Airline behauptet: Passagiere, die für Fensterplätze bezahlen, haben keinen Anspruch auf Aussicht

Delta und United Airlines, zwei der größten US-amerikanischen Fluggesellschaften, sehen sich aktuell mit einer Sammelklage von Passagieren konfrontiert. Die Kläger hatten in Maschinen der beiden Airlines einen Aufpreis für einen Fensterplatz gezahlt, auf dem Flug allerdings neben einer fensterlosen Außenwand gesessen. Völlig legitim, sagt United Airlines laut "New York Post" in einer Erklärung und bittet den Richter, die Klage abzuweisen.

Fensterplatz bezahlt, aber kein Fenster: United Airlines rechtfertigt sich

"Die Verwendung des Wortes 'Fenster' in Bezug auf einen bestimmten Sitz kann nicht als Versprechen ausgelegt werden, dass der Sitz eine Außenansicht aus dem Fenster haben wird", schrieben die Anwälte der Fluggesellschaft am 10. November.

Stattdessen sei "Fenster" nur eine Beschreibung für die Position des Sitzes, "also neben der Wand des Hauptkörpers des Flugzeugs". Wie die Anwälte von United Airlines ausführen, garantiere auch der Transportvertrag der Fluggesellschaft keinen Fensterplatz mit Außenansicht.

Airlines wie American Airlines, Alaska Airlines und Ryanair teilen Kunden mit, sollten sie in der Maschine keinen Platz mit Fenstersicht haben. Delta und United warnen dagegen nicht. Irreführend, sagt Carter Greenbaum, Anwalt der Kläger. Das Statement der Airline widerspreche "den vernünftigen Erwartungen zahlloser Passagiere, die unwissentlich zusätzliches Geld für fensterlose Fensterplätze bezahlt haben."

United Airlines
United Airlines ist sich keiner Schuld bewusst: Im Vertrag sei klar vermerkt, dass die Buchung eines Fensterplatzes nicht zwingend eine Aussicht beinhalte. Imago

Fensterlose Fensterplätze: Technischer Hintergrund

Was dreist klingt, hat in der Regel einen zentralen technischen Grund. Schuld ist der Innenaufbau vieler Verkehrsflugzeuge, erklärt das Luftfahrtmagazin "Aerotime". In bestimmten Sitzreihen, häufig in der Nähe von 10A, 11A oder 12A, fehlen Fenster, weil dort wichtige technische Komponenten verlaufen.

Dazu zählen Luftkanäle für die Klimaanlage und Stromleitungen in den Seitenwänden des Flugzeugrumpfs. Diese Bauweise ist insbesondere bei Flugzeugtypen wie der Boeing 737, der Boeing 757 und dem Airbus A321 belegt, wie laut Reuters in den Klageschriften gegen United und Delta dargelegt wird.

Die Kläger argumentierten mit mangelnder Transparenz, den Fluggesellschaften seien die Konstruktionsteile bekannt. United und Delta vermarkten jedoch trotzdem alle wandnahen Sitze als "Fensterplätze", ohne darauf hinzuweisen, dass nicht zwingend ein tatsächliches Fenster vorhanden ist.

In Deutschland unmöglich: Rechtsanwalt ordnet Sammelklage ein

Im Gespräch mit dem Reisemagazin "Travelbook" erklärt Rechtsanwalt Jan Bartholl, dass die Argumentation der Airlines legitim ist: "Ein Sitzplatz am Fenster beinhaltet nicht ausdrücklich die Aussicht aus dem Flugzeugfenster". Der Name sei per Definition nur auf die Anordnung der Sitze bezogen.

Allerdings hält er die Sammelklage in den USA nicht für aussichtslos. Das liegt an den sogenannten "Punitive Damages", einer Entschädigung zusätzlich zum klassischen Schadensersatz. In Deutschland existiert diese Sonderform nicht, weshalb die Klage hierzulande nur eine marginale Erfolgswahrscheinlichkeit hätte.