Darf ein krankgeschriebener Lehrer bei einer TV-Show auftreten? Ein Großteil der FOCUS-online-Leser hat dazu eine klare Haltung: nein. Viele User kritisieren Privilegien von Beamten und fordern gleiche Regeln wie für Angestellte – bis hin zu Entlassung und Strafverfahren. Andere verweisen auf mögliche rechtliche Grauzonen und mangelnde Kontrollen.
- Der vollständige Artikel von Axel Spilcker ist hier verfügbar: "Lehrer meldet sich krank und tritt bei Müllers TV-'Küchenschlacht' auf"
Kritik an Privilegien
Viele Leser stellen die Sonderregelungen für Beamte bei Krankheit infrage. Besonders die ungekürzte Weiterzahlung der Besoldung wird als ungerecht und anfällig für Missbrauch empfunden. Der Vergleich mit Angestellten fällt deutlich aus: Arbeitnehmer erhalten nach sechs Wochen nur noch Krankengeld von der Krankenkasse, während Beamte ihr volles Gehalt behalten – unabhängig von der Dauer der Erkrankung.
Aus rechtlicher Sicht ist diese Regelung korrekt, denn Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Eine Begrenzung der Fortzahlung gibt es nicht; stattdessen kann eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt werden, die in den Ruhestand führt. Der Wunsch vieler Leser nach einer Angleichung an die Arbeitnehmerregelung ist daher verständlich und Teil einer wiederkehrenden Debatte über Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst.
"Es sollte mal hinterfragt werden, warum Beamte bei Krankheit ihr volles Gehalt weiterbekommen. Und es sollten auch mal die Krankenstände der Beamten in anderen Bereichen geprüft werden. Wir erschrecken uns, wie viele dieses System ausnutzen." Zum Originalkommentar
"Sehr verwunderlich, dass nirgendwo angesprochen wird, dass Beamte ihre vollen Bezüge weiter erhalten – egal, wie lange sie krank sind, während es für den normalen Arbeitnehmer nach sechs Wochen völlig anders ausschaut! Weshalb haben Beamte auch diesbezüglich eine Sonderstellung? Es wäre m. E. sinnvoll und effektiv, dies schnellstmöglich zu ändern und die Leistungen anzugleichen!" Zum Originalkommentar
"Warum landen Beamte eigentlich nicht auch nach sechs Wochen im reduzierten Krankengeldbezug? Das würde schon helfen." Zum Originalkommentar
Forderungen nach Strafen
Ein erheblicher Teil der Leserschaft fordert harte Konsequenzen für Beamte, die trotz Krankschreibung öffentlich auftreten oder Nebentätigkeiten ausüben. Es wird von Betrug, Vertrauensbruch und unzureichender Kontrolle gesprochen. Juristisch ist der Fall komplexer: Eine Erkrankung setzt den Beamten vorübergehend außer Dienst, doch erst der Nachweis einer vorgetäuschten Krankheit oder einer vorsätzlichen Täuschung kann disziplinarische oder strafrechtliche Folgen haben. Beamte unterliegen dem Beamtenstatusgesetz und können bei Pflichtverletzungen entlassen oder degradiert werden, müssen aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren angehört werden. Die pauschale Forderung nach Entlassung oder Rückzahlung ist daher rechtlich nicht haltbar, spiegelt aber das wachsende Bedürfnis nach klaren Regeln und Sanktionen
"Das ist doch Betrug und das sollte für eine Beendigung des Beamtenverhältnisses reichen. Ich die Reaktion wird sich auf ein 'Wehe, Wehe' beschränken." Zum Originalkommentar
"Es gibt doch nur eine Konsequenz. Beamtenstatus aberkennen und das gezahlte Krankengeld zurückzahlen." Zum Originalkommentar
"Es ist unverschämt von einzelnen Beamten, den Arbeitgeber monate- oder gar jahrelang zum Narren zu halten. Hier kann nur die Entlassung aus dem Staatsdienst die konsequente Lösung sein." Zum Originalkommentar
Kritik an Lehrern
Ein Teil der Kommentare richtet sich direkt gegen Lehrkräfte. Ihnen wird mangelndes Engagement, hohe Fehlzeiten und geringe Leistungsbereitschaft unterstellt. Solche Vorwürfe sind Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber dem Berufsstand, der in der öffentlichen Wahrnehmung oft zwischen Bildungsauftrag und staatlicher Privilegierung schwankt. Tatsächlich aber liegen keine gesicherten Daten vor, die ein überdurchschnittliches Krankheitsverhalten von Lehrkräften belegen würden. Pauschale Abwertungen greifen zu kurz. Sie verdeutlichen vielmehr eine gesellschaftliche Spannung und dem Anspruch auf Verlässlichkeit im Bildungswesen.
"Getreu der Erkenntnis, dass es nicht so schlimm ist, wie viel die Lehrer verdienen, sondern viel schlimmer, dass sie dafür auch noch was tun, sollten sie zu Hause bleiben. Die Schüler werden es ihnen danken." Zum Originalkommentar
"Gehören Lehrer nicht zur Elite eines Landes? Früher war das mal so. Ich hatte als Personalverantwortlicher vor Jahren einen ähnlichen Fall: langzeitkrank, aber an einem Marathon teilgenommen. Kündigung." Zum Originalkommentar
"Nun ja, mit Töpfen umgehen ist halt einfacher als mit Schülern. Die widersprechen nicht und sind auch sonst harmlos ..." Zum Originalkommentar
Systemkritik und mangelnde Kontrolle
Mehrere Leser äußern Unmut über die vermeintliche Untätigkeit von Aufsichtsbehörden. Es wird beanstandet, dass Krankmeldungen und mögliche Missbrauchsfälle zu wenig geprüft und kaum sanktioniert würden. Dabei bestehen durchaus Kontrollinstrumente: Der Dienstherr kann ärztliche Gutachten einholen oder ein Verfahren zur Feststellung der Dienstfähigkeit anstoßen. Zudem existieren betriebliche Eingliederungsmaßnahmen, um Rückkehr und Arbeitsfähigkeit zu fördern. Dennoch bleibt der Eindruck bestehen, dass diese Möglichkeiten zu selten ausgeschöpft werden. Die Kritik richtet sich damit weniger gegen einzelne Beamte, sondern gegen ein Kontrollsystem, das aus Sicht vieler Leser zu nachsichtig arbeitet.
"Es ist unser aller Steuergeld, das durch solch unfähige Schulaufsichtsbehörden verplempert wird. Ohne Folgen für die Verantwortlichen? So geht es nicht weiter. In anderen Behörden funktioniert die Innere Revision oder amtsärztliche Kontrolle doch." Zum Originalkommentar
"Wir sehen wieder einmal: Wenn die kontrollierenden Ämter schlafen, müssen sie selbst kontrolliert werden – anders geht es nicht mehr." Zum Originalkommentar
"Hier hat die übergeordnete Dienststelle total versagt. Die Sachbearbeiter plus Führungspersonal, muss auch sanktioniert werden ..." Zum Originalkommentar
Differenzierte Sich auf Burnout und Rechte
Ein kleinerer Teil der Leser sieht die Vorwürfe gegen erkrankte Beamte kritisch. Sie weisen darauf hin, dass psychische Erkrankungen wie Burnout eine längere Genesung erfordern und bestimmte Aktivitäten – etwa öffentliche Auftritte – Teil einer therapeutischen Maßnahme sein können. Entscheidend sei, ob das Verhalten die Genesung behindert oder unterstützt. Diese Sicht verweist auf eine rechtliche Realität: Auch Beamte dürfen während einer Krankschreibung Tätigkeiten ausüben, wenn diese ihrer Gesundheit nicht schaden. Eine pauschale Verurteilung ist daher unangebracht. Die Grenze zwischen unpassendem Verhalten und Missbrauch bleibt jedoch schmal und muss im Einzelfall geprüft werden.
"Ich weiß überhaupt nicht, warum hier so ein Aufriss gemacht wird. In der freien Wirtschaft lautet die Faustregel bei krankgeschriebenen Mitarbeitern: Während der Krankschreibung ist alles erlaubt, was der Genesung nicht im Wege steht. Sogar Urlaubsreisen sind möglich. Eingreifmöglichkeiten des Arbeitgebers: 0. Warum sollte dieser Grundsatz nicht auch für Beamte gelten. Darüber hinaus weiß hier doch niemand, woran der Mann tatsächlich erkrankt ist. Außerdem möchte ich nicht wissen, wie viele der Dauerempörten hier nicht auch schon mal einen 'gelben Schein' missbräuchlich genutzt haben. Ob ich jetzt krankgeschrieben in einer Kneipe verschwinde oder im Fernsehen koche, ist letztlich egal. Trotzdem ist das Verhalten des Lehrers natürlich äußerst grenzwertig." Zum Originalkommentar
"Ich denke, dem Lehrer wird gar nichts passieren. Falls er die typische Krankschreibung wg. eines Nervenleidens hat (Burnout, Depressionen, Arbeitsphobie, ...) wird eine Teilnahme an Kochshows, Sportveranstaltungen etc. wahrscheinlich gar kein Problem sein." Zum Originalkommentar
"Vielleicht fördert Kochen die Gesundung oder verhindert sie zumindest nicht." Zum Originalkommentar
Forderung nach Abschaffung des Beamtenstatus
Einige Leser ziehen aus ihrer Kritik weitreichende Konsequenzen und fordern die Abschaffung des Beamtenstatus, zumindest für Lehrer. Sie halten das System für überholt, intransparent und ungerecht. Der Beamtenstatus ist jedoch ein Kernbestandteil des deutschen Staatsaufbaus, verankert im Beamtenstatusgesetz und in den Landesbeamtengesetzen. Er soll die Funktionsfähigkeit des Staates sichern, indem er Loyalität, Neutralität und Versorgung garantiert. Eine Abschaffung würde den gesamten öffentlichen Dienst grundlegend verändern – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Dennoch zeigt die Forderung, wie tief das Unverständnis über bestehende Privilegien inzwischen reicht.
"Warum müssen Lehrer Beamte sein? Das System wird gnadenlos ausgenutzt. Wir zahlen, wie immer!" Zum Originalkommentar
"Solche Leute müssen sofort aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Ohne Wenn und Aber! Des Weiteren sollte man wie in der Schweiz die Beamten abschaffen." Zum Originalkommentar
Sonstiges
Ein weiterer Teil der Kommentare nimmt das Thema mit Ironie und Spott auf. Manche Leser überhöhen das Geschehen bewusst, um die Diskussion selbst zu kritisieren
"Hatten Lehrer nicht früher mal eine Vorbildfunktion für ihre Schüler? Bitte den Herrn sofort aus dem Schuldienst entfernen und den Beamtenstatus aberkennen, bevor er weiteren Schaden anrichtet." Zum Originalkommentar
Beamtenstatus abschaffen oder mehr Kontrolle? Sollte das Beamtensystem grundlegend reformiert oder strikter kontrolliert werden, oder sind strengere Strafen der richtige Weg? Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Sicht in den Kommentaren zu teilen und sich an der Debatte zu beteiligen.