Zwei Doppelhäuser sind bereits genehmigt für ein Grundstück am Franziskusweg in Weilheim, das neu bebaut werden soll. Doch ein Bauwerber würde dort gern deutlich größere Pläne verwirklichen.
Weilheim – Schon jetzt bestehen Baugenehmigungen für ein Grundstück, das auf der Ostseite des Franziskusweges in Weilheim in zweiter Reihe liegt, nicht weit entfernt von der Einmündung der Böbinger Straße in den Franziskusweg: Zwei Doppelhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen und insgesamt vier Wohneinheiten dürfen auf diesem Grundstück gemäß den schon bestehenden Baugenehmigungen errichtet werden. Doch ein Bauwerber hätte nun gern mehr, wie es jüngst im Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates hieß: Er möchte auf dem Areal in zweiter Reihe ein Mehrfamilienhaus mit drei Vollgeschossen und Tiefgarage bauen. In dem Neubau wären acht Wohneinheiten vorgesehen.
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Der Neubau hätte „Dimensionen, wie sie am Franziskusweg so bisher nicht existent sind“
Allerdings: Mit dieser Größe – das Gebäude wäre mit 22,60 Metern Länge, zwölf Metern Breite und rund elf Metern Firsthöhe geplant – ergäben sich laut Stadtbauamt „Dimensionen, wie sie am Franziskusweg so bisher nicht existent sind“. Zwar grenzt östlich an das Baugrundstück bereits eine Riegelbebauung an, die zur Pollinger Straße gehört (wo dafür ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wurde). Doch diese sei für das Vorhaben am Franziskusweg, wo es keinen Bebauungsplan gibt, „nicht maßstabbildend“, erklärte die Bauverwaltung in der Sitzung im Rathaus. Die Beurteilung des städtebaulichen Einfügens richte sich hier nach der bestehenden Bebauung am Franziskusweg selbst. Und diese sei geprägt von Einzel- und Doppelhäusern mit bis zu zwei Vollgeschossen, so das Stadtbauamt.
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Der neue Bauantrag für das Grundstück am Franziskusweg wurde einstimmig abgelehnt
So waren sich die Mitglieder des städtischen Bauausschusses einig: Die neue Planung würde an dieser Stelle „einfach den Rahmen sprengen“ – wohingegen sich die bereits genehmigte Planung „sehr schön“ in die Umgebung einfüge. Entsprechend beschloss das Gremium, nicht vom bereits genehmigten Baurecht für das Grundstück abzuweichen, und lehnte einstimmig den neuen Bauantrag ab.