Sebastian T. ist freigesprochen. Im Revisionsprozess um die tote Hanna aus Aschau haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger auf Freispruch plädiert. Bei der Urteilsverkündung kämpfte die Richterin gegen die Tränen an.
Laufen – Am Ende wendet sich die Richterin an den Angeklagten: „Dieses Rechtssystem hat ihnen großes Unrecht angetan“, sagt Heike Will. Sie schaut Sebastian T. in die Augen. „Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen.“ Sie stockt kurz, dann sagt sie: „Es tut mir leid.“ Ihre Stimme bricht. Die Zuhörer im Saal 26, Amtsgericht Laufen, klatschen. Dann ist der Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau vorbei. Sebastian T., so hat die Jugendkammer geurteilt, ist unschuldig.
Er wird umarmt, von seiner Mutter, von seinem Vater, seiner Anwältin Regina Rick. Er verlässt den Gerichtssaal, Tanten, Schwester, Cousinen drücken ihn. Er wird am 16. Dezember Geburtstag feiern, dann Weihnachten. Das erste Mal seit drei Jahren daheim, nicht im Knast. „Das wird ein schönes Weihnachten“, sagt seine Mutter Iris. „Endlich.“
Prozess um tote Hanna ist zu Ende: Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren auf Freispruch
Es sind emotionale Momente an diesem Dienstag, Tag 13 im Verfahren gegen den 23-Jährigen aus Aschau. Das Urteil fiel früher als erwartet – das liegt wohl auch daran, dass nicht mal mehr die Staatsanwaltschaft von T.s Schuld ausging. Vor dem Urteil plädieren Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch. Als das Gericht sich zur Beratung zurückzieht, sagt Iris T. leise: „Ich glaube es erst, wenn es die Richterin sagt.“
Ihr Vertrauen in die Justiz hat stark gelitten. Im März 2024 hatte das Landgericht Traunstein ihren Sohn wegen Mordes schuldig gesprochen und zu neun Jahren Haft verurteilt. Doch nicht nur die Familie war überzeugt, dass Sebastian T. Hanna W. in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 nicht umgebracht hat. Auch Verteidigerin Rick hatte massive Zweifel am ersten Urteil. Die Münchner Anwältin und ihr Hamburger Kollege Yves Georg hatten erfolgreich Revision eingelegt. „Das haben wir alles Frau Rick zu verdanken“, sagt Iris T.
Angeklagter weint bei Urteilsbegründung – Bayern um einen Justizskandal reicher
Es ist 11.47 Uhr, als die Vorsitzende Richterin den entscheidenden Satz sagt: „Der Angeklagte ist freizusprechen.“ Für die U-Haft soll er aus der Staatskasse entschädigt werden. Sebastian T. steht am Tisch, stützt sich mit Fingern ab. Er blinzelt kurz. Erst, als Heike Will ausführt, warum ihm die Tat nicht nachzuweisen ist, kommen ihm Tränen. Der Albtraum ist vorbei. Und Bayern hat einen neuen Justizskandal. Denn von den Indizien, die Grundlage für das erste Urteil waren, bleibt nichts übrig. Beweise gab es eh nie, keine DNA, keine Tatwaffe. Klar wird auch: Es wäre ein Leichtes gewesen, den Verdacht gegen T. zu entkräften.
Fest steht laut Gericht: Sebastian T. war in der Nacht, in der Hanna W. mit Freunden im Club Eiskeller feierte, auf dem Heimweg in den Bärbach geriet und ertrank, in Aschau joggen. Auch am Eiskeller kam er vorbei. Das hatte er selbst der Polizei gesagt, das beweisen Zeugenaussagen und Überwachungsvideos. Dass T. aber am vermeintlichen Tatort gewesen sei, dafür gibt es „keinerlei Erkenntnisse“.
Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen.
