Im Tegernseer Bräustüberl eskalierte ein Junggesellenabschied. Ein Mann (40) aus Bruckmühl musste sich in der Folge vor Gericht wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten.
Tegernsee – Was ein feucht-fröhlicher Junggesellenabschied werden sollte, endete mit Streit und Beinbruch. Deshalb musste sich nun ein 40-jähriger Mann aus Bruckmühl vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Die Anklagepunkte: Vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Er soll einen 24-jährigen Kumpanen geschubst und ihm so fest gegen den Fuß getreten haben, dass dieser sich das Sprunggelenk gebrochen und einen Bänderriss erlitten haben soll. Danach soll er ihn via Whatsapp als „Mimöschen“ und „Miezi“ beleidigt und ihm gedroht haben, das nächste Mal werde er „ungefragt eine kriegen“.
Gruppe hatte zwei Tische im Bräustüberl reserviert
Wie der Verteidiger ausführte, hatte die Gruppe zwei Tische im Biergarten des Bräustüberls reserviert und war per Schiff nach Tegernsee gefahren. Dort angekommen, hatten sich das Opfer und ein Spezl abgesondert, waren in einer anderen Lokalität „versumpft“ und zum äußersten Unmut der übrigen Truppe erst drei Stunden später völlig „zugerichtet“ wieder aufgetaucht.
Sodann habe sich aus dem Unmut ein Streit entzündet, bis schließlich die beiden Männer aneinander geraten seien. Dabei sei der 24-Jährige gestolpert und nach hinten gestürzt. Dass er sich schwer verletzt hat, habe sein Mandant nicht erkannt. Auch das Opfer habe mit derbsten Beschimpfungen nicht gespart.
Angeklagter gab an, bis zu zehn Halbe Bier getrunken zu haben
Etwa acht bis zehn Halbe habe er intus gehabt, gab der Angeklagte auf Frage von Richter Walter Leitner an; das habe er schon gut gespürt. „Dann haben Sie das schöne Geld nicht umsonst rausgeworfen“, kommentierte dieser trocken.
Der 24-jährige Geschädigte stritt entschieden ab, „total besoffen“ zu den Übrigen gestoßen zu sein. Er habe zwar mit der ganzen Gruppe vorher schon einige Bier und zwei Cocktails getrunken. In dem Ausweich-Lokal habe er nur fünf Espresso gehabt. Man habe dort einige Leute getroffen und die Zeit vergessen. Im Biergarten angekommen, seien die Anderen extrem schlechter Stimmung gewesen. „Wundert Sie das, wenn Sie eingeladen werden?“, hakte Leitner nach.
Bruckmühler soll Opfer wüst beschimpft haben
Schließlich, so der Zeuge weiter, habe er beschlossen, zu gehen, da er in der Gruppe „nur noch der Depp“ gewesen sei. Er habe seine Freundin telefonisch gebeten, ihn abzuholen. Als er sich zum Parkplatz aufgemacht habe, habe der Angeklagte ihm hinterhergeschrien und ihn wüst beschimpft.
24-Jähriger musste bereits einmal operiert werden
Aus Fassungslosigkeit, wie ein Mensch „verbal so auf einen anderen losgehen kann“, sei er nochmals an den Tisch zurückgekehrt. Da sei der Bruckmühler aufgesprungen, habe ihn geschubst und dann getreten. Er habe sich dann vor Schmerzen halb kriechend, halb humpelnd entfernt. Es folgte noch die „freundliche Whatsapp“. Als Folge habe das Gelenk operiert werden müssen, die Schmerzen hätten acht Wochen angedauert. Eine zweite OP stehe bevor.
Zeugen konnten nur wenig zur Klärung beitragen
Die drei anderen Männer konnten wenig Zusätzliches beisteuern. Einmal waren die Streithähne „wohl“ im Gerangel über eine Bank gefallen, dann war das Opfer durch das Schubsen „vielleicht“ über einen Schirmständer gefallen und umgeknickt. Der Dritte hatte von Schubsen und Tritten gar nichts mitbekommen. Auch aus Sicht der Staatsanwältin klang die Schilderung des Opfers so, als könnte der Tritt auch ungewollt erfolgt sein. Schließlich wurde die Sache gegen eine Zahlung von 800 Euro vorläufig eingestellt.
stg