Steuer-Drohungen: Trump nimmt „linksradikales“ Harvard weiter in die Zange
Donald Trump fordert von der Harvard-Universität einen Kurswechsel – und setzt sie finanziell unter Druck. Eine endgültige Entscheidung steht bevor.
Washington, D. C. – Viele Universitäten in den USA sind im Streit mit US-Präsident Donald Trump oder in Untersuchungen verwickelt. Einer der Gründe ist ein Memo des US-Bildungsministeriums, in dem der Rassismus-Vorwurf für eine angebliche Diskriminierung weißer Bewerber im Auswahlverfahren instrumentalisiert wurde. Im Mittelpunkt des Streits steht die amerikanische Elite-Universität Harvard – die wegen ihres Widerstands gegen US-Präsident Donald Trump ihre Steuerbefreiung verlieren könnte.
Laut der Washington Post soll die Regierung von Donald Trump die US-Steuerbehörde IRS dazu aufgefordert haben, der in Cambridge im Bundesstaat Massachusetts ansässigen Universität den in den USA üblichen steuerlichen Sonderstatus für Hochschulen zu entziehen. Die Zeitung beruft sich dabei auf drei anonyme Quellen. Auch CNN berichtete über entsprechende Pläne bei der Steuerbehörde – ebenfalls unter Berufung auf nicht namentlich genannte Informanten. Eine endgültige Entscheidung stehe demnach kurz bevor.

Verdrehte Rassismus-Vorwürfe aus der Trump-Regierung – finanzieller Druck soll zur Umsetzung zwingen
Trump wirft der Universität seit längerem vor, eine linke Ideologie zu vertreten. Harvard habe sich geweigert, auf seine Forderungen nach einem Kurswechsel einzugehen. Dieser betrifft unter anderem die Zulassungspolitik, Verhaltensregeln sowie die Personalpolitik an der Hochschule. In einer Entscheidung des Supreme Courts aus dem Jahr 2023 wurde ein Einbezug der Ethnizität im Bewerbungsverfahren für rechtswidrig erklärt. Ein Auswahlverfahren dieser Art ist eigentlich dafür gedacht, Menschen aus strukturell benachteiligten und rassistisch diskriminierenden Hintergründen einen egalitäreren Zugang zu Bildung zu geben.
„Das Ministerium wird den offenen und verdeckten Rassismus nicht länger tolerieren“, meinte das Bildungsministerium in dem Memo von Mitte Februar. Dieser sei unter dem „Banner von ‚Diversität, Gleichberechtigung und Integration‘ (DEI)“ begründet worden. Im Memo wurde den Bildungsinstitutionen zwei Wochen gegeben, um sich den Anforderungen anzupassen. Danach werde das Ministerium die Anpassung der Universitäten überprüfen, „einschließlich Antidiskriminierungsanforderungen, die Voraussetzung für den Erhalt von Bundesmitteln sind“.
„Terroristisch inspiriert“: Elite-Uni Harvard könnte Steuervorteile verlieren
In der Folge ließ die US-Regierung staatliche Fördermittel in Milliardenhöhe einfrieren. Zuletzt hatte Trump öffentlich angedeutet, Harvard könne seinen steuerlichen Vorteil verlieren und künftig wie eine politische Organisation besteuert werden. „Vielleicht sollte Harvard seine Steuerbefreiung verlieren und als politische Einrichtung besteuert werden, wenn es weiterhin politische, ideologische und terroristisch inspirierte/unterstützende ‚Krankheiten‘ propagiert?“, schrieb der US-Präsident auf Truth Social.
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In einer späteren Pressekonferenz sagte die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, dass die Trump-Administration eine Entschuldigung wegen der palästina-solidarischen Proteste fordere. Mit ihnen toleriere die Harvard-Universität Antisemitismus, so die Begründung. „Die heutige Erklärung von Harvard unterstreicht die beunruhigende Anspruchshaltung, die an den renommiertesten Universitäten und Hochschulen unseres Landes vorherrscht“, schrieb das Bildungsministerium laut BBC in einer Erklärung. Trump beschuldigte Universitäten zudem bereits der Verbreitung von Marxismus und „linksradikaler“ Ideologie.
In den USA genießen gemeinnützige Organisationen – darunter religiöse Gruppen, Gesundheitseinrichtungen, Tierschutzorganisationen und Bildungseinrichtungen – Steuerfreiheit. Private Universitäten wie Harvard sind als wohltätige Organisationen anerkannt, da ihr Hauptzweck in Bildung und Forschung liegt. Sie dürfen keine Gewinne an Einzelpersonen oder Anteilseigner ausschütten und sind verpflichtet, regelmäßig gegenüber der Steuerbehörde Rechenschaft abzulegen, um ihre Steuerbefreiung aufrechtzuerhalten. (lismah/dpa)