Von einer Techno-Party auf dem Wallberg hält der Rottacher Gemeinderat nichts - auch wenn nur im Innenraum gefeiert werden soll.
Rottach-Egern - Es war Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG), die das geplante Techno-Festival im Rottacher Gemeinderat zum Thema machte. Sie verwies auf das Ruhebedürfnis der Wildtiere im Winter und hatte vor allem eine Frage: Was die Gemeinde tun könne, um das Ganze zu verhindern. Wie berichtet, wollen die künftigen Wirtsleute des Wallberg-Panoramarestaurants, Daniela und Christian Pfaller, am 7. Februar von 14 bis 22 Uhr ein „Snow Peak Festival“ mit mehreren Techno-DJs auf die Beine stellen.
Beworben wird die Veranstaltung als „höchstes Winterevent im Oberland“, der Wallberg soll „zur Bühne für eine Nacht“ werden, versprochen sind pulsierende Beats und „modernes Clubfeeling auf dem Berg“. Nachdem ein Bericht unserer Zeitung über das Festival einigen Aufruhr ausgelöst hatte, entschieden die Wirte, die Veranstaltung ganz in den Innenraum zu verlegen, damit keine Genehmigung erforderlich ist (wir berichteten). Statt 550 Tickets werden nur 300 verkauft.
Über diese Vereinbarung informierte Geschäftsleiter Gerhard Hofmann den Gemeinderat. „Dann passt das eigentlich auch“, meinte er. Die Gemeinde verfüge ohnehin über keine Handhabe, um eine Party im Innenraum des Gasthofs zu verhindern.
Zufrieden war der Gemeinderat mit dieser Antwort nicht. In den Augen von Bürgermeister Christian Köck (CSU) sind die Wirte, die den Gasthof im Dezember übernehmen, mit ihrem Veranstaltungskonzept auf dem völlig falschen Weg. Ihn irritiere vor allem die im Zeitungsbericht zitierte Aussage der Wirtin, auf dem Wallberg sei zu wenig los.
Vielmehr, so Köck, sei schon jetzt an schönen Tagen am Wallberg ausgesprochen viel los. Er wohne nahe der Talstation und erlebe hautnah, dass dort „zu jeder Tages- und Nachtzeit“ Leute ihren Freizeitaktivitäten nachgingen. Das Festival komme jetzt noch dazu. „Das passt nicht zu unserem touristischen Konzept“, meinte Köck. Wen es auf den Berg ziehe, der suche Ruhe und Erholung.
Das Festival nur drinnen stattfinden zu lassen, ist für Thomas Tomaschek (Grüne) nicht die Lösung. „Da geht doch die Tür trotzdem auf.“ Es sei ja auch „total cool“ draußen auf der Terrasse. Techno, das bedeute Bässe, die kilometerweit wummern. „Das sind harte Beats, die durch Mark und Bein gehen.“ Mit reduzierter Lautstärke funktioniere das Format nicht. Also bleibe nur die volle Dröhnung: „Da fliegt das Dach weg.“
Die Party, so Tomaschek, widerspreche insgesamt dem Kurs, den man in Sachen Naturschutz fahre. Der Landkreis habe Ranger eingesetzt, die Radler und Wanderer ermahnen, das Wild nicht zu stören, er als Heimatführer sei gehalten, einen Verhaltenskodex beim Umgang mit der Natur zu vermitteln: „Und dann machen wir so eine Ischgl-Veranstaltung. Im Februar, wenn das Wild Notzeit hat.“ Die Werbung für das Festival, merkte er an, sei auf der eigenen Homepage tegernsee.com zu lesen: „Wir sollten uns schon überlegen, was wir da bewerben.“
Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU) schlug vor, sich an den Verpächter des Berggasthofs zu wenden, die Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH, Teil des Verbunds Alpen Plus. Diese sollten auf ihre Pächter einwirken.
Unternehmenssprecherin Antonia Asenstorfer hatte schon im Vorfeld erklärt, die Bergbahn mache ihren Wirten keine Vorgaben. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. „Ich verstehe die ganze Aufregung nicht“, meint Asenstorfer. Vorerst warte sie ab, bis die Gemeinde auf sie zukomme.
Unterdessen befasst man sich im Landratsamt intensiv mit dem Fall. Nach Auskunft der Pressestelle ist aktuell noch gar nicht geklärt, ob die Veranstaltung genehmigungsfrei durchgeführt werden kann, wenn sie im Innenraum der Gaststätte stattfindet. Dies hänge von den konkreten Umständen ab, teilt das Amt mit. Diese würden gerade von der Immissionsschutzbehörde geprüft: „Erst nach Abschluss dieser Prüfung und einem Gespräch mit den Pächtern kann beurteilt werden, ob für die Veranstaltung eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht.“
Klar ist: Das Festival wackelt. Dem Landratsamt zufolge wird auch die „geänderte Betriebsweise“ geprüft. Erst wenn alle Fragen geklärt seien, lasse sich beurteilen, ob die Veranstaltung durchgeführt werden könne.