Schwerin war die erste deutsche Großstadt, die eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende und Asylsuchende einführen wollte. Jetzt folgt der Rückzieher. Warum?
Schwerin – Wer „Leistungen vom Staat“, wie etwa das Bürgergeld, erhalte, solle „für diese Leistung eine Gegenleistung“ erbringen, hatte Gerd Rudolf, Chef der CDU-Fraktion im Schweriner Stadtrat, erklärt. Die Hauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern wollte eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende sowie Asylsuchende einführen. Der Stadtrat hatte die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten – und die Debatte um eine Arbeitsverpflichtung für sogenannte „Totalverweigerer“ angeheizt.
Nach dem Stadtratsbeschluss mit Stimmen der CDU, AfD und FDP und Unabhängigen Bürgern im Dezember hat nun Oberbürgermeister Rico Badenschier ein Konzept erarbeiten lassen. Damit ist jedoch klar: Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende wird es wohl nicht geben.
Schwerin macht Abkehr von Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende – wegen rechtlicher Bedenken
Diese Verpflichtung sei rechtlich nicht möglich, heißt es laut NDR im Konzept, das Badenschier am Freitag, 16. Mai, vorgestellt hat. Es gebe keine Regelung des Gesetzgebers, eine Gegenleistung für Sozialleistungen zu verlangen. Das Konzept zeige, dass eine Arbeitspflicht rechtlich nicht möglich und wahrscheinlich verfassungswidrig sei, sagte der SPD-Politiker demnach.
Laut Grundgesetz dürfe niemand zur Arbeit gezwungen werden – außer bei einer für alle gleichen Dienstleistungspflicht. Für Asylsuchende gebe es Arbeitsgelegenheiten, häufig in den Unterkünften, wie etwa in der Hauswirtschaft, bei der Essensversorgung und als Übersetzer.
Essens Sozialdezernent fordert Pflicht zu gemeinnütziger Tätigkeit im Bürgergeld
Laut NDR-Bericht könne das Thema jedoch am Montag, 19. Mai, noch einmal auf die Agenda kommen. Denn dann findet die nächste Stadtvertretersitzung in Schwerin statt. Und auch abseits von Mecklenburg-Vorpommern findet die Idee Unterstützer. Peter Renzen, Sozialdezernent von Essen, forderte erneut eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende.
„Die neue Grundsicherung muss eine Allianz für Arbeit werden“, sagte Renzen, der für das städtische Jobcenter zuständig ist, der WAZ. Er möchte Leistungsberechtigte zur Gemeinwohlarbeit verpflichten. Zuvor hatte er in einem Arbeitspapier gefordert, Erwerbslose und Asylsuchende müssten mindestens drei Stunden täglich einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen.
Arbeitsgelegenheiten für Grundsicherung-Beziehende in der Kritik
Das Instrument zur Umsetzung der Arbeitspflicht in Schwerin sollten sogenannte Arbeitsgelegenheiten sein, die auch umgangssprachlich als Ein-Euro-Jobs bezeichnet werden. Jobcenter können sie bereits verhängen. Zielgruppe dafür sind jedoch „besonders arbeitsmarktferne“ Langzeitarbeitslose, die mit „einfachen Tätigkeiten“ an den Arbeitsmarkt herangeführt werden dürfen. Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und dürfen nur zusätzlich sein und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Immer wieder gab es Kritik daran, sie seien eine „Beschäftigungstherapie“.
Für die Gesamtheit der Bürgergeld-Beziehenden sind sie jedoch nicht geeinigt. Für „arbeitsmarktferne Personen“ erhöht sich laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zwar die Chance auf Integration in Arbeit. Andere Gruppen von Erwerbslosen hätten jedoch Nachteile. Die Maßnahmen sind demnach teuer und können andere Maßnahmen wie Sprach- und Integrationskurse behindern.
Arbeitsgelegenheiten behindern Job-Aufnahme von Bürgergeld-Beziehenden
Eine Verpflichtung in Arbeit über Arbeitsangelegenheiten seien nicht angemessen, hatte auch IAB-Forscher Joachim Wolff gegenüber IPPEN.MEDIA erklärt. Sie seien nur für Personen geeignet, die sonst nicht bereit seien, Arbeit aufzunehmen. Sie könnten so an die Arbeit herangeführt werden. Wer dagegen aktiv nach Arbeit sucht, könnte von der Suche abgehalten werden. Ihnen bleibe dadurch weniger Zeit, sich zu informieren. „Bei einer ‚intensivierten Ein-Euro-Job-Förderung‘ nehmen die Übergänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in reguläre Beschäftigung ab“, lautete auch das Fazit der IAB-Studie.
Grundsätzlich gibt es in der Grundsicherung ohnehin eine Mitwirkungspflicht. Die Erwerbslosen müssen damit aktiv mitarbeiten, dass sie nicht mehr vom Bürgergeld abhängig sind. Der Gesetzgeber darf die Mitwirkung über Sanktionen durchsetzen – doch die müssen verhältnismäßig sein.