenntnisse für zukünftige Mobilitätskonzepte, betont aber, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat.