Familienfinanzen: Was sich bei Kindergeld, Zuschlag und Freibeträgen 2026 ändert

Erfreuliche Nachrichten für Familien in Deutschland: Sie dürfen sich ab dem 1. Januar 2026 auf ein wenig mehr Geld freuen. Das Kindergeld steigt weiter – und zwar von 255 auf 259 Euro. Diese Anhebung ist schon Ende 2024 beschlossen worden.

Konkret sind das vier Euro mehr als im Jahr 2025. Die Erhöhung landet direkt auf dem Konto des Elternteils, der das Kindergeld bezieht. Eltern müssen dafür nichts unternehmen. 

Familien mit geringem Einkommen profitieren zusätzlich vom höheren Kindersofortzuschlag. Dieser erhöht sich von 20 auf 25 Euro pro Monat.

So viel Kindergeld gibt es 2026 pro Kind

Eltern bekommen ab dem nächsten Jahr 259 Euro pro Kind und Monat. Somit erhalten Eltern dann 48 Euro mehr pro Jahr und Kind. 

Ab Januar 2026 gelten folgende Beträge:

  • 259 Euro pro Kind und Monat (statt bisher 255 Euro)
  • Das ergibt 3108 Euro pro Jahr und Kind

Wann wird das Kindergeld überwiesen?

Kindergeld kommt nicht für alle am selben Tag. Für Eltern kann das mitunter entscheidend sein. Etwa, wenn es darum geht, bestimmte Ausgaben für den Nachwuchs zu decken. 

Wann das Kindergeld an Sie ausgezahlt wird, ist abhängig von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer (0 bis 9), wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) online erklärt. Die letzte Ziffer bestimmt demnach, an welchen Tagen die Leistungen der Familienkasse überwiesen werden.

Die Auszahlungstermine sind für 2026 bereits festgelegt. Interessierte finden sie online in einer Übersicht der Bundesagentur für Arbeit. 

Die gestaffelte Auszahlung erfolgt nach einem bestimmten Schema: Wer eine Kindergeldnummer mit Endziffer 0 hat, erhält die Zahlung zu Monatsbeginn. Es folgen die Auszahlungen mit den Endziffern 1, 2, 3 usw. Wessen Kindergeldnummer mit einer 7, 8 oder 9 endet, erhält das Kindergeld immer gegen Monatsende.

Wichtig: Die BA gibt online die Auszahlungstermine an. Das muss also nicht zwingend der Tag sein, an dem das Geld auf Ihrem Konto landet. Auch an Wochenenden und Feiertagen kann sich der Geldeingang verschieben.

Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld ist eine monatliche Zahlung vom Staat für Eltern oder andere Berechtigte, um die Grundkosten für Kinder mitzufinanzieren. Eltern oder Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Über Details zum Anspruch – etwa auch über das 18. Lebensjahr hinaus – informiert die BA oder die Familienkasse.

Um das Geld zu erhalten, müssen Eltern nach der Geburt ihres Kindes einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Kindergeld wird sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Kindergeld erhält dabei immer nur eine Person, also zum Beispiel Mutter oder Vater. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt, erläutert die BA.

Steuerliche Entlastung für Familien 

Außer vom Kindergeld profitieren viele Eltern auch vom Kinderfreibetrag und vom Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA). 2026 erwarten die Familien Anpassungen, die vor allem steuerpflichtige Eltern mit höherem Einkommen spürbar entlasten.

Mit beiden Freibeträgen zusammen kommen Familien auf 9756 Euro jährlich (Wert für 2026), die mit dem Einkommen verrechnet werden. 

So hoch ist der Kinderfreibetrag 2026

Gleichzeitig zum Kindergeld steigt der Kinderfreibetrag für 2026 um 156 Euro (2025 waren es 6672 Euro).

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026:

  • 3414 Euro pro Elternteil
  • 6828 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren

So hoch ist der BEA-Freibetrag 2026

Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) liegt bei:

  • 1464 Euro pro Elternteil
  • 2928 Euro bei Zusammenveranlagung

Der Bundesrat hat das Steuerentwicklungsgesetz (SteFeG) am 23.12.2024 gebilligt. Aus diesem folgt auch, dass der Gesamtfreibetrag von 9600 Euro in 2025 auf 9756 Euro im Jahr 2026 steigt – wobei es hier noch Änderungen geben könnte. 

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was lohnt sich mehr?

Welche Variante mehr lohnt, darüber müssen Familien sich gar nicht selbst den Kopf zerbrechen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für Eltern das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag fürs Konto günstiger ist. Das nennt sich „Günstigerprüfung“. Sie findet im Rahmen der Steuererklärung statt.

Ganz allgemein gilt: