Haslberger beantragt Schwimmteich und Gewächshaus beim Bauer in der Au

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Bauantrag (Symbolbild) © Imago

Wieder bekommt es der Bauausschuss Bad Wiessee mit Anträgen des Großgrundbesitzers Franz Haslberger zu tun. Diesmal geht es um einen Schwimmteich und ein Gewächshaus bei seinem Privathaus auf dem Areal des Bauern in der Au.

Bad Wiessee - Wenn Großgrundbesitzer Franz Haslberger Neubauten realisiert, macht er für gewöhnlich keine halben Sachen. Während seine Saurüsselalm im Söllbachtal weiterhin auf die neue Baugenehmigung wartet, stehen bei der nächsten Sitzung des Wiesseer Bauausschusses am Donnerstag, 30. Oktober, zwei Bauanträge des Unternehmers für das nahe gelegene Areal Bauer in der Au auf der Tagesordnung.

Bei seinem Privatanwesen nahe der Eventlocation Bauer in der Au möchte Haslberger unter anderem einen Schwimmteich errichten lassen. Für dasselbe Grundstück hat er zudem einen Antrag für den Neubau eines „Gewächshauses für Sonderkulturen“ gestellt. Nachdem das betreffende Grundstück am Berg und somit im Außenbereich liegt, bräuchte es für die Umsetzung solcher Neubauten eine Privilegierung. Es wird sich zeigen, wie sich die Mitglieder des Bauausschusses hier positionieren. Bei der Sitzung, die um 19 Uhr beginnt, stehen weitere private Anträge auf der Tagesordnung, unter anderem für eine Carportanlage mit Photovoltaikanlage im Schmerbachgrund, für den Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen am Hirtenweg oder die Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung an der Zilcherstraße.

Mit den Haslberger-Anträgen hat sich das Landratsamt bereits befasst. Eine Sprecherin erklärte auf Nachfrage jedoch, dass eine abschließende baurechtliche Bewertung der beiden Vorhaben noch nicht erfolgt sei. Ob solche Einrichtungen, wie sie Haslberger plant, in der Außenbereichslage zulässig sind, könne nicht pauschal beantwortet werden, so die Sprecherin. Eine Einzelfallprüfung sei erforderlich, ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden. „Als problematisch“, so die Sprecherin, „könnten sich hier die Dimensionierung der beiden Anlagen sowie naturschutzrechtliche Aspekte erweisen.“