Arbeitgeber zieht 2300 Euro vom Gehalt ab – weil Frau 3 Tage in Elternzeit war

Miriam David ist Feuerwehrfrau und absolviert eine Ausbildung zur Krankenschwester. Sie nahm drei Tage Elternzeit, um Zeit mit ihrer Tochter und ihrer Partnerin verbringen zu können. Als sie den drastischen Gehaltsabzug für diese drei Tage sah, traute sie ihren Augen kaum: Ihr Arbeitgeber, die Räddningstjänsten Syd, eine gemeinsame Feuerwehreinsatzorganisation in Südschweden, zog ihr über 25.000 schwedische Kronen (circa 2300 Euro) ab. 

Auch im Sommer 2024 war Miriam in Elternzeit, damals wurden pro Tag etwa SEK 3700  (338 Euro) abgezogen. Jetzt war der Abzug mehr als doppelt so hoch. 

Miriam war drei Tage in Elternzeit – dafür wurden ihr 2300 Euro abgezogen:  „Wenn ich das gewusst hätte ... "

Auf Nachfrage erfuhr sie, dass der Abzug von 8400 SEK (769 Euro) pro Tag laut ihrem Arbeitgeber korrekt sei, wie die schwedische Nachrichtenquelle "SVT.se" berichtete.  

Maria Thögersen, Personalleiterin beim schwedischen Rettungsdienst, bestätigte, dass die Berechnungen korrekt seien. Grund für die höheren Abzüge sei ein neuer Tarifvertrag. „Wenn ich gewusst hätte, dass die Abzüge so hoch sein würden, hätte ich mir keine Auszeit genommen”, so Miriam.

Elterngeld in Deutschland: Was die Regierung für Familien plant – und was der aktuelle Stand ist 

In Deutschland wird während der Elternzeit kein Gehalt abgezogen, da das Arbeitsverhältnis ruht und der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt. Stattdessen wird staatliches Elterngeld gezahlt, um den Verdienstausfall auszugleichen.

  • Elterngeld soll steigen: Das Elterngeld wurde seit seiner Einführung 2007 nie erhöht. Die Sätze schwanken immer noch zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat. Dabei sind die Preise seitdem um rund 47 Prozent angestiegen. Um das auszugleichen, müssten die Elterngeld-Sätze also auf 441 bis 2646 Euro steigen. Im Koalitionsvertrag heißt es, die Grenzen sollen "spürbar" steigen.
  • Wie steht es um die Umsetzung? Die Erhöhung des Elterngeldes steht "unter Finanzierungsvorbehalt", wie es Saskia Esken (SPD), Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, ausdrückt. Heißt konkret: Sie erfolgt erst, wenn genug Geld im Haushalt vorhanden ist. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es nicht. Die Linke hatte das Thema zuletzt per Antrag ins Parlament gebracht, über den nun in den Ausschüssen diskutiert wird. 2026 wird aber vermutlich nichts passieren.