Mitinsasse belastete den Angeklagten – Richterin hatte Zweifel
Alle belastenden Aussagen hält das Gericht für unglaubwürdig. Sein Mitinsasse Adrian M. hatte behauptet, T. habe ihm den Mord gestanden. Er verstrickte sich zwar massiv in Widersprüche, leidet an einer Persönlichkeitsstörung. Die Jugendkammer im ersten Prozess glaubte ihm trotzdem. Heike Will ließ ein aussagepsychologisches Gutachten anfertigen. Der Experte war sich sicher: Die Aussage ist nichts wert.
Fatal für Sebastian T. waren die Aussagen von Verena R. und ihrer Familie. Die frühere Freundin hatte der Polizei am 17. November 2022 gesagt, sie habe sich am Abend des vermeintlichen Tattages mit T. getroffen. Dabei habe T. ihr von dem Mord an einer jungen Frau erzählt, die in der Prien gefunden worden sei. Die Polizei wertete das damals als Täterwissen und nahm Sebastian T. fest. Nur: Verena R. hatte sich im Datum vertan. Dafür gibt es Beweise.
Die Auswertung ihrer Handydaten, die zeigen, dass sie an dem Tag daheim war. Und Sprachnachrichten, in denen sie die Verwechslung zugibt, eine davon ging sogar an Sebastian T. direkt. Doch bei der nächsten Vernehmung erzählte sie die falsche Geschichte erneut. Auch ihre Mutter und ihre Schwester behaupteten, T. habe auf einer Party bei ihnen daheim die Tat gestanden. Richterin Will attestiert der Familie am Dienstag „zunehmenden Belastungseifer“. Schließlich, so sagt Will, gebe es keinen einzigen Beweis, dass der Angeklagte für den Tod von Hanna W. verantwortlich sei.
Warum musste die Studentin sterben? Das bleibt bis heute unbeantwortet. Ihre Eltern hatten sich nach wenigen Verhandlungstagen aus der Nebenklage zurückgezogen. „Die Umstände des Todes von Hanna W. sind uns nicht gleichgültig“, sagt Will. „Der Familie gebührt unser tiefstes Mitgefühl.“
Die Familien von Hanna W. und Sebastian T. wohnen nur wenige hundert Meter voneinander entfernt in Aschau. Iris T. sagt nach dem Prozess: „Ich hoffe, das macht jetzt was mit den Aschauern, wenn sie es schwarz auf weiß haben.“ Schwarz auf weiß, dass ihr Sohn kein Mörder ist.
Schwere Vorwürfe gegen die Justiz
Das Urteil im Eiskeller-Prozess ist gefallen – doch der Fall dürfte ein gewaltiges Nachspiel haben. Als die Verteidiger des freigesprochenen Sebastian T. vor die Kameras treten, sagt Anwältin Regina Rick: „Die Tränen der Richterin waren dem Drama, das hier passiert ist, angemessen.“ Sie und ihr Kollege Yves Georg waren von Anfang an überzeugt, dass Hanna W. durch einen Unfall starb. Und dass Ermittlungsfehler der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim zu dem falschen ersten Urteil geführt haben. Rick wirft den Ermittlern vor, „entlastende Beweismittel unterschlagen zu haben“. Man sollte die Inspektion „endlich mal in Griff bekommen“.
Auch der Richterin aus dem ersten Verfahren machen die Verteidiger schwere Vorwürfe. „Wer solche Urteile im Namen des Volkes spricht, muss zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Yves Georg. Die Richterin hatte es beispielsweise explizit abgelehnt, die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Adrian M. zu überprüfen. Die Anwälte kündigten weitere Prozesse an, beispielsweise ein Amtshaftungsverfahren. Sie forderten außerdem das Justizministerium und das für die Polizei zuständige Innenministerium auf, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium äußert sich am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung nicht. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Verfahrensfehlern kassiert.
In den Zuschauerreihen sitzt am Dienstag auch Manfred Genditzki. Er war wegen Mordes an einer Seniorin am Tegernsee 13 Jahre unschuldig in Haft. Rick, die für ihre akribische Arbeitsweise bekannt ist, erreichte einen Freispruch. Gegen Genditzki ermittelt hatte die Kripo Rosenheim.