Der Wirtschaftsrat der CDU will deutlich strengere Regeln für die Reform des Bürgergelds. Das Potenzial für Einsparungen sieht der Rat bei 30 Milliarden Euro.
Berlin – Der CDU-Wirtschaftsrat spricht sich einem Bericht zufolge für deutlichere Einschnitte bei der Grundsicherung aus. Wie die Augsburger Allgemeine unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Papier schreibt, fordert die parteinahe Organisation unter anderem, dass die „übermäßigen Erhöhungen der Grundsicherung in den Jahren unter der Ampelkoalition“ zurückgenommen werden müssten.
Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, sagte der Augsburger Allgemeinen zudem, die Arbeitsbereitschaft der Empfänger von Transferleistungen solle „standardmäßig überprüft werden“. Dies solle durch die „Heranziehung für nicht-entlohnte Tätigkeiten“ geschehen.
Wirtschaftsrat fordert härtere Regeln für Grundsicherung – Reform des Bürgergelds reicht nicht aus
Die Kürzung der Grundsicherung sei „ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung“ und schaffe „Spielräume zur Entlastung der Leistungsträger“, erklärte der Wirtschaftsrat. Wenn es gelänge, rund ein Viertel der 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, bedeute dies eine Entlastung von jährlich rund 30 Milliarden Euro für den Staatshaushalt. Laut einem Focus-Bericht berief er sich dabei auf Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, wonach eine Beschäftigungsaufnahme von 100.000 Leistungsempfängern die öffentlichen Kassen um drei Milliarden Euro jährlich entlasten würde.
Steiger bezeichnete die von der Bundesregierung bereits beschlossene Reform des Bürgergelds als „Schritt in die richtige Richtung“, der jedoch nicht ausreiche. Die Jobcenter müssten arbeitsfähige Leistungsempfänger deutlich stärker fördern können. „Insbesondere sollte die Arbeitsbereitschaft von Transferempfängern standardmäßig überprüft werden durch die Heranziehung für nicht-entlohnte Tätigkeiten“, sagte Steiger. „Wer sich hier verweigert, dem sollte die Grundsicherung komplett gestrichen werden“, forderte der Wirtschaftsrat-Generalsekretär.
Der Deutschlandfunk berichtet, dass die geplante Reform des Bürgergelds hin zu einer Grundsicherung nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums für sich genommen keine nennenswerten Einsparungen bringen wird. Finanzielle Effekte würden demnach erst durch eine bessere Integration der Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt und durch eine Verringerung ihrer Zahl entstehen, teilte das Ministerium mit.
Neue Grundsicherung: Strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger geplant
Zum Hintergrund: Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf eine umfassende Reform des Bürgergelds verständigt, das künftig unter dem Namen Grundsicherung laufen soll. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) legte inzwischen einen ersten Gesetzesentwurf zur sogenannten Frühabstimmung innerhalb der Regierung vor. Demnach müssen Leistungsbeziehende künftig strengere Mitwirkungspflichten erfüllen. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt, riskiert dem Entwurf zufolge, dass alle Leistungen gestrichen werden.
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur regierungsinternen Abstimmung vorgelegt, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen erfuhr. Der Entwurf enthält die Verschärfungen für Leistungsberechtigte, die zuvor im Koalitionsausschuss von Union und SPD vereinbart worden waren. Die Reform soll noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden.
Ziel sei es, die bisherigen Leistungen des Bürgergelds „treffsicherer und gerechter“ zu gestalten. In einem dem AFP vorliegenden Faktenpapier heißt es: „Solidarität geht in beide Richtungen. Daher regeln wir die Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung verbindlicher und setzen auf mehr Mitwirkung und spürbare Konsequenzen bei Nicht-Mitwirkung.“ Unterstützung solle weiterhin gewährleistet sein, gleichzeitig werde aber erwartet, dass Leistungsberechtigte, die arbeiten können, aktiv an ihrer Wiedereingliederung mitwirken.
Neue Grundsicherung: Bundesregierung setzt auf mehr Eigenverantwortung und konsequente Sanktionen
Die Verschärfungen betreffen vor allem Leistungsbeziehende, die angebotene Jobs ablehnen oder Termine im Jobcenter versäumen. Vorgesehen ist ein zweistufiges System bei der Kürzung oder Streichung der Bezüge: Nach dem zweiten nicht wahrgenommenen Termin sollen die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden, nach dem dritten Termin droht die komplette Streichung. Das Ministerium betont jedoch, dass die Leistungen zurückgezahlt werden, wenn die Betroffenen innerhalb eines Monats wieder im Jobcenter erscheinen. „Erscheint die betroffene Person nicht, gilt sie als nicht erreichbar und der Anspruch auf Leistungen entfällt vollständig“, heißt es in dem Papier.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, dass die verschärften Regeln spätestens im Frühjahr in Kraft treten sollen. Mit der Reform sollen Arbeit und Eigenverantwortung stärker gefördert werden, während Missachtung der Mitwirkungspflichten konsequent sanktioniert wird. (Quellen: dpa, afp, Augsburger Allgemeine, Focus, Deutschlandfunk) (jal)