Neuer Plan für Alpamare-Flächen: Stadt sichert nach Gerichtsurteil touristische Nutzung ab

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So sahen die Wohnbaupläne der Jod AG 2015 aus: Zwischen Jodquellenhof (oben) und Schützenstraße (unten) sollten Gebäude mit 111 Wohnungen entstehen. Mit dem jüngsten Gerichtsurteil und dem nun angestrebten neuen Bebauungsplan sind diese Pläne vom Tisch.   © cs

Nach einem Gerichtsurteil sichert die Stadt Bad Tölz ihren Teilerfolg für die Alpamare-Flächen ab. Der Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan beschlossen, der verschiedene touristische Einrichtungen vorsieht.

Bad Tölz – Die Stadt lässt keine Zeit verstreichen, um ihren vor Gericht errungenen Teilerfolg für die Alpamare-Flächen zu sichern und auszubauen. Das oberste Bayerische Verwaltungsgericht hatte in der Verhandlung am 4. Februar alle Flächen, die das frühere Spaßbad betreffen, als Außenbereich qualifiziert (wir berichteten). Dabei handelt es sich um rund 13 000 Quadratmeter.

Alpamare-Flächen in Bad Tölz: Zu groß für nur einen Hotelbetrieb

Für die Bestandsbauten entlang der Herderstraße und den „Jodquellenhof“ (rund 7000 Quadratmeter) gab das Gericht der Normenkontrollklage der Jod AG wegen eines Formfehlers zwar Recht. Doch das ist kein Grund zum Jubeln für Anton Hoefter: Die drei Richter bestärkten die Stadt in ihrer touristischen Ausrichtung und verwiesen ausdrücklich auf die Möglichkeit, den bestehenden Bebauungsplan zu ergänzen und die kommunalen Interessen durchzusetzen. Das hat die Stadt drei Wochen später nun in der jüngsten Stadtratssitzung in die Wege geleitet. Und zwar mit der einstimmig beschlossenen Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Bäderviertel und Gesundheit an der Ludwigspromenade“.

Veränderungssperre: Status quo wird eingefroren

Zwei wichtige Punkte: Als Konsequenz des Urteils und schon im Gerichtssaal angekündigt, verzichtet die Stadt auf ein beschleunigtes, aber risikoreiches Verfahren, sondern wird ein Regelverfahren einleiten. Auch wird kein großes Hotel als touristischer Leitbetrieb mehr angestrebt. Es habe sich, so Bauamtsleiter Christian Fürstberger, vor Gericht gezeigt, dass die im alten Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche für einen Hotelbetrieb allein zu umfangreich sei. Statt eines Beherbergungsbetriebs allein werden nun verschiedene Einrichtungen des Fremdenverkehrs wie Freizeitanlagen, Veranstaltungsstätten, Gastronomie, Bäder und Gesundheitsangebote festgeschrieben. Sollte ein Eigentümer einen größeren Hotelbetrieb entwickeln wollen, werde man aber „nicht Nein sagen“, so Fürstberger.

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Das künftig zulässige Bauvolumen soll sich an der tatsächlich bestehenden Bebauung orientieren. Gemeint sind die Bestandsbauten wie das frühere Herderbad und der Jodquellenhof. Der nun aufzustellende Bebauungsplan enthält auch die früheren Alpamare-Flächen. Sie sollen ausdrücklich als Grünbereich und Klimainseln erhalten bleiben.

Um den Planungswillen der Stadt zu sichern, hat der Stadtrat ohne Diskussion auch eine Veränderungssperre erlassen. Damit wird der Status quo sozusagen eingefroren. (cs)

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