Vier Wochen liegen nun die überarbeiteten Verordnungsentwürfe zu den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach aus. Es gibt auch eine Version in einfacher Sprache.
Miesbach – Die überarbeiteten Verordnungsentwürfe zu den sechs Landschaftsschutzgebieten im Landkreis liegen aus. „Wir sind fertig, also legen wir aus“, sagte Landrat Olaf von Löwis bei einem Pressegespräch am Donnerstag vergangener Woche. Seit Freitag (21. November) besteht nun zum zweiten Mal Gelegenheit, sich Karten und Verordnungen anzusehen und Einwendungen zu äußern.
Landschaftsschutzgebiete: Verordnungsentwürfe liegen vier Wochen aus
Die Verantwortlichen am Landratsamt sind jedoch überzeugt von der Qualität der aktuellen Fassung. Und sie liegt nun in zwei Versionen vor. Neben der juristisch formulierten gibt es eine Variante in einfacher Sprache. Diese auch für Laien verständlichere Version soll es jedem Bürger erleichtern, die Entwürfe zu sichten.
Es seien „alle Belange“ berücksichtigt worden, erklärte von Löwis. Während der ersten Auslegungsrunde waren rund 870 Einwendungen eingegangen, ein Großteil aus der Landwirtschaft, viele im Bereich Freizeitnutzung, speziell von Mountainbikern. Auch Kommunen sahen Nachbesserungsbedarf. Die überarbeiteten Entwürfe „können sich sehen lassen“, sagte von Löwis, mehr noch: „Sie sind modern, sie sind gut.“ Sogar von einem „Leuchtturm“ sprach der Landrat.
Das Ziel sei, „die Landschaft, so wie wir sie haben, zu schützen“, machte Franziska-Maria Kreuzinger, Abteilungsleiterin Umwelt am Landratsamt, deutlich. Es sei eine Kulturlandschaft, die von Bauern geschaffen und gepflegt werde. Auch die Landwirtschaft würde von den Landschaftsschutzgebiete – vor konkurrierenden Nutzungen nämlich – geschützt, erklärte Kreuzinger. „Wir wollen aber auch die Erholung in intakter Landschaft ermöglichen“, sagte Kreuzinger.
Hier liegt ein großer Unterschied zu viel strengeren Naturschutzgebieten, in denen jegliche Nutzung nur sehr begrenzt möglich ist. Der Landkreis setzt auf seine ohnehin seit Jahrzehnten existenten Landschaftsschutzgebiete, für die sämtliche Bestimmungen vor Ort festgelegt werden können.
Landschaftsschutzgebiete bieten Möglichkeiten
„Juristisch verpflichtet“ sei der Landkreis, die Landschaftsschutzgebiete neu auszuweisen, betonte Kreuzinger. Gleichwohl hält sie es für „fachlich notwendig“. Josef Faas von der Unteren Naturschutzbehörde machte deutlich, dass man gar nicht überall eingreifen wolle. Doch wo nötig, habe man die Möglichkeit, erklärte der Teamleiter. Er hält die Auslegungen für wichtig und konstruktiv, um zu einer sehr guten Lösung zu kommen. „Es hat sich gelohnt“, findet Faas.
Gerade im Bereich Landwirtschaft, deren Bedeutung nun auch in einer Präambel zu den Verordnungen herausgestellt wird, seien viele Punkte eingearbeitet worden. „Darauf sind wir sehr stark eingegangen“, sagte Faas. Gleichwohl könne er die Bedenken und Sorgen, die Angst vor einer Überregulierung nachvollziehen. Faas verwies aber auch auf die Privilegierung der Landwirtschaft: „Mir ist kein Fall bekannt, dass wegen eines Landschaftsschutzgebietes ein privilegiertes Bauvorhaben abgelehnt wurde.“
Auch die Planungshoheit der Kommunen wurde berücksichtigt, auch die Festsetzungen von Flächennutzungsplänen. Nur Vorhaben, die von der Unteren Naturschutzbehörde nicht befürwortet werden, müssen vom Kreistag behandelt. Dem Gremium obliegt die Entscheidung.
Verbotszonen für Mountainbiker in den Landschaftsschutzgebieten
Eine Übergangsfrist soll beim Thema Mountainbike gelten. „Das ist wichtig, um weiterarbeiten zu können“, sagte Kreuzinger. Das Ziel ist, Zonen zu erarbeiten, in denen das Radfahren auf Wegen mit einer Breite von weniger als eineinhalb Metern verboten ist. So könnten sensible Gebiete geschützt werden, in weniger problematischen Bereichen würde das Radfahren generell erlaubt bleiben. Somit müssten keine Strecken ausgewiesen werden, womit eine Verkehrssicherungspflicht einhergeht.
Denn das Problem ist: „Wir haben kein ausreichendes Angebot“, machte Faas klar. Von einer Zonenlösung erhoffen sich die Verantwortlichen große Fortschritte. Bis Ende kommenden Jahres soll ein Zonierungsvorschlag ausgearbeitete werden, über den dann der Kreistag zu entscheiden hat. Lehnt ds Gremium den Vorschlag ab, tritt automatisch zum 1. April 2027 die 1,50-Meter-Verbotsregel im gesamten Landschaftsschutzgebiet in Kraft.
Dreieinhalb Jahre mit einer Vielzahl an Sitzungen und Besprechungen habe man an der Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete gearbeitet. Nun liegen die Ergebnisse vor, die erneute Auslegung konnte und sollte gestartet werden. Landrat von Löwis würde das Thema, wie vom Kreistag gewünscht, in dieser Legislaturperiode abschließen.
Qualität vor Tempo
Doch es gelte: „Qualität vor Tempo, Sorgfalt vor Geschwindigkeit.“ Sollten nun während der Auslegung erneut wesentliche Punkte auftauchen, werden diese entsprechend bewertet. Auch eine dritte Auslegungsrunde sei denkbar. „Aber das streben wir nicht an“, sagte von Löwis. Er erwartet auch keine Notwendigkeit.
Die Entwürfe und Karten liegen nun vier Wochen im Landratsamt Miesbach sowie in den Rathäusern der von den Landschaftsschutzgebieten betroffenen Gemeinden aus. Ebenfalls einzusehen sind sie auf der Internetseite des Landratsamtes. Einwendungen können beim Landratsamt postalisch und per E-Mail an umweltrecht@lra-mb.bayern.de eingereicht werden.
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