Letzte Chance vor Jahresende: Mit diesen Steuertipps bekommen Sie mehr Geld zurück

Viele Steuertricks sind kein Hexenwerk, oft scheitern sie nur am Timing. Wer jetzt noch Rechnungen bündelt, Belege sammelt und Fristen beachtet, kann seine Steuererstattung spürbar erhöhen – ganz legal und ohne Risiko.

Wer bis Jahresende clever handelt, kann entweder die Steuerlast für 2025 noch senken oder die Basis für günstigere Versteuerung in 2026 legen. Der Schlüssel liegt unter anderem im richtigen Timing und der sauberen Dokumentation. 

Jetzt handeln: Ausgaben richtig timen

Wer im kommenden Jahr weniger verdient, etwa wegen Rente, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, sollte größere Ausgaben jetzt vorziehen. Denn mit geringerem Einkommen sinkt auch die Steuerlast. Sinnvoll sind etwa Fortbildungen, Fachliteratur oder ein neues Arbeits-Handy. Steigt das Einkommen 2026, lohnt es sich dagegen, Investitionen zu verschieben. 

Wichtig: Nur Ausgaben, die bis 31. Dezember geleistet werden, zählen fürs aktuelle Jahr. Für das Finanzamt zählt das Zahlungsdatum, nicht die Lieferung.

Generell sollte man wissen, welche Pauschalen es gibt, welche Freibeträge gelten und einen Überblick haben, was sich steuerlich absetzen lässt.

Und: Auf Steuererstattungen (und Nachzahlungen) werden nach 15 Monaten Zinsen von 0,15 Prozent pro Monat fällig – wenn das Finanzamt die Steuer so spät festsetzt. Das hängt nicht von der Abgabefrist ab. Zinsen können also ein Bonus bei Erstattung sein oder ein Malus bei Nachzahlung.

Werbungskosten voll ausschöpfen

Auch Angestellte können kurz vor Jahresende noch Steuern sparen, wie die Experten der Lohnsteuerhilfe Baden‑Württemberg zeigen: 

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann pauschal 1230 Euro Werbungskosten geltend machen. Wer darüber liegt, spart direkt Steuern – es lohnt sich also, den Betrag zu überschreiten.

Prüfen Sie jetzt, ob Sie noch Jobausgaben abrechnen können, etwa:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone oder Bürostuhl (sofern unter 952 Euro brutto: komplett absetzbar)
  • Computer, Drucker oder Software (volle Abschreibung innerhalb eines Jahres)
  • Reisekosten, Telefonkosten, Pendlerpauschale

 

Neu: Auch der Zeitpunkt von Abfindungen ist entscheidend: Wer 2026 voraussichtlich weniger verdient – etwa wegen Renteneintritt –, sollte prüfen lassen, ob eine Auszahlung erst im neuen Jahr steuerlich günstiger ist.

Homeoffice-Pauschale

Auch 2025 können Sie bis zu 210 Tage à 6 Euro ansetzen. Wer ein separates Arbeitszimmer nutzt, kann zusätzlich höhere Beträge geltend machen – sofern es ausschließlich beruflich genutzt wird.

Bei hohen Einmalzahlungen (zum Beispiel Bonus oder Nachzahlungen für mehrere Jahre) kann es sinnvoll sein, den Auszahlungszeitpunkt mit dem Arbeitgeber zu planen, um die Steuerprogression zu senken. Normale Überstundenvergütungen bleiben aber stets steuerpflichtiger Lohn. Steuerfrei können nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sein – und auch nur unter engen Voraussetzungen. 

Neu: Wer einen Firmenwagen nutzt, sollte prüfen, ob sich ein Wechsel auf die Fahrtenbuch-Methode lohnt. Wer 2025 an weniger als 180 Tagen ins Büro fährt, kann sogar rückwirkend eine günstigere Einzelbewertung beantragen – wichtig sind genaue Aufzeichnungen.

Mehr rausholen mit der Pendlerpauschale

Mit der Entfernungspauschale setzen Sie Ihre Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten ab. Maßgeblich ist nicht der kürzeste, sondern der schnellste Weg – eine längere Strecke über die Autobahn kann steuerlich vorteilhafter sein.

Wichtig:

  • Sie müssen die gewählte Strecke regelmäßig fahren (egal mit welchem Verkehrsmittel).
  • Eine theoretisch mögliche kürzere Route zählt nicht.
  • Mindestens zehn Prozent Zeitersparnis macht eine Strecke „verkehrsgünstig“.

 

Handwerker, Haushalt, Kinder & Gesundheit: Rechnungen prüfen

Auch außerhalb des Jobs können gezielte Zahlungen Steuern sparen:

  • Handwerkerleistungen: Bis zu 6000 Euro pro Jahr sind absetzbar, das Finanzamt erkennt 20 Prozent (max. 1200 Euro) direkt an. Barzahlung gilt nicht – Rechnungen müssen überwiesen und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigungskräfte, Kinderbetreuung oder Pflegehilfen lassen sich bis 20.000 Euro jährlich geltend machen – bis zu 4000 Euro Steuerersparnis.
  • Krankheitskosten: Teure Behandlungen, Medikamente oder Brillen besser in einem Jahr bündeln, um die Schwelle der „zumutbaren Eigenbelastung“ zu überschreiten.
  • Kinderbetreuungskosten: zu 80 Prozent absetztbar
     

Neu: Eltern können für Kinder unter 14 Jahren jetzt bis zu 4800 Euro Betreuungskosten geltend machen – 80 Prozent der tatsächlichen Ausgaben.

Wichtig: Für außergewöhnliche Belastungen, etwa Zahnersatz oder Heilpraktiker, braucht es eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Erst wenn der persönliche Eigenanteil überschritten ist, wirken die Kosten steuermindernd.

Kurz & knapp: Ihre Checkliste bis 31. Dezember

  • Werbungskosten prüfen und ggf. erhöhen
  • Berufliche Anschaffungen tätigen
  • Kinderbetreuungskosten und Krankheitskosten bündeln
  • Handwerker- oder Haushaltshilfen-Rechnungen begleichen
  • Spenden überweisen
  • Steuerklasse und Freibeträge prüfen
  • Abfindungszeitpunkt klären
  • Rürup-/Riester-Beiträge auffüllen
  • Freistellungsaufträge und Verlustbescheinigungen anpassen
  • Sanierungskosten planen und dokumentieren
  • NV-Bescheinigung oder Nachweise aktualisieren

Spenden, Freibeträge & Steuerklasse: kleine Änderungen, große Wirkung

  • Spenden: Bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis. Überweisungen müssen bis 31. Dezember erfolgt sein.
  • Steuerklasse prüfen: Ehepaare und Alleinerziehende sollten zum Jahreswechsel prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt.
  • Ehegattensplitting nutzen: Wer noch 2025 heiratet, profitiert für das gesamte Jahr vom Splittingtarif – besonders bei stark unterschiedlichen Einkommen.
  • Heiraten: Noch schnell heiraten und die Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr nutzen
  • Freibeträge beantragen: Wer Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen regelmäßig absetzt, kann Freibeträge eintragen lassen und hat sofort mehr Netto vom Brutto.

 

Altersvorsorge & Kapitalerträge optimieren

Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu Rürup-Verträgen sind 2025 bis zum Höchstbetrag von 29.344 Euro (Ledige) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete) zu 100 Prozent als Sonderausgaben ansetzbar. 

Bei Riester-Verträgen sind bis zu 2100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben anrechenbar – ob das zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führt, prüft das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung.

Freistellungsaufträge anpassen: Passen Sie Ihre Freistellungsaufträge (Freibetrag: 1000 bzw. 2000 Euro) spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres an. Viele Banken setzen aus organisatorischen Gründen eine frühere interne Frist – häufig den 15. Dezember. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank nach.

Verlustbescheinigungen: Wer Wertpapierverluste hatte, sollte ebenfalls bis 15. Dezember eine Bescheinigung beantragen, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV): Wer unter dem Grundfreibetrag (12.096 Euro / 24.192 Euro) liegt, kann sich von der Abgeltungssteuer befreien lassen – rechtzeitig beantragen! 

Steuerbonus fürs Eigenheim

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann unter bestimmten Bedingungen 20 Prozent der Kosten (max. 40.000 Euro) über drei Jahre verteilt absetzen. Voraussetzung: Das Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt und die Arbeiten werden von einem Fachbetrieb durchgeführt. 

Der Steuerbonus gilt unter anderem für Dämmung, neue Fenster und Außentüren, den Austausch der Heizung oder Lüftungsanlagen. Reine Photovoltaikanlagen sind nach aktueller Rechtslage grundsätzlich nicht davon erfasst – sie haben eigene steuerliche Regeln